Anzeige obwohl nicht erwischt... - Seite 2

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    Mofafahrer


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  • | 19.04.2005 23:49

@walpurgis
begründbar ist das ganz einfach. 19.2 und 19.3 stvzo
veränderung der lichttechnischen anlage durch ein teil für das es weder abe, teilegutachten noch eg-betriebserlaubnis gibt. da eine der genannten voraussetzungen fehlen kann es auch keine anbauabnahme geben, somit erlöschen der be.
aber wegen einer kennzeichenbleuchtung finde ich das nicht nur kleinlich sondern unnötig. solange der zweck erfüllt ist, das kennzeichen bleuchtet ist und der nachfolgende verkehr nicht geblendet wird.

es ist wirklich kein problem es über den 19.3 nr.2, die formulierung mit den eg-betriebserlaubnissen zu begründen.

bezüglich der led-geschichte stehe ich derzeit in kontakt mit kba.
gruss andy


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  • | 20.04.2005 00:40

Mal ne Frage wegen der Beleuchtung:
Kumpels von mir aus der Moped Abteilung hatten sich auch mal
kleinere Beleuchtungsteile (Rücklicht, Bremslicht, Blinker) drangebaut.
Sind dann brav zu TÜV & Zulassung gefahren und haben das dann
von den Fachleuten da begutachten lassen.
Da waren zwar keine oder nicht in der EU gültige Prüfzeichen dran,
aber die bekamen dann eine "in-etwa-Wirkung" eingetragen !
Hier gibt es ja auch Fachleute, daher die Frage :
Gibt es diese Möglichkeit der "in-etwa-Wirkung" heute auch noch?
(Das muß damals ein "amtlicher Begriff" gewesen sein,
denn die "in-etwa-Wirkung (oder hieß das in-etwa-Funktion??) wurde
wörtlich so in den Brief/Schein eingetragen, mitsamt der Abmaße
der Bel.Einrichtungen und ihrer Position am Fz.)
Oder waren die Prüfer nur tolerant und wohlwollend?
Knete war da nämlich nicht im Spiel....:D:D
DragsterBenni


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  • | 20.04.2005 23:11

müglichkeit bsteht meines wissens nach noch immer, aber nur bei exportmodellen und dann auch nicht für abblendscheinwerfer.
hauptsächlich wird die in-etwa-wirkung bei exportierten harleys angewandt.


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    Zufahrtdichtparker


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  • | 21.04.2005 00:51

Die sind einfach nur sauer gewesen wegen der Aktion deines Freundes und deshalb hängen die dir jetzt an was gerade geht

  • McClane
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  • McClane
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  • | 23.04.2005 10:06

Zitat:
Zitat von Klumpen
Die sind einfach nur sauer gewesen wegen der Aktion deines Freundes und deshalb hängen die dir jetzt an was gerade geht
Das wär mir zu albern:D...


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    Radler


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  • | 23.05.2005 12:39

Also Verhandlung ist nun gelaufen.
Ergenbnisse : Freispruch für mich und 150.- keine pkt für den Rotlichtverstoß.

Freispruch weil :
Mein Anwalt es ohne Zweifel durch befragung des ( ziemlich dummen ) Polizisten darlegen konnte das ich vor der Befragung nicht ordnungsgemäß über meine Rechte belehrt wurde ( Zitat d. Polizisten : "Ich habe ihm gesagt er sei Angeklagter in einem OWI Verfahren und er bräuchte nix sagen" ) selbst das war eine Lüge aber soweit von dem eigentlichen vorgeschriebenem entfernt das es keiner weiteren Ausführung bedurfte.
Allein dadurch war zu bezweifeln das ich den PKW geführt habe, und sie haben auch nicht wirklich sagen können woran unser "Rennen" zu erkennen gewesen sein sollte, nebenbei war ihre Geschwindigkeitsschätzung nicht relevant da sie nur subjektiv angeführt werden konnte.
Wegen der Beleuchtung, der Richter hat ausdrücklich erfragt ob durch den Umbau eine Blendung oder gefährdung erfolgte. Das verneinen der Polizisten hat gereicht um das Erlöschen der BE abzutun.

@ Klumpen & McLane
Wegen dem einfach sauer sein. Mein Anwalt hat bezüglich des übetriebenen Strafmaß mit einem Verweis auf eine Uni-Studie angeführt das Polizisten nach Verfolgungen grundsätzlich zu Übertreibung und Übereifer neigen.


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  • | 23.05.2005 12:49

:applaus: na dann is ja gut :)

  • copious
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  • copious
    Gast
  • | 23.05.2005 12:54

Ist mir auch schon so gegangen.
Hatte damals bei meinem Mikra (PER-A109, fremdes Kennzeichen) weisse LEDs dran, worauf man mich Nachts um eins gestoppt hat, es wärenangeblich "blaue" gewesen, ich konnte es beweisen, das es keine blauen waren. Aus Frust haben die dann das ganze Auto abgesucht, und was gefunden :boese:

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