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Wenn man für eine Beleidigung im Straßenverkehr verurteilt wird heißt das dann auch automatisch das man vorbestraft ist???? |
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Kommt drauf an ob du einen eintrag in dein Führungszeugnis bekommst. |
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wenn du angezeigt wirst und vor gericht kommst, kommt immer ein eintrag in das Bunden-zentral-register |
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Es liegt ganz dran ob die Anzeige vor Gericht geht oder nicht und dann noch ob die Anklage fallen gelassen wird.Wenn in der Regel noch nie was vorgefallen ist,könntest Du Glück haben und noch mal davon kommen! |
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ach dafür wirst du sicher nicht vorbestraft da muß mann ganz andere sachen reißen, wird sicher eh die alte leiher werden das daß verfahren eingestellt wird, für so ein scheiß. |
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auch wenn das verfahren eingestellt wird bekommst du einen eintrag. |
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@McClane |
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Herzlichen dank für die hilfreichen Infos!! Jetzt bin ich schon mal beruhigt und naj aich hoffe auch das, die Sache erst gar nicht vor Gericht kommt!! |
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mich würd mal interessieren was so in etwa vorgefallen ist.... |
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Was passiert ist kannst du im Thread " Beleidigung im Straßenverkehr" nachlesen |
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Sobald man rechtskräftig verurteilt wurde und eine Strafe mit freiheitsstrafe die als tagessätze zu leisten ist belegt wird steht dieser Vorgang auch im sog Führungszeugnis drin und zwar für 10 Jahre.(freu mich endlich das meine alten "sünden" endliche getilgt werden) |
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Zitat: Ähm...? Freiheitsstrafe, die als Tagessätze zu leisten sind. Verstehe ich nicht. Also entweder wird man zu einer Freiheitsstrafe verurteilt - dann geht es in den Bau. Oder zur Zahlung einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen in einer bestimmten Höhe (Geld). Von den anderen Ahndungsmöglichkeiten mal abgesehen.Sobald man rechtskräftig verurteilt wurde und eine Strafe mit freiheitsstrafe die als tagessätze zu leisten ist belegt wird steht dieser Vorgang auch im sog Führungszeugnis drin und zwar für 10 Jahre.(freu mich endlich das meine alten "sünden" endliche getilgt werden) Das mit dem Führungszeugnis ist außerdem nicht richtig. Es steht nur dann im Führungszeugnis, wenn entweder bereits Voreintragungen vorhanden sind oder wenn die Strafe auf mindestens 90 Tagessätze, bzw. 3 Monate Freiheitsentzug lautet. Alle anderen Verurteilungen stehen zwar im Bundeszentralregister, aber nicht im Führungszeugnis (außer in der speziellen Version für Behörden). |
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Zitat: Ich habs drinnestehn und daher glaub ich eher meinem amtlichen Wisch den ich hier vorliegen habe.
Zitat von Nightwish Zitat: Ähm...? Freiheitsstrafe, die als Tagessätze zu leisten sind. Verstehe ich nicht. Also entweder wird man zu einer Freiheitsstrafe verurteilt - dann geht es in den Bau. Oder zur Zahlung einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen in einer bestimmten Höhe (Geld). Von den anderen Ahndungsmöglichkeiten mal abgesehen.Sobald man rechtskräftig verurteilt wurde und eine Strafe mit freiheitsstrafe die als tagessätze zu leisten ist belegt wird steht dieser Vorgang auch im sog Führungszeugnis drin und zwar für 10 Jahre.(freu mich endlich das meine alten "sünden" endliche getilgt werden) Das mit dem Führungszeugnis ist außerdem nicht richtig. Es steht nur dann im Führungszeugnis, wenn entweder bereits Voreintragungen vorhanden sind oder wenn die Strafe auf mindestens 90 Tagessätze, bzw. 3 Monate Freiheitsentzug lautet. Alle anderen Verurteilungen stehen zwar im Bundeszentralregister, aber nicht im Führungszeugnis (außer in der speziellen Version für Behörden). |
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Wenn du eine Anzeige wegen Beleidigung hast geht das ja vor das Zivilgericht und das zählt nicht zu den Vorstrafen. |
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