Klarglasrückleuchten eintragen ???


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  • | 11.03.2005 17:36

ich hab hier diese Klarglasrückleuchten an meinen Golf.

[img]Name: 29322-5797.jpg Größe: 640x480 Dateigröße: 46110 Bytes[/img]

aber keine ABE oder sonst welche Gutachten. Eingetragen sind se auch nich.
sie haben aber das E-Prüfzeichen.
Die sind so klar, das ich rote und orangene glühbirnen rein machen muss.
und das hab ich gemacht. wenn ich rück/Bremslicht und blinker anschalte, leuchtets genauso wie die originalen golf Rückleuchten. also alles leuchtet so wie es sein soll.

aber die Frage is ja, muss ich dafür ne ABE haben? Oder kann ich ohne ABE und ohne Eintragung somit rumfahren? weil die leuchten ja so wie es sein soll


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  • | 11.03.2005 17:56

mit e-prüfzeichen kannst du ganz normal rumfahren, ohne eintragung!


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  • | 11.03.2005 17:58

ich würde mal abwarten was walpurgis ind nightwish dazu sagen...die haben wohl davon ahnung;)


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  • | 11.03.2005 18:01

Zitat:
Zitat von StreetRacer_206
mit e-prüfzeichen kannst du ganz normal rumfahren, ohne eintragung!
Das glaub ich nicht, Tim... (zumindest nicht einfach so)

Das Thema hatten wir doch in dem anderen Thread schonmal... was wäre dann mit selbstgemachten schwarzen Rückleuchten ? Da ist auch ein e-Prüfzeichen drauf... Also ich denke mal ganz ohne Papiere könnte das schon ein Problem geben...


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  • | 11.03.2005 18:25

Grundsätzlich ist das mit dem e-Prüfzeichen schon richtig. Wichtig ist aber, dass sich die Genehmigung auf alle beinhalteten Leuchten bezieht. Es müssen die Kennbuchstaben für die einzelnen LTEs, also Schlussleuchte, Bremsleuchte, Rückfahrscheinwerfer, nach hinten gerichtete Blinkleuchte, Nebelschlußleuchte und Rückstrahler enthalten. Rückstrahler (Reflektoren) sind häufig nicht enthalten und müssen dann zusätzlich verbaut werden.

Die Kennbuchstaben kannst du der LTE-Broschüre entnehmen.


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  • | 11.03.2005 18:25

doch das geht hab grad ein thread von walpurgis mir durchgelen. er hat geschrieben. alles was ECE oder EGE Prüfzeichen hat is erlaubt, also kann mann einfach so verwenden.

und das mit die schwarzen rücklichter selber machen stimmt. aber wie soll man aus originalen rückleuchten klarglas machen? das geht ja nich.

EDIT: oh da war ich wohl zu langsam mitm posten


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  • | 11.03.2005 18:32

Das geht nicht so leicht, das stimmt... Aber es ging ja darum das es hieß "wenn ein Prüfzeichen drauf ist braucht es nicht eingetragen werden". Und da ist es im Grundsatz doch egal ob es um eine Klarglas- oder selbstgemachte, schwarze Rückleuchte geht. Auf beiden ist ein Prüfzeichen. Bei der schwarzen bezieht sich das eben nur nicht auf die Leuchte in der Ausführung... Themaende.

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  • | 12.03.2005 20:25

@2ergolffreak:
Mich würde nur Interessieren woher Du rote 21W und 10W Glühlampen hast.Denn einfach klare Glühlampen nehmen und mit Tauchlack oder Ähnlichen Mitteln färben ist genauso verboten wie das Färben von Leuchten.Wüsste da so spontan keinen Anbieter dafür.Vielleicht hat aber auch Jemand die eigentlch vorhandenen Farbfilterkappen herausgebrochen um eine ,,Bessere " Optik zu bekommen.Auch das wäre Illegal...
Und wie Walpurgis schon erwähnt hatte,bauartgenehmigte Rückstrahler musst Du auch noch nachrüsten.

LG Markus :hut:


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  • | 13.03.2005 04:06

die roten glübirnen hab ich mir bei diesem katalog >>> klick <<< gekauft.

die farbfilterkappen hat niemand rausgebrochen. hab mir die rückleuchten vor langer zeit bei ATU für 180 € gekauft. die sind von Hella.

und rückstrahler sind kein problem die hab ich schon.


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  • | 13.03.2005 09:05

Zitat:
Zitat von Corri16V
Zitat:
Zitat von StreetRacer_206
mit e-prüfzeichen kannst du ganz normal rumfahren, ohne eintragung!
Das glaub ich nicht, Tim... (zumindest nicht einfach so)

Das Thema hatten wir doch in dem anderen Thread schonmal... was wäre dann mit selbstgemachten schwarzen Rückleuchten ? Da ist auch ein e-Prüfzeichen drauf... Also ich denke mal ganz ohne Papiere könnte das schon ein Problem geben...
klar, so war das nicht gemeint, aber wenn man sich z.bsp klarglasrückleuchten von nem hersteller holt und da ist ein e-prüfzeichen drauf und man verändert nichts kann man damit rum fahren und bekommt keine probleme!:D

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  • | 13.03.2005 10:45

@ 2ergolffreak:
99% der Glühlampen die Ich auf der von Dir angegebenen Hp gesehen habe sind Illegal und teilweise sogar Verkehrsgefährdent (Sage nur Xenon-Umrüstsätze)! Schau doch mal nach ob dein Glühlampen nicht doch irgendwie nachträglich eingefärbt wurden,bzw.ob sie über ein gültiges ECE-Prüfzeichen verfügen.
Wie schon gesagt,Ich wüsste keinen Anbieter der legale ROTE Schluss- oder Stoplichtglühlampen anbietet.Aber vielleicht kann mich ja hier Jemand eines Besseren belehren?!?:frage:


Take care! Markus :hut:

PS:Zwischenfrage an walpurgis & Nightwish,was meint Ihr dazu?


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  • | 13.03.2005 11:21

Rüchleuchteneinheiten müssen bauartgenehmigt sein. Das schließt die Birnen ein. Auf der Leuchteneinheit ist ein E-Zeichen, also ist sie bauartgenehmigt. Wenn auf den Birnen auch E-Zeichen sind, dann sind auch die bauartgenehmigt und somit zulässig.

Das gilt aber nur, wenn keinerlei nachträgliche Veränderungen vorgenommen wurden. Einfärben gilt also nicht.

Außerdem müssen eventuelle Auflagen beachtet werden. Bei diesen Rückleuchten wird eine Auflage das zusätzliche Anbringen von (ebenfalls bauartgenehmigten) Rückstrahlern sein.

Bei einer (umfangreichen) Verkehrskontrolle würde man genau danach schauen.

Wenn du die Leuchten bei ATU gekauft hast, bzw. die Teile von Hella sind, dann solltest du auch dort die entsprechenden Birnen bekommen.


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  • | 19.03.2005 10:25

War diese Woche auch beim Tüv und da hab ich mich so mal mit dem Pfüfer über die Klarglas Rückleuchten unterhalten. Und dann schaute der bei mir nach ob da son Reflektor mit drin ist da der sonst zusätzlich noch angebracht werden müsste. Und das die Polizei jetzt verstärkt größere Parkplätze abfährt und dort Rückleuchten kontrolliert. Und wenn der Reflektor net dran ist gibts 50€ Strafe und ne Strafanzeige.

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