eintragung in brief


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  • | 30.03.2005 20:35

der tüv hat mir meine felgen letztes jahr nur in den brief eingetragen und jetzt muss ich mit brief und schein zum straßenverdingsamt um das in den schein eintragen zu lassen. habe das bisher noch nicht machen lassen da kurz darauf eh der winter kam. jetzt rollt der wagen wieder und da fiel mir ein daß die felgen ja nur im brief stehen :oah: da ich aber gerade sehr wenig zeit habe komme ich erst ende nächster woche dazu die in den schein eintragen zu lassen, auch dank den langen arbeitszeiten auf dem amt :rolleyes: reicht es erstmal wenn ich eine kopie des briefes in den schein lege, dann sehen die grünen im falle des falles ja daß ich schon beim tüv war?


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  • | 30.03.2005 20:52

Normallerweise schon den der KFZ_Schein ist ja nur eine Copie vom Brief aber du hast doch ein Prüfbericht vom TÜV bekommen der Reicht eigendlich aus fürn anfang!

als ich mein fahrwerk (ja ich habe eins) bekommen habe, habe ich auch nur die tüvbestätigung bekommen. der prüfer sagte zur mir:das ist schon so in ordnung. lassen sie es eintragen wenn sie den wagen mal ummelden sollten, aber sie brauchen nicht exra dorthinfahren und unnötig geld ausgeben. also bin ich ca eine einhalb jahre mit dem wisch rumgefahren. ich wurde so auch mal an einem car-freitag angehalten und die beamten haben nix gesagt.


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  • | 30.03.2005 21:09

so ungefähr wie biersamlung hatte ich es mit meinem fahrwerk und felgen. aber es gibt trozdem polizisten die meinten das man es sofort ein den brief eintragen muß und akzeptieren den wisch nicht:(


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  • | 30.03.2005 21:24

Auf der Bestätigung der Änderungsabnahme steht entweder drauf, dass die Berichtigung der Fahrzeugpapiere

- unverzüglich
- notwendig, aber zurückgestellt bzw. "bei nächster Befassung"
- nicht notwendig, aber möglich

ist.
Der erste Fall gilt bei Änderungen, die Leistung, Hubraum, Achslasten/Gewichte oder die Fahrzeugartbetreffen. Bei Räder/Reifen für gewöhnlich der zweite Fall.
Der dtitte Fall trifft für Änderungen, die nur in Ziffer 33 (Bemerkungen u. Zusätze) wie z.B. Spoiler, Spiegel, Sitze usw. vermerkt sind, zu.

Die mitgeführte Bestätigung (zusätzliche Kopie vom Brief schadet auch nicht) reicht also vorerst aus.

"Bei nächster Befassung" bedeute viel wie "wenn die Zulassungsstelle das nächste mal mit den Papieren zu tun hat", z.B. bei Ab- oder Ummeldung.


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  • | 31.03.2005 13:13

Das musst du so schnell es geht machen lassen. Damals hab ich mir auch zeit gelassen. Da hat mir die Dame in der Zulassungsstelle erklärt, das eine Eintragung im Brief erst "gültig" ist, wenn die im Schein steht. Erst dann hat der Wagen wieder eine Betriebserlaubnis.
Das ganze gilt nur bei Eintragungen im BRIEF. Bei den normalen Sachen kann man sich ja Zeit lassen.
Ob´s nun genau so ist weiss ich nicht aber so hat man mir es damals erklärt.


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  • | 31.03.2005 14:13

Zitat:
Ob´s nun genau so ist weiss ich nicht
Nee, ist es nicht :)


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  • | 31.03.2005 15:09

ich dachte man fährt eh nur mit schein zum tüv?!?
ich hab erst einmal was nachtragen lassen und das kam in den schein rein...oder brauch ich da normalerweise auch den brief?

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