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Tja also durch eine Verkettung blödester umstände habe ich jetzt ein Bußgeld von 450.- 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte als Strafmaß bekommen, hab auch schon nen Anwalt eingeschaltet aber ich hoffe evtl noch ein paar gute Argumente in die Hand zu bekommen... |
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Das klingt alles sehr seltsam. Es wäre interessant, was die Beamten geschrieben haben. |
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uff, klingt echt ein bisschen krass - nur wenn es wirklich so war wie du alles schreibst, warum sollten die Beamten sich dann einbilden dir etwas anhängen zu können? Verstehe ich nicht ganz, damit können sie doch garnicht durchkommen, oder!? |
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Tja, hat vllt jemand ne Ahnung was für Umstände gegeben seien müssen um den Tatbestand eine Rennens zu erfüllen ? |
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wow , sehr heftig! |
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@Daegog Zitat: Außerdem gibt es noch ein Urteil des OLG Hamm:Rennen im Sinne des § 29 Abs. 1 sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z. B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z. B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppenstart, Einzelstart) kommt es dabei nicht an. Zitat:
Nach Nr. I. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38). Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56). Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt. |
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Zu dem Rennen möchte ich mich nicht äußern, aber eine Erlöschen der Betriebserlaubnis aus einer unzulässigen Kennzeichenbeleuchtung abzuleiten, ist meiner Meinung nach nicht begründbar. |
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@Daegog |
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Ne, sie waren die Kennzeichenbeleuchtung. Aber da das Auto nicht mehr existiert, der Umbau im Protokoll der Polizei nicht näher beschrieben wurde und zu dem Thema nie ein Gutachter oder Sachverständiger beauftragt wurde ist es nichtmal mehr wirklich nach zu vollziehen, denke mal das mein Anwalt einfach das Sachverständnis der Beamten in Frage stellen wird und da kein Gutachten mehr erstellt werden kann --> im Zweifel für den Angeklagten... |
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Kann man das wirklich so falsch/anders interpretieren ? |
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Wegen dem Veruchtem "Rennen" kannst du mit nem guten Anwalt was erreichen. |
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Danke für den Tipp, könntest du mal ein Aktenzeichen oder einen genauen Wortlaut erfragen, irgendwas worauf man sich berufen könnte ? |
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das könnte ich wohl mal machen gebe dir die tage mal antwort! |
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Zitat: hm also hier kann ich dir absolut nicht beipflichten. er will sich nicht aufgrund dessen beschweren das die cops etwas gegen ihn gesagt habe, bzw. hätten, wie die kennzeichenbeleuchtung oder dei 70 km/h zu viel. sondern der hm Bullshit wenn ichs mal so nennen darf der da noch abgelaufen ist. Die Polizisten hätten das auch nett klären können. wenn sein auto nichtmal dort steht, warum muss da hin gefahren werden??? und warum stilllegen weil die kennzeichenbeleuchtung nicht original ist??? ich bin (weil birne kaputt) ganz ohne rumgefahren nachts, da hat mich die schnittlauchfarbene Fraktion angehalten, mir das mitgeteilt (und das meine nummernschilder verkehrt rum waren obwohl eine woche vorher beim tüv o_O) und alles war in ordnung.Zitat von McClane Zitat: Tse... Du machst bewußt was verkehrt und willst dann gegen die Cops zu Felde ziehen?! Zitat von Daegog Und kann ich etwas gegen den Polizisten unternehmen, Dienstaufsichtsbeschwerde, Missbrauch der Amtsgewalt etc ??Missbrauch der Amtsgewalt, sowas habe ich ja noch nie gehört! Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat Dein bekn****** Kumpel alle Register gezogen, um sich mit Dir ein Rennen zu liefern oder um vor seinen Kumpels einen auf dicke Hose zu machen und den Cops zu entkommen, richtig?! Korrigier mich, wenn ich falsch liege. Wenn es so ist, wie ich es interrpetiert gabe, dann gehört Dir und Deinem Kumpel für länger der Lappen entzogen. also bei manchen cops (vorausgesetzt das oben stimmt) hat man einfach das gefühl die müssen was kompensieren mit ihrem verhalten. Den man kann ja auch alles normal regeln, ohne noch zu versuchen einem was reinzuwürgen o_O aber ich würde auch den anwalt einschalten - hoffe hast ne gute kfz rechtsschutzversicherung übertreibs nicht, evtl. gehe erst noch einmal zur entsprechenden wache und rede mit den cops das das nicht ok war ich würds immer erstmal freundlich versuchen - sind ja auch nur menschen, mit denen sollte man reden könne - und solltest wirklcih das pech haben und an ein wirkliches Arsch**** geraten, leg eine dienstaufsichtsbeschwerde ein, !!! Schriftlich und die genormte Form benutzen!!!! Obwohl dir das auch nix bringen wird sag mal wies ausgegangen ist |
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