Über Rot und Polizei direkt hinter mir! Hilfe


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  • | 17.01.2005 16:09

Also nun zur Sachlage:
Heute morgen war ein schöner sonniger Tag, als ich zur Arbeit fuhr!
Die Strasse hat für jede Fahrtrichtung 2 Spuren.
Ich bin auf der linken Fahrbahn gefahren vor mit ein Bus hinter mir die Polizei.
Ich muss zugeben die Sonne schien in mein Gesicht so,dass ich die rote Ampel auf der gegen Fahrbahn nicht sehen konnte. Nun überholte ich den Bus kurz vor der Ampel, dieser versperrte mir natürlich die Sicht auf die rote Ampel oberhalb. Da der Bus langsam anhielt, ging ich davon aus er bremste für die Bushaltestelle die sich kurz hinter der Ampel befindet.
Und da war es passiert ich überfuhr die rote Ampel und sah hinter mir den Polizeiwagen aufblitzen, ich dachte mir nur was wollen die???? Denn ich hatte nicht bemerkt das ich über rot gefahren bin.
Ich fuhr mit dem Auto meines Vaters, wenn ich Glück habe bekommt der das Bußgeld, es sei den die nette Dame von der Polizei hat sich die Daten von meinem Führerschein abgeschrieben ansatt vom Fahrzeugschein?
Jetzt die Frage, bin in der Probezeit jedoch handelte ich nicht absichtlich sondern hatte schlechte Sichtverhältnisse durch Bus und Licht.
Habe ich vor Gericht Chancen nur ein Bußgeld zu zahlen, sofern man mich anschreibt oder muss ich mit einem Fahrverbot,Bußgeld und Nachschulung rechnen????
Bitte hilft mir und sagt was eure Erfahrungen sagen!
Dank euch im voraus.
Simon


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  • | 17.01.2005 16:14

würde mal so meinen das letztere tritt ein!


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  • | 17.01.2005 16:14

ich denke mit sonnenlicht etc wirst du nicht weitkommen da du dich etwaigen verhältnissen Anpassen mußt :(

vielleicht hilt dir http://www.radarforum.de ein wenig präziser

gruß Klaus


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  • | 17.01.2005 16:17

Wenn du Widerspruch einlegst, musst du dir bewusst sein, dass du durchaus mit einer höheren Strafe als der für den Rotlichtverstoß aus dem Gerichtssaal kommst (Überholen im Bereich einer Bushaltestelle, von der du ausgegangen bist, dass gerade ein Bus einfährt bei Sichtverhältnissen, die so schlecht sind, dass du die Ampel nicht erkennen konntest).

So eine Strafmaßerhöhung kommt nicht gerade selten vor. Vielen ist das nicht bewußt.


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  • | 17.01.2005 16:22

Also mit nem Bußgeld kommst du mit Sicherheit nicht davon.

Ne Nachschulung ist auf jeden Fall fällig denke ich.

Das mit den Lichtverhältnissen und Bus neben Dir zieht zu 100 % nicht. Wie willst du das denn beweisen?


Das hier gilt wenn man NICHT in der Probezeit ist:

Rotlicht

bis eine Sekunde Rotlicht (ohne Gefährdung): 50 + 25,60 Euro; drei Punkte
über eine Sekunde Rotlicht (ohne Gefährdung): 125 + 25,60 Euro; vier Punkte; ein Monat Fahrverbot

Bei stationärer Überwachung werden zeitversetzt zwei Fotos geschossen, um das Einfahren in den geschützten Bereich zu dokumentieren.
Ein Anhalten kurz hinter der Haltelinie stellt keine Rotlichtverstoß dar und wird idR nicht geahndet (Kosten 10 Euro).

Ein Rotlichtverstoß liegt auch vor, wenn an einer roten Ampel mit grünen Rechtsabbiegepfeil (Blechschild) nicht an der Haltelinie und an der Sichtlinie angehalten wird.


Also ich denke ne Nachschulung ist Dir so gut wie sicher, denn die haben sich mit Sicherheit die Daten von Fahrzeughalten UND Fahrzeugführer aufgeschrieben. Wird immer so gemacht!


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  • | 17.01.2005 16:32

War ja nicht das der Bus in die Haltebucht der Haltestelle fuhr sondern auf der Strasse, ich weiß nicht mehr ob er schon Stand oder fuhr jedenfalls hinderte er die Sicht.Abgesehen davon war die Polizei dicht hintermir was noch zusätlich für Aufregung sorgte!
Das hat die Polizistin auch bemerkt!!! Also habe ich keinerlei Chancen


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  • | 17.01.2005 16:47

Bei mir bei der Nachschulung war eine, der genau das gleiche passiert ist wie dir...

An deiner Stelle würd ich brav meine Punkte kassieren, das Bußgeld bezahlen und die Nachschulung machen und bezahlen....

Haben die dich danach überhaupt angehalten? Weil wenn du angehalten wurdest, ist eh klar dass du gefahren bist und nicht dein Vater, dementsprechend bekommst DU das Bußgeld etc. - sowas hat nix mit dem Halter des Fahrzeugs zu tun... Höchstens, dass die Bußgeldstelle zuerst deinem Dad POst schickt, wo er dann ausfüllen muss, wer gefahren ist etc.

Also das glaub ich jetzt mal.... ansonsten das mit dem bußgeld, nachschulung etc ist eigentlich sicher.... egal was für sichverhältnisse waren... rot ist in deutschland nunmal rot... :-/ und die haben dich ja, wenn man so will, auf frischer tat ertappt :?


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  • | 17.01.2005 17:48

Ich denke auch mal das du das volle Programm bekommst. Und selbst wenn sie deinen Vater anschreiben, ich glaub mal nicht das der dir zuliebe ne Monat spazieren geht. Und nimm die Strafe hin wenn sie kommt, jeder Einspruch macht es nur teurer.

Viel Glück


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  • | 17.01.2005 18:16

oh das is echt ne doofe situation, aba ich denk auch eher an das volle programm...na denn hoffe ich mal, dass es milder ausgeht, ist echt dumm gelaufen...


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  • | 17.01.2005 18:40

Zitat:
Zitat von Zillomanie
Ich denke auch mal das du das volle Programm bekommst. Und selbst wenn sie deinen Vater anschreiben, ich glaub mal nicht das der dir zuliebe ne Monat spazieren geht. Und nimm die Strafe hin wenn sie kommt, jeder Einspruch macht es nur teurer.

Viel Glück
Wenn vattern den lappen nicht beruflich braucht, sollte er die strafe nehmen.
Da junjor wesentlich mehr sonst bezahlt.
Aber das könnt ihr euch ja dann noch überlegen wenn vatter angeschrieben wird.


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  • | 17.01.2005 18:51

ich würde auch sagen das in einem solchen fall normalerweise eine nachschulung drinn ist...! aber mann kann immer glück haben...! ich wurde schon 2 mal geblitz wovon nie was gekommen ist zb....;)


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  • | 17.01.2005 19:33

Du wurdest direkt von der Polizei angehalten, also haben die auch deine Daten notiert. Alles andere wäre unüblich und macht darüberhinaus auch keinen Sinn. Du wirst direkt angeschrieben, dein Vater bekommt davon nichts mit.

Wenn du Sichthindernisse hast oder die Sonne dich blendet, muss du deine Geschwindigkeit und dein Fahrverhalten anpassen. Da nimmt dich auch jeder Richter in die Pflicht. Bei einem Unfall auf der Kreuzung hätte das als Ausrede auch nicht gezählt, wie jedem einleuchten sollte.

Die Polizeibeamten, sofern sie nicht direkt ein Auge zugedrückt haben, werden eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben. Dabi kommt es darauf an, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rotlicht zeigte, oder nicht.

< 1 Sekunde: 50 € + Gebühren, 3 Punkte, A-Verstoß in der Probezeit
> 1 Sekunde: 125 € + Gebühren, 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte, A-Verstoß in der Probezeit

"A-Verstoß" bedeutet, dass innerhalb der Probezeit bei einem solchen Verstoß ein Aufbauseminar (Nachschulung) angeordnet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird.

Die Anordnung zum Aufbauseminar kommt deutlich später als der Bußgeldbescheid.

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  • | 06.02.2005 17:51

Zitat:
Zitat von Szymon
Abgesehen davon war die Polizei dicht hintermir was noch zusätlich für Aufregung sorgte!
:frage::frage::frage: Aha....

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