Müssen vorhandene NS/Blinker gehen?


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  • | 11.03.2005 09:10

Hallo Leute,
meine Freundin hat einen Golf 3 mit Nebelscheinwerfer und Seitenblinker.

- Die Seitenblinker sind defekt und gehen nicht
- Bei dem Nebelleuchten vorne ist nur das Glas ohne Fassung und Birne drin

Jetzt meine Frage, müssen diese gehen wenn Sie drin sind oder nicht?
Darf ich das Glas alleine (ohne Funktion) auch am Auto dran lassen?

Dank euch schonmal...


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  • | 11.03.2005 09:17

Müssen alle funktionieren.


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  • | 11.03.2005 09:24

Danke für deine schnelle Rückantwort.
Das ist scheiße, und was ist wenn ich die rausnehme,
also das Glas entferne und mit einer Plastikblende versehe?


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  • | 11.03.2005 09:26

Steckt da auch ne Logik dahinter wieso die gehen müssen?
Wennzb die beiden Blenden in der Stoßstange vom 3er Golf bei nem Ausbau kaputtgegangen sind und ich nehm statt den normalen welche mit NSW drin, dann muss ich nur damit die NSW funktionieren alles verkabeln?!?
Wenn vorher keine drin waren und die nur wegen der Optik drangekommen sind? Das leuchtet mir nicht ein.
Bei den Blinkern versteh ichs ja noch. Aber nicht jedes Auto hat NSW von daher verstehe ich nicht wieso die funktionieren müssen?


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  • | 11.03.2005 09:30

hey!
wenns fürn tüv oder so ist, kannst du die auch ausbauen für die dauer der HU. hab ich auch gemacht. hab mir am kadett gsi nebler angebaut, war aber mit dem anschließen noch nicht fertig. hatte zwar die löcher in der stoßstange, hat der prüfer ja auch gesehen, war aber kein prob...

mad-matt-82


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  • | 11.03.2005 09:45

Genau, die Blinker reparier ich, das ist ja nicht der große Akt weil da eh schon die Kabel gezogen sind und die Nebler lass ich, keinen Bock da auch noch die
ganzen Kabel bis in den Fahrer raum zu legen...


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  • | 11.03.2005 10:46

Mir persönlich isses ja Rille, weil ich hab serienmäßig NSW dran. Beim rechten ist zwar ne Birne kaputt momentan aber deswegen erlischt ja nicht gleich die Betriebserlaubnis (hoff ich ;-) )
Aber ich find des mit der Funktionspflicht genauso doof wie wenn es nen Paragraphen gäbe bei dem es vorgeschrieben ist das ein Autoradio funktionieren und eingeschaltet sein muss wenn es nachträglich ins Auto eingebaut wurde.


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  • | 11.03.2005 11:36

ich meine bei normalen scheinwerfern kann man das ja verstehen dass die funktionieren müssen, aber solange du deine nsw nicht anhast merkt es ja keiner.............


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  • | 11.03.2005 13:26

Also, die Seitenblinker müssen funktionieren. Das hat was mit der geometrischen Sichtbarkeit zu tun.

Bei den Nebenscheinwerfern ist es streng genommen so, dass du die nur dann abbauen bzw. abklemmen und mit einer Blende versehen darfst, wenn sie nachträglich angebaut wurden. Sind sie original, so sind sie Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, auch wenn es denselben Typ auch ohne Nebelscheinwerfer gibt. Das wird aber aus eben diesem grund niemand so streng sehen.


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  • | 11.03.2005 14:41

Wat dran is,muß auch funzen!!:DHab letztens auch nen Anschiss bekommen,weil ein Nebler nich tat!!:rolleyes:

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