teilegutachten für stahlfelgen?


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  • | 21.12.2004 16:26

hallo!hab echt keine ahnung von tüv und so. aber brauch ich für dumme stahlfelgen auch so ein wisch,wenn ich zum tüv will und fahrwerk eingetragen haben will...


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  • | 21.12.2004 17:40

:015 nein brauchst du nicht.solange die größe der felge mit den zahlen in deinen papieren stimmt


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  • | 21.12.2004 22:06

Nö...Stahl muss nicht eingetragen werden, da es ein anderes Metall ist als Felgen aus Alu. GFK-Stossstangen brauchste auch nicht eintragen lassen, weil es kein normaler Kunststoff ist!:rofl:

Sorry...konnt ich mir nicht verkneifen!:rolleyes::engel:
(Nicht böse sein!)

Es ist egal was es für eine Felge ist. Wenn es die originalen Standardfelgen sind, dann brauchste dafür keine TÜV-Abnahme. Sollte die Größe aber von den originalen Stahlfelgen abweichen, so musst du auch die in deinen Fahrzeugschein eintragen.


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  • | 21.12.2004 22:43

Zitat:
Zitat von Stralfi
GFK-Stossstangen brauchste auch nicht eintragen lassen, weil es kein normaler Kunststoff ist!:rofl:
halloo??
klar musste gfk stoßstangen eintragen!!!


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  • | 22.12.2004 06:46

Zitat:
Zitat von akone
Zitat:
Zitat von Stralfi
GFK-Stossstangen brauchste auch nicht eintragen lassen, weil es kein normaler Kunststoff ist!:rofl:
halloo??
klar musste gfk stoßstangen eintragen!!!
Öhm...lies dir den den oberen Teil meines Posts nochmal genau durch und achte mal auf Smilies und somit auf den Sinn!;):D


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  • | 22.12.2004 11:10

es kann aber auch probleme geben mit stahlfelgen wenn die zwar von den maßen her passen aber nicht original zu diesem modell gehören. so kann man z.b. stahlfelgen vom golf 2 nicht auf golf 3 packen obwohl gleiche maße, aber unterschiedlicher tragindex.

Ganz wichtig ist es aber die Radkappen eintragen zu lassen ab 2005 ist es Pflicht und wird mit 9 Punkten in Flensburg bestraft sowie 3 Kisten Bier für die Staatskasse bei nicht eingetragenen Radkappen. :cool:

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