Rote Blinker - ABE - Seite 1

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  • | 29.08.2004 12:17

Habe mal ein wenig bei ebay rumgesucht und bin dort auf ein Artikel gestoßen.

Zitat:
Biete Rückleuchten Spray zum Lasieren vom Rückleuchten an.In der Dosen sind 400 ml das reicht ca. für 2-3 Rückleuchten. Man kann die Rückleuchten Tönen je nach Wunsch von zart Dunkel bis tief Schwarz. Ich biete Schwarze und Rote RückleuchtenSpray an Einfach bescheid sagen ob Schwarz oder Rot.

ALS BONUS SENDE ICH EINE ABE KOPIE MIT DAMIT IHR DIE FARBE FAHREN DÜRFT.
Was haltet ihr davon? Besonders das mit der ABE macht mich doch ein wenig stuzig. In D darf man doch eigentlich nicht mit roten Blinkern rumfahren?! Was passiert, wenn die "mich" trodsdem anhalten?


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  • | 29.08.2004 12:28

So ein quatsch! Wenn du Blinker/Scheinwerfer/Rückleuchten lackierst erlischt das E-Prüfzeichen auf dem jeweiligen Teil. Das hat dann zu Folge das die Betriebserlaubnis für dein Auto erlischt. Macht in der Regel dann eine Mängelkarte, d.h. 3 Punkte und eine Geldstrafe von 50€ :hut:

MFG

HAIDUK


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  • | 29.08.2004 12:46

vielleicht bezahlt er ja dein Bussgeld und nimmt die Punkte auf Sich ! :applaus::applaus:


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  • | 29.08.2004 14:06

Demnächst verkaufen sie bei eBay noch ABEs mit denen man ohne Führerschein Auto fahren darf...


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  • | 29.08.2004 16:55

Ein Bekannter von mir hat sich auch dieses Spray geholt. Und ist damit durch den TÜV gekommen. Er wurde auch schon öfters angehalten und die Männer in Grün haben nichts weiter gesagt. Die Blinker blinken ja immerhin noch gelb. Hm :angry:


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  • | 29.08.2004 17:02

n kumpel hat sich am weißen auto die rückleuchten schwarz lackiert. wurden letztens angehalten, die haben kurz auf die leuchten geguckt, aber nix gesagt...
ich lass aber meine finger davon. mir fehlen nur noch die klarglasscheinwerfer, dann hab ich leuchtenmäßig das, was ich auch vor hatte.


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  • | 29.08.2004 17:03

Das ein Prüfer oder Polizist soetwas übersieht, heißt ja noch lange nicht, dass es deshalb erlaubt ist, oder ?


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  • | 29.08.2004 17:04

Ich denke das ist auch einfach nicht nötig, es gibt so einen riesen Haufen an Tuningzubehör der zugelassen ist, da kann man sich ja wohl was von aussuchen und muss nicht sowas da machen.
Ich würde schon gerne sehen wenn mein Vordermann bremst und wann nicht.


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  • | 29.08.2004 17:18

Es gibt aber auch Autos wo es sehr schwer is an überhaupt andere Rückleuchten zu kommen und da diese Sprays auch noch wenig kosten und einfach im Gebrauch sind, ist die Versuchung manchmal doch ziemlich gross.

Kumpel hatte das mal benutzt, aber als er mit dem Wagen zum Tüv musste kam er damit natürlich nich durch.
Runterwischen, nachprüfung.....


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  • | 29.08.2004 17:21

Zitat:
Das ein Prüfer oder Polizist soetwas übersieht, heißt ja noch lange nicht, dass es deshalb erlaubt ist, oder ?
Sie haben es ja nicht übersehen. Er hat ihnen die ABE gegeben und er durfte weiterfahren.

Ganau das ist das ja, was mich stuzig macht...


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  • | 29.08.2004 17:30

Zitat:
Ich würde schon gerne sehen wenn mein Vordermann bremst und wann nicht.
??? Verstehe ich jetzt nicht ganz... Warum solltest du nicht sehen wenn dein Vordermann bremst? Es leuchten ja alle Lichter so wie sie leuchten sollen.


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  • | 29.08.2004 17:42

aber gedimmt.... also dunkler weil ja das glas gefärbt ist.


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  • | 29.08.2004 17:43

Wenn jeder seine LTEs anmalen und ansprühen kann wie er will ist das mit sicherheit nichtmehr der fall.
Nen Freund von mir hatte auch mal an seinen e36 ganz rote Rücklichter da hat man auch schwer gesehen wenn er z.B geblinkt hat


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  • | 29.08.2004 17:50

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das ein Prüfer oder Polizist soetwas übersieht, heißt ja noch lange nicht, dass es deshalb erlaubt ist, oder ?
das wollt ich damit auch nicht sagen... :D
ich prinzipiell halte davon nix...


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  • | 29.08.2004 17:54

ich wäre mit sowas vorsichtig,lieber mal was teifer in die tasche greifen und was ordentliches haben.wie sieht es beim unfall aus,wenn euch jemand drauf fährt??der dann sagt er hat kein licht gesehen?? glaub dann ist man arm dran oder??

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