Verkehrskontrollen, Zulässigkeitsnachweise, Erlöschen BE - Seite 2

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  • | 09.03.2007 18:44

@Dagobert
Was das Verhalten der Beamten angeht, kann ich nichts sagen. Meine Meinung über die Berliner Polizei behalte ich mal für mich. Auch da sollte man sicher nicht alle über einen Kamm scheren. Wenn da einer dumme Kommentare macht, dann würde ich ihn höflich bitten, das zu lassen. Wenn er es dann nicht tut, würde ich es an der Stelle auch nicht drauf ankommen lassen. Hinterher aufschreiben und der Dienststelle zuschicken.

Zitat:
Frage wäre ja noch, wenn ich alle Gutachten dabei habe könnte man mir das ja negativ anlasten, da in den Gutachten, ABEs etc. ja nicht mein Fahrzeug aufgelistet ist. Das ist ja schon sowas wie ein Schuldeingeständnis. Andersrum kann ich wenigsten etwas vorzeigen und erklären.
Ein Schuldeingeständnis ist das auf keinen Fall. Zumindest so lange nicht, wie deine Eintragungen rechtmäßig zustande gekommen sind, du also nicht getrickst hast. Sollte jemand den Zustand des Fahrzeugs anzweifeln und eine Anzeige vorlegen, würde ich in diesem hypothetischen Fall Widerspruch einlegen. Meiner Meinung nach scheitert das an der Vorwerfbarkeit.

Ob du das jetzt mitführst oder nicht, ist deine Entscheidung. Der eine mag - so wie ich - lieber alles kurz lesen und sich die Erklärungen anhören, der andere sieht das genau andersrum.

Zitat:
Falls es dann doch mal zu einer Sicherstellung kommen sollte, wie verhalte ich mich da am besten ? Zustimmen oder nicht damit einverstanden sein ? Weil ich hab ja nix gemacht.
Das ist ganz egal. Denn wenn die das Auto mitnehmen wollen, dann werden sie es tun. Stimmst du zu, ist es eine Sicherstellung. Bist du dagegen, wird es eine Beschlagnahme. Der Unterschied ist, dass bei einer Beschlagnahme innerhalb von - ich glaube - drei Tagen ein Richter darüber entscheiden muss. Aber das ist auch kein nennenswertes Problem.

Unnötig wütend werden hilft dann sicher nicht. Ruhig bleiben hält wenigstens die Gespächsebene offen...

Meist wird ein Sachverständiger nach der Sicherstellung über dein Auto befinden. Findet er irgendwelche Mängel, dann wird gegen dich eine Anzeige gefertigt. Danach würde ich es von der Art des Mangels abhängig machen, wie ich weiter vorgehe. Das zu erklären würde jetzt den Rahmen sprengen.



@iceman1980
Auch nichts gegen dich, aber viele Autotuner sind das auch ;)

Da könnte ich den ganzen Nachmittag Geschichten erzählen, junge, junge.... und da sind auch verdammt viele, die sich für megaerfahren halten und Neunmalklug sind. Ich erinnere nur an den Beitrag in einem anderen Thread von vor ein paar Tagen, wo jemand meinte, die Polizei bräuchte für die Sicherstellung einen richterlichen Beschluss.... hihi... haha...

Dummes Geschwätz gibt es überall =)


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  • | 09.03.2007 19:23

Zitat:
Zitat von Opel-Psycho
Vor allem hätten sie dich doch auch ansprechen können oder nicht? Euer Wagen befand sich ja noch im Stand oder nicht?
Vielleicht hat er das auch nur aufgeschrieben um zu überprüfen ob der Wagen als gestohlen gemeldet wurde :frage:
Ne, ich fuhr im 2. Gang da durch. Dann sah er vorn auf mein Auto und dann hörte ich ein klopfen .... der Rest steht ja weiter oben dazu.


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  • | 09.03.2007 20:28

Da muß muß ich Nightwish zustimmen.
Wenn ich manche Schrauber oder Möchtegern -Tuner sehe, wie die sich verhalten und benehmen muß man sich nicht wundern das man bei der Polizei so unbeliebt ist.Ich kann sogar sagen ,das man sich wirklich manchmal schämen muß auch ein " aufgemachtes Auto "zufahren;)
Aber das ist vielleicht auch nur meine Meinung


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  • | 09.03.2007 20:50

Danke Nightwish !!! :hut:

Ich hoffe doch, daß ich im Falle eines Falles mal direkt an Dich herantreten kann um abzuklären wie ich dann im speziellen Fall am besten handeln soll.

Das wäre nämlich super super hilfreich dann.

Aber an meinem Wagen ist alles rechtens, hab eigendlich nix zu befürchten. Also keine gesprühten Heckleuchten oder so n Kram. Und der Prüfer ist auch nicht mein Schwager oder so. Kannte den vorher noch gar nicht.

Danke noch mal. Schönes Wochenende. :kiss:

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