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Vorbestraft? - Seite 1

24.04.2005 19:36 Tuning Beitrag 1
CJ Hunter

Mofafahrer


90 Beiträge
20.03.2005 registriert
Kennzeichen: s
Wenn man für eine Beleidigung im Straßenverkehr verurteilt wird heißt das dann auch automatisch das man vorbestraft ist????

Es dreht sich bei der angeblichen Beleidigung um den ausgestreckten Mittelfinger!!


€dit: ein Fragezeichen im Titel reicht - dp303
24.04.2005 19:38 Tuning Beitrag 2
Jägermeister11


Happymeal-Esser


457 Beiträge
21.04.2003 registriert
Kennzeichen: VEC
Kommt drauf an ob du einen eintrag in dein Führungszeugnis bekommst.
24.04.2005 19:46 Tuning Beitrag 3
Pimp my Golf


Ameisenkiller


852 Beiträge
27.03.2005 registriert
Kennzeichen: MOS
wenn du angezeigt wirst und vor gericht kommst, kommt immer ein eintrag in das Bunden-zentral-register
24.04.2005 19:50 Tuning Beitrag 4
McClane
Gast
Der Bedeutung nach ist vorbestraft jeder, gegen den eine Strafe verhängt wurde (aber nicht bei Bußgeld). Vorstrafen werden in das Bundeszentralregister ("Strafregister") aufgenommen, meist auch in das Führungszeugnis. Ein Verurteilter darf sich aber dann als "unbestraft" oder nicht vorbestraft bezeichnen, wenn die Strafe nicht in das Führungszeugnis aufgenommen wurde.
Die Vorstrafe hängt auch nicht vom Strafmaß ab, wie man meinen könnte. Derjenige, der zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, ist ebenso vorbestraft wie derjenige, der lediglich zehn Tagessätze Geldstrafe zahlen muss. Auch gelten als vorbestraft diejenigen, gegen die z.B. ein Strafbefehl erlassen, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder lediglich eine Jugendstrafe verhängt wurde.

Für alle daher zur Beruhigung vorweg: Nicht vorbestraft im umgangssprachlichen Sinne ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe. Ebenso bei Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß.
24.04.2005 19:51 Tuning Beitrag 5
Lady in Red

Benzinpreisignorierer


164 Beiträge
22.04.2004 registriert
Kennzeichen: ST-E
Es liegt ganz dran ob die Anzeige vor Gericht geht oder nicht und dann noch ob die Anklage fallen gelassen wird.Wenn in der Regel noch nie was vorgefallen ist,könntest Du Glück haben und noch mal davon kommen!
24.04.2005 19:54 Tuning Beitrag 6
ZXR6-Ninja
Gast
ach dafür wirst du sicher nicht vorbestraft da muß mann ganz andere sachen reißen, wird sicher eh die alte leiher werden das daß verfahren eingestellt wird, für so ein scheiß.
24.04.2005 19:54 Tuning Beitrag 7
Pimp my Golf


Ameisenkiller


852 Beiträge
27.03.2005 registriert
Kennzeichen: MOS
auch wenn das verfahren eingestellt wird bekommst du einen eintrag.
24.04.2005 20:20 Tuning Beitrag 8
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
20.08.2004 registriert
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@McClane
Schön kopiert ;)

@CJ Hunter
Wenn du tatsächlich verurteilt wirst, bist du im eigentlichen Sinne vorbestraft. Ganz einfach deshalb, weil die Verurteilung, der Strafbefehl, etc. in das Bundeszentralregister eingetragen wird.
Sofern du nicht schon Eintragungen in das Register hast, dürfte eine Strafe wegen Beleidigung nicht im allgemeinen Führungszeugnis auftauchen, weil das Strafmaß unter 90 Tagessätzen liegen dürfe. Solange das der Fall ist, darfst du dich anderen gegenüber (z.B. zukünftigen Arbeitgebern) als nicht vorbestraft bezeichnen.

Details findest du im Bundeszentralregistergesetz - BZRG..
Oder in einer schönen Zusammenfassung hier: Vorstrafen und Zentralregister bei 123recht.de

Edit: Wird das Verfahren eingestellt, so erfolgt meines Wissens kein Eintrag in das BZR.
24.04.2005 22:46 Tuning Beitrag 9
CJ Hunter

Mofafahrer


90 Beiträge
20.03.2005 registriert
Kennzeichen: s
Herzlichen dank für die hilfreichen Infos!! Jetzt bin ich schon mal beruhigt und naj aich hoffe auch das, die Sache erst gar nicht vor Gericht kommt!!

Trotzdem danke nochmal für eure Infos
24.04.2005 23:54 Tuning Beitrag 10
~CruisinDeluxe
Gast
mich würd mal interessieren was so in etwa vorgefallen ist....
25.04.2005 00:08 Tuning Beitrag 11
CJ Hunter

Mofafahrer


90 Beiträge
20.03.2005 registriert
Kennzeichen: s
Was passiert ist kannst du im Thread " Beleidigung im Straßenverkehr" nachlesen
25.04.2005 02:23 Tuning Beitrag 12
450SEL6.9

Abgasjunkie


213 Beiträge
04.04.2005 registriert
Kennzeichen: B
Sobald man rechtskräftig verurteilt wurde und eine Strafe mit freiheitsstrafe die als tagessätze zu leisten ist belegt wird steht dieser Vorgang auch im sog Führungszeugnis drin und zwar für 10 Jahre.(freu mich endlich das meine alten "sünden" endliche getilgt werden)
25.04.2005 10:40 Tuning Beitrag 13
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
20.08.2004 registriert
Kennzeichen: --
Zitat:
Sobald man rechtskräftig verurteilt wurde und eine Strafe mit freiheitsstrafe die als tagessätze zu leisten ist belegt wird steht dieser Vorgang auch im sog Führungszeugnis drin und zwar für 10 Jahre.(freu mich endlich das meine alten "sünden" endliche getilgt werden)
Ähm...? Freiheitsstrafe, die als Tagessätze zu leisten sind. Verstehe ich nicht. Also entweder wird man zu einer Freiheitsstrafe verurteilt - dann geht es in den Bau. Oder zur Zahlung einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen in einer bestimmten Höhe (Geld). Von den anderen Ahndungsmöglichkeiten mal abgesehen.

Das mit dem Führungszeugnis ist außerdem nicht richtig. Es steht nur dann im Führungszeugnis, wenn entweder bereits Voreintragungen vorhanden sind oder wenn die Strafe auf mindestens 90 Tagessätze, bzw. 3 Monate Freiheitsentzug lautet. Alle anderen Verurteilungen stehen zwar im Bundeszentralregister, aber nicht im Führungszeugnis (außer in der speziellen Version für Behörden).
25.04.2005 20:13 Tuning Beitrag 14
450SEL6.9

Abgasjunkie


213 Beiträge
04.04.2005 registriert
Kennzeichen: B
Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
Sobald man rechtskräftig verurteilt wurde und eine Strafe mit freiheitsstrafe die als tagessätze zu leisten ist belegt wird steht dieser Vorgang auch im sog Führungszeugnis drin und zwar für 10 Jahre.(freu mich endlich das meine alten "sünden" endliche getilgt werden)
Ähm...? Freiheitsstrafe, die als Tagessätze zu leisten sind. Verstehe ich nicht. Also entweder wird man zu einer Freiheitsstrafe verurteilt - dann geht es in den Bau. Oder zur Zahlung einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen in einer bestimmten Höhe (Geld). Von den anderen Ahndungsmöglichkeiten mal abgesehen.

Das mit dem Führungszeugnis ist außerdem nicht richtig. Es steht nur dann im Führungszeugnis, wenn entweder bereits Voreintragungen vorhanden sind oder wenn die Strafe auf mindestens 90 Tagessätze, bzw. 3 Monate Freiheitsentzug lautet. Alle anderen Verurteilungen stehen zwar im Bundeszentralregister, aber nicht im Führungszeugnis (außer in der speziellen Version für Behörden).
Ich habs drinnestehn und daher glaub ich eher meinem amtlichen Wisch den ich hier vorliegen habe.
25.04.2005 20:16 Tuning Beitrag 15
Sternchen


Benzinpreisignorierer


186 Beiträge
22.04.2003 registriert
Kennzeichen: ST
Wenn du eine Anzeige wegen Beleidigung hast geht das ja vor das Zivilgericht und das zählt nicht zu den Vorstrafen.

Habe auch mal wegen einer Beleidigung 500 Euro bezahlen müssen aber vorbestraft bin ich auch nicht. Also da brauchst du dir echt keine Gedanken zu machen!