Angel Eyes


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  • | 04.05.2005 11:25

Muß ich die Angel Eyes eintragen lassen. und kommt es mich billiger wenn ich es erst eintragen lasse wenn ich mehrere sachen gleichzeitihg eintragen lasse.


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  • | 04.05.2005 11:29

Wenn du mehr zum eintragen hast wirds sicher billiger.

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Laute Rohre für Sicherheit - Sie hören mich kommen


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  • | 04.05.2005 18:46

Sind die Angel-Eyes in den dafür vorgesehenen Scheinwerfern schon eingebaut und liegt diesen Scheinwerfern eine ABE bei oder besitzen sie ein E-Prüfzeichen, dann müssen sie generell nicht eingetragen werden. Hast du sie nachträglich in die Scheinwerfer eingebaut, dann haste die Bauart des Scheinwerfers verändert und musst den "neuen" Scheinwerfer eintragen lassen.;)


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  • | 04.05.2005 20:09

Zitat:
Zitat von Striedel
Hast du sie nachträglich in die Scheinwerfer eingebaut, dann haste die Bauart des Scheinwerfers verändert und musst den "neuen" Scheinwerfer eintragen lassen.;)
Hast du sie nachträglich eingebaut und willst dein Auto in einem legalen Zustand belassen, musst du die Scheinwerfer danach in hohen Bogen in die Mülltonne schmeißen, da diese bauartgenehmigt sind, die Bauartgenehmigung durch die Änderung erloschen ist und durch eine "Eintragung" (egal, ob § 19(3) oder § 21) nicht ersetzt werden kann.

Ansonsten reicht das e-Prüfzeichen bei Komplettscheinwerfern aus dem Zubehörhandel. Muss nicht unbedingt eine ABE (zusätzlich) dabei sein.


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  • | 04.05.2005 20:39

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
Zitat von Striedel
Hast du sie nachträglich in die Scheinwerfer eingebaut, dann haste die Bauart des Scheinwerfers verändert und musst den "neuen" Scheinwerfer eintragen lassen.;)
Hast du sie nachträglich eingebaut und willst dein Auto in einem legalen Zustand belassen, musst du die Scheinwerfer danach in hohen Bogen in die Mülltonne schmeißen, da diese bauartgenehmigt sind, die Bauartgenehmigung durch die Änderung erloschen ist und durch eine "Eintragung" (egal, ob § 19(3) oder § 21) nicht ersetzt werden kann.

Ansonsten reicht das e-Prüfzeichen bei Komplettscheinwerfern aus dem Zubehörhandel. Muss nicht unbedingt eine ABE (zusätzlich) dabei sein.
Hi Walpurgis

Habe mal gelesen, dass es von verschiedenen Herstellern Umbaukits gibt.. deshalb meine Aussage. Dachte es muss dann eine Sonderabnahme o.ä. gemacht werden. Sind diese Teile dann also komplett nicht zulässig für den Straßenverkehr?


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  • | 04.05.2005 20:42

Nee nee, das ist das gleiche wie die Xenonbrenner für Halogenscheinwerfer.


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  • | 04.05.2005 22:51

Also wir haben komplette scheinwerfer mit angel eyes gekauft und die eingebaut und nix an dem originalen rumgefummelt oder so ja und e zeichen muß i erstmal gucken...löl:D


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  • | 12.05.2005 20:35

Aber was ist wenn man ein Auto fährt, für das es keine fertigen Leuchten mit Angel Eyes gibt!


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  • | 12.05.2005 22:55

Ja dann haste Pech gehabt!;)


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  • | 12.05.2005 23:12

@Schnuppy

Wenn die Scheinwerfer original von BMW sind, brauchst Du die nicht eintragen lassen.
Denn dafür gibt es eine ABE.
Ich habe jetzt gerade nicht die Prüfbericht Nr. vorliegen. Ich werde aber mal morgen nachschauen.:staunen:

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