frage zur gebrauchtwagengewährleistung
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tach auch! |
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Würde mich da auchmal anschließen, wie sieht es bei sowas privat aus. |
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bei privat gilt immer noch gekauft wie besehen! |
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Ne ne, gekauft wie gesehen gibts nicht mehr...wenn verschwiegene Mängel vorhanden sind kannste die Gurke wieder vor die Tür stellen! |
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Da es hier um einen Handelskaufvertrag (Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Händler) geht, hast du die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, da ja schon mehr als 2 Nachverbesserungsversuche gescheitert sind. Oder du kannst Schadensersatz und Leistung (Reparatur) verlangen. |
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na, das iss doch ma was! |
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Macht das euch mal nicht so leicht.. |
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ist alles sehr kompliziert... |
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