Muss Blinker immer orange sein?


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  • | 17.03.2005 19:57

Mahlzeit...

Kurze und knappe Frage:
Muss das Licht des Blinkers immer orange sein? Oder darf es auch weiß sein?


Gruß Chris:hut:


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  • | 17.03.2005 19:59

das blinkerglas darf auch weiß sein,aber blinken tun müßen die orange(gelb):D
und nicht anders...

Es muss immer gelb Blinken laut StVzo:)

ich dachte das weiß jeder das man keine weißen blinker haben darf. soweit ich es weiß dürfen nur die blinker nur oranje leuchten, außer alte ami schlitten dürfen rote haben


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  • | 17.03.2005 22:15

Zitat:
Zitat von Biersammlung.de
ich dachte das weiß jeder das man keine weißen blinker haben darf. soweit ich es weiß dürfen nur die blinker nur oranje leuchten, außer alte ami schlitten dürfen rote haben
die ami-schlitten müssen doch auch umgerüstet werden oder:frage:
die Lichtanlage(blinker rot auf gelb) und den Tacho von mph auf KM/H
bitte nicht schlagen, wenn ich müll erzähl:D
gruss alex


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  • | 17.03.2005 22:22

dann hab ich da auch gleich mal ne frage zu:
also wenn die alten ami schlitten umrüsten müssen, wie sieht es denn dann bei nem nachbarn von mir aus?
der hat nen alten käfer mit roten blinkern und bei seinem audi 80 typ89 hat er auch rote blinker!!!
is nu zulässig oda net, wenn sogar die amikarren umrüsten müssen dann kann das doch gar net erlaubt sein oda??


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  • | 17.03.2005 22:42

Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1970 dürfen auch rote Blinkleuchten (ohne Nachrüstpflicht) haben.

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  • | 18.03.2005 00:12

Irgendwo hat walpurgis neulich die LTE gepostet. Da steht es klar und deutlich drin.

€dit :hier Lichttechnische Einrichtungen

Steht unter 3.4
Aber ich kann da nix von Farbe finden???

Zitat:
3.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 54)

Vorhandensein: vorgeschrieben

Anzahl:
Œ nach StVZO: Anzahl nicht vorgeschrieben, paarweise angebracht, vorn und hinten KOM für Schülerbeförderung zwei zusätzliche hinten oben
nach ECE: zwei nach vorn Kategorie 1, 1a, 1b zwei seitliche Kategorie 5, 6 (vorn seitl. -> 4) zwei hinten Kategorie 2a, 2b, wahlweise zwei zusätzliche
Seite 30 von 87 AKE

Vordere und seitliche Blinkleuchten können in einer Leuchte kombiniert sein. Dabei sind die Kategorien 1 und 5 separat auf ein und derselben Abschlußscheibe ersichtlich.
in der Höhe
Œ nach EG-Rili: seitliche (Kategorie 5) 500...1500 mm, bauartbedingt bis 2300 mm; übrige (Kategorie 1..2b) 350...1500 mm, bauartbedingt bis 2100 mm
Πnach StVZO: nicht reglementiert

Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; optisch oder akustisch (gilt nur für vordere und hintere Fahrtrichtungsanzeiger)

Sonstiges: Frequenz 90 ± 30 Perioden; Leuchten einer Seite synchron, eine Ausfallkontrolle für die seitlichen Blinkleuchten der Kategorien 5 und 6
ist nicht vorgeschrieben
€dit2: Habe doch was gefunden, auf Seite 8:

Zitat:
Leuchte:
Fahrtrichtungsanzeiger
Warnblinklicht
Seitenmarkierungsleuchte
Seitlicher Rückstrahler
Farbe des Lichts: gelb


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  • | 18.03.2005 02:58

also ich kann auch nur sagen das die immer orange/gelb leuchten MÜSSEN.
Aber welche Farbe das blinkerglas hat is völlig egal. hauptsache sone sind zugelassen


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  • | 18.03.2005 08:18

es gibt ja auch birnen mit ner blauen fassung, aber wichtig ist halt, dass sie geld bzw orange blinken... polizei hat mich auch mal angehalten, um sich meine blinker anzusehen hinten...weil die blau aussehen, leuchten aber gelb... sind natürlich zugelassen!!


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  • | 18.03.2005 09:39

Es gilt, was ihr schon geschrieben habt. Hier noch die Quelle allen Übels:

Zitat:
§ 54 III StVZO Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.


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  • | 18.03.2005 18:42

Und wenn ich dann ganz einfach garnicht mehr blinke?:D

Ne Quatsch...;)
Danke für die guten Comments!:hut:

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  • | 25.03.2005 10:39

@ walpurgis :
Du vergisst zu erwähnen,das die Fahrzeuge die hinten die rote Fahrtrichtungsanzeige bereits eingetragen haben,auch wenn es nach Erstzul. 01.01.1970 ist, weiterhin Bestandschutz geniessen,solange man den KFZ-Brief wegen Abmeldung/Stillegung nicht verfallen lässt.
@ all:
Desweiteren gilt: Roter Blinker ist nicht gleich roter Blinker!
Hier unterscheidet man zwischen dem ,,einfachen" separaten Blinklicht das genauso elektrisch beschaltet ist wie bei herkömmlichen KFZ eben nur mit rotem Blinkerglas (so wie es viele europäische Oldtimer hatten) und dem kombiniertem Brems-/Blinklicht (Zweikreisblinkanlage) wie es die Amerikaner meistens (sogar bis Heute noch) verbauen.Bei aufleuchtendem Bremslicht und gleichzeitig betätigter Fahrtrichtungsanzeige leuchtet nur noch ein Bremslicht auf und das andere übernimmt die Funktion der Fahrtrichtungsanzeige.Das Alles natürlich in ROT!
Dieses System hat es aber auch in Europa gegeben,sogar in GELB (Gelbes Blink- und Bremslicht) z.B. bei alten Porsche oder Unimogs.Die gelbe Zweikreisblinkanlage war sogar noch bis Erstzulassung 1986 zulässig. -Nur bevor der Ein oder Andere nun schon schon wieder in Bastelideen im Hinterkopf z.B. für seinen `85er Golf oder ähnliches ausheckt: Die dafür benötigte Brems-Blinkleuchte muss natürlich auch für diesen Zweck Bauartgenehmigt sein,also einfach den vorhandenen Blinker hinten Umklemmen ist nicht.
So,genug der Ausschweifungen!

Take care! Markus :hut:

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