§40 StVZO - Scheiben


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  • | 15.04.2005 19:52

Lässt sich klar sagen wo ein kleiner Windfang aufhört
und eine Windschutzscheibe anfängt?

Scheiben müssen dem 40er entsprechen, doch wann
ist eine Scheibe eine Scheibe?

  • McClane
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  • McClane
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  • | 15.04.2005 20:03

:frage::frage::frage:
Versteh Deine Frage nicht...

  • Opel-Psycho
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  • Opel-Psycho
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  • | 15.04.2005 20:06

§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, daß ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.

(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.



So das wäre der Paragraph, den du wahrscheinlich meinst, aber ich kann deiner Frage trotzdem irgendwie noch nicht ganz folgen. Vielleicht könntest du das ja noch mal präzisieren.


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    Radler


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  • | 16.04.2005 14:06

Ich dachte dabei an einen Windschild für Motorräder,
die ja in aller Regel aus durchsichtigem Kunststoff
gefertigt sind.

In der Regel sieht man über diesen abweiser hinweg
und nicht hindurch. Ich nehme an das macht den
Unterschied. Aber es gibt auch wirklich grosse und
fast senkrecht stehende Windschilde, über die man
nicht hinwegsehen kann.

Die Frage ist, kann ich soetwas selbst kreieren?
Das ich keine Scheibe gemäss dem §40 bauen kann
oder mir eine Prüfung leisten kann ist klar,
also sollte es als "durchsichtiges Karosserieteil"
durchgehen, d.h. kleine erhöhung auf Motorhaube,
Gabel oder Beiwagen.
Es ist halt so, je höher,je angenehmer.
Sollte jedoch durchsichtiges PVC genehmigt sein,
hätte sich das Problem ja auch erledigt.
evtl steht auch was in den Anhängen zur StVZO
aber die lassen sich online offenbar nicht auftreiben.

Beispiel für drübersehen:
http://www.freie-zeit.de/motorrad/h..indschild_3.jpg

Beispiel für durchsehen:
http://www.moped-museum.de/vespa/pi..50-zubehoer.jpg


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  • | 16.04.2005 23:07

Zitat:
evtl steht auch was in den Anhängen zur StVZO
Stimmt. Und zwar:

Zitat:
Der aus durchsichtigem Kunststoff bestehende Wetterschutz für den FzFührer, wie er vorwiegend bei Krad verwendet wird, gilt nicht als Windschutzscheibe und fällt nicht unter § 40. Die Anforderungen an ihn ergeben sich aus § 30 StVZO.
§ 30 ist derjenige, der allgemein von Fahrzeugen verlangt, dass sie so gebaut sein müssen, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Für einen selbstgebauten Windschild, der nicht kleiner ist, als der in deinem ersten Bild, solltest du aber eine Abnahme machen lassen.


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    Schiermeier Camper


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  • | 16.04.2005 23:43

meine frage: für was brauchst du das?

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