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mich würde mal interessieren, ob man eintragen muss oder so? |
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das würd mich auch interessieren, aber ich glaube nicht... |
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"Eintragen brauchst du das nicht, aber der Aufkleber braucht eine Bauartgenehmigung (Prüfzeichen). Bei Einzelanfertigungen wird das schwierig. |
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Zitat: hab das bei jemand machen lassen, und wird morgen abgeschickt mit rechnung. Wie soll ich da Prüfzeichen herkriegen? Kriege von www.ok-werbung-jaeger.de . nun?
Zitat von walpurgis "Eintragen brauchst du das nicht, aber der Aufkleber braucht eine Bauartgenehmigung (Prüfzeichen). Bei Einzelanfertigungen wird das schwierig. |
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@walburgis das würd mich aber auch mal intterresieren wie das klappen soll?? |
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dann muss man das einzeln prüfen lassen und das kostet, oder walpurgis? |
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ist das echt so??? Darf man sich nichtmal nen Aufklber auf die Heckscheibe machen?????? kanns doch nicht sein |
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Es geht doch bestimmt nur darum,das die Sicht nach hinten gewährleistet ist. |
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naja jedenfall hat mein aufkleber Bauartgenehmigung |
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Zitat: Woher soll ich das wissen ? Wahrscheinlich garnicht.@walburgis das würd mich aber auch mal intterresieren wie das klappen soll?? Ich seh´das doch richtig, dass das eine großflächige Klebefolie ist, oder ? |
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25cm * 90cm |
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Ist auch ganz klar Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn die Folie nicht bauartgenehmigt ist. Gibt es eine BMV-Verlautbarung zu. |
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Zitat: Es ist bauartgenehmigt. (laut ok-werbung-jaeger)
Zitat von walpurgis Ist auch ganz klar Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn die Folie nicht bauartgenehmigt ist. Gibt es eine BMV-Verlautbarung zu. |
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Dann brauchst du auch nichts "eintragen". Achte aber unbedingt drauf, dass das Prüfzeichen mit auf der Folie ist und nicht am abgetrennten Rand. Sonst bringt es dir nix. |
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Zitat: Bermerkung nochmalZitat von walpurgis Dann brauchst du auch nichts "eintragen". Achte aber unbedingt drauf, dass das Prüfzeichen mit auf der Folie ist und nicht am abgetrennten Rand. Sonst bringt es dir nix.Es wird nicht komplette Folie draufgeklebt, sondern jeder einzel zeichen. Edit: hier nochmal von ok-werbung-jaeger. "Habs nochmal gelesen und mal hier bei unserem Fahrzeugbauer und TUEV menschen gefragt. Dieser walpurgis hat das wohl falsch verstanden. Hier die aussage von Fahrzeugbauer / TUEV Gutachter: Ein vollflächiger kleber der von aussen an die Heckscheibe angebracht ist und die Sicht nach hinten einschränkt führt zur entziehung der Betriebserlaubnis. Da wir jedoch die einzelnen buchstaben kleben, bzw. die du klebst, ist die sicht nicht eingeschränkt und es bedarf auch keinem Prüfzeichen. Kannst ja mal damit zum TUEV fahren die werden dir das bestätigen." |
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