Eintragung-Pflicht? bei Folie-Kleber - Seite 1

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  • | 31.03.2005 00:06

mich würde mal interessieren, ob man eintragen muss oder so?

wenn ich auf heckscheibe was draufklebe

hier wäre "vorschau"

[img]http://img178.exs.cx/img178/3338/geilg3chinesisch2kr.jpg[/img]

ich bedanke mich schon mal voraus. würde mich freuen.

mfg misterh


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  • | 31.03.2005 00:35

das würd mich auch interessieren, aber ich glaube nicht...


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  • | 31.03.2005 00:38

"Eintragen brauchst du das nicht, aber der Aufkleber braucht eine Bauartgenehmigung (Prüfzeichen). Bei Einzelanfertigungen wird das schwierig.


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  • | 31.03.2005 00:40

Zitat:
Zitat von walpurgis
"Eintragen brauchst du das nicht, aber der Aufkleber braucht eine Bauartgenehmigung (Prüfzeichen). Bei Einzelanfertigungen wird das schwierig.
hab das bei jemand machen lassen, und wird morgen abgeschickt mit rechnung. Wie soll ich da Prüfzeichen herkriegen? Kriege von www.ok-werbung-jaeger.de . nun?


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  • | 31.03.2005 02:43

@walburgis das würd mich aber auch mal intterresieren wie das klappen soll??


MFG AKone


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  • | 31.03.2005 07:22

dann muss man das einzeln prüfen lassen und das kostet, oder walpurgis?


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  • | 31.03.2005 09:18

ist das echt so??? Darf man sich nichtmal nen Aufklber auf die Heckscheibe machen?????? kanns doch nicht sein :frage:


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  • | 31.03.2005 09:28

Es geht doch bestimmt nur darum,das die Sicht nach hinten gewährleistet ist.
Wenn ich links und rechts einen Aussenspiegel habe,ist es doch eigentlich egal wie gross und breit der Aufkleber ist.
Oder seh ich das falsch?


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  • | 31.03.2005 10:30

naja jedenfall hat mein aufkleber Bauartgenehmigung :)


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  • | 31.03.2005 10:39

Zitat:
@walburgis das würd mich aber auch mal intterresieren wie das klappen soll??
Woher soll ich das wissen ? Wahrscheinlich garnicht.

Ich seh´das doch richtig, dass das eine großflächige Klebefolie ist, oder ?


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  • | 31.03.2005 10:43

25cm * 90cm

nun?


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  • | 31.03.2005 11:25

Ist auch ganz klar Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn die Folie nicht bauartgenehmigt ist. Gibt es eine BMV-Verlautbarung zu.


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  • | 31.03.2005 11:28

Zitat:
Zitat von walpurgis
Ist auch ganz klar Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn die Folie nicht bauartgenehmigt ist. Gibt es eine BMV-Verlautbarung zu.
Es ist bauartgenehmigt. :hut: (laut ok-werbung-jaeger)


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  • | 31.03.2005 11:56

Dann brauchst du auch nichts "eintragen". Achte aber unbedingt drauf, dass das Prüfzeichen mit auf der Folie ist und nicht am abgetrennten Rand. Sonst bringt es dir nix.


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  • | 31.03.2005 15:46

Zitat:
Zitat von walpurgis
Dann brauchst du auch nichts "eintragen". Achte aber unbedingt drauf, dass das Prüfzeichen mit auf der Folie ist und nicht am abgetrennten Rand. Sonst bringt es dir nix.
Bermerkung nochmal

Es wird nicht komplette Folie draufgeklebt, sondern jeder einzel zeichen.

Edit:

hier nochmal von ok-werbung-jaeger.

"Habs nochmal gelesen und mal hier bei unserem Fahrzeugbauer und TUEV menschen gefragt.

Dieser walpurgis hat das wohl falsch verstanden.

Hier die aussage von Fahrzeugbauer / TUEV Gutachter:

Ein vollflächiger kleber der von aussen an die Heckscheibe angebracht ist und die Sicht nach hinten einschränkt führt zur entziehung der Betriebserlaubnis.


Da wir jedoch die einzelnen buchstaben kleben, bzw. die du klebst, ist die sicht nicht eingeschränkt und es bedarf auch keinem Prüfzeichen.

Kannst ja mal damit zum TUEV fahren die werden dir das bestätigen."

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