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@450SEL6.9 Zitat: Beleidigung ist eine Straftat und wird ganz sicher nicht von einem Zivilgericht verhandelt. Wenn du 500 € zahlen musstest, dann sicherlich als Strafe oder Geldbuße - und die wird vom Strafgericht verhangen. Aufgrund der geringen Summe steht das aber nicht im Führungszeugnis.
sternchen postete: Wenn du eine Anzeige wegen Beleidigung hast geht das ja vor das Zivilgericht und das zählt nicht zu den Vorstrafen. |
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@@450SEL6.9 |
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