Bis wann muss man beim TÜV gewesen sein? - Seite 1

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  • | 25.05.2005 14:20

Wie wir gerade festgestellt haben steht auf der Plakete meiner Freundin das 05.05 TÜV angesagt ist...

ist doch immer der wert der nach oben zeigt oder??? nicht das ich das ding noch falsch abgelesen habe :-/

hm ist jetzt nur ein bisschen sehr knapp... wie sieht das aus... hat man da irgendwelchen spielraum??

wenn ich jetzt erst nächste woche hin fahre und es muss nochw as nachgebessert werden, darf man das auto dann dennoch fahren oder muss man es stehen lassen???

wäre über ne kurze antwort echt dankbar...


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  • | 25.05.2005 14:23

Nein hast nicht.
War mal so, dass du 2 Monate überziehen durftest.
Musst noch diesen Monat, sorry:staunen::staunen:

-----
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  • | 25.05.2005 14:24

Ja, die dinger ließt man so DS ;)

Hab da auch was passendes, wenn auch ohne §!

---
Das Fahrzeug nicht zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung angemeldet oder vorgeführt:

Überschreitung des Termins um 2-4 Monate: 25 Euro

Überschreitung um 4-8 Monate: 40 Euro + 1 Punkt

mehr als 8 Monate: 75 Euro + 2 Punkte


Sonstiges:

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt: 15 Euro

Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als zwei bis acht Monate überschritten: 15 Euro

um mehr als 8 Monate überschritten: 40 Euro + 1 Punkt
---

Gruß :hut:


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  • | 25.05.2005 14:26

boah echt??? ich dachte da gabs was mit 2 wochen oder so.... oh no... das wird knapp... so nen scheißdreck...

und was ist wenn ich einfach erst nächste woche hinfahre... und die polizei das nicht mitbekommt :-/ ich weiß es ist nicht so richtig legal...

macht der tüv dann irgendwelche probs oder so?

ach verdammter scheißdreck... hätte man mal eher auf die plakete schauen müssen... :-/

aber ist schon so, die ist ja eckig, das was nach oben zeigt ist der monat an dem gemacht werden muss oder?


€dit:

ah also darf man doch überziehen ^^ kostet halt nur wenn man pech hat... boah dann bin ich aber mal erleichtert. dann kann man da doch noch was machen... danke hiti ;)

der 1. monat ist ja sogar kostenlos ;)

nur passieren darf in der zeit nix oda?


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  • | 25.05.2005 14:31

Die eckige Plakette (sollte man vorne am Fahrzeug finden) steht für die nächste AU und die runde Plakette (sollte hinten zu finden sein *g*) steht für die nächste HU.

Ich seh aber dein Problem nicht DS, wenn diesen Monat TÜV fällig ist und du nächste Woche hin willst liegst doch noch voll im Limit! Da 05.05 = Mai 2005 ;)
Hast doch 2 Monate (also bis 07.05) für zeit.

Btw. der Feil auf der Plakette ist egal! Du musst gucken welche Zahl (steht für den Monat) oben ist - auf 12 Uhr quasi steht!


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  • | 25.05.2005 14:35

naja eigentlich wäre ja dann am montag nä. woche der termin um, wenn man nicht überziehen hätte dürfen...


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  • | 25.05.2005 14:36

Bin mir ziemlich sicher, dass man nicht mehr überziehen darf, weil es jeder mit Absicht gemacht hat, weil er dann nur alle 26 Monate zum TÜV muss anstatt 24.

Walpurgis oder Nightwish müsste dass genau wissen

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  • | 25.05.2005 14:38

auf eine antwort von den beiden warte ich ja...

aber meines wissens durfte man auch überziehen... wieviel wusste ich nicht mehr... aber ich mein... man denkt da nun wirklich nicht zwingend dran... vor allem wenn man atm vielleicht stress hat oder so... und wenn dann gleich das auto stillgelegt werden würde... das wäre ja schon derbe krass ne...


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  • | 25.05.2005 14:39

Meine Quelle bezieht sich auf die Kabel 1-Seite von Abenteuer Auto ... hier der >>Link<<.

Aber unsere Spezies sollen trotzdem gerne was dazu sagen :)

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  • | 25.05.2005 14:40

Man darf definitiv nicht mehr überziehen...


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  • | 25.05.2005 14:41

Auszug aus dem Aktuellen Bußgeldkatalog :

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 25,- EUR
vier bis acht Monaten 40,- EUR, 1 Punkt
acht Monaten 75,- EUR, 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR
um mehr als 8 Monate überschritten 40,- EUR, 1 Punkt

Kumpel von mir hat sein Auto drei Monate später erst zum TüV gefahren,
kriegst die Plakette dann rückwirkend !


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  • | 25.05.2005 14:41

Bußgeldkatalog: Die Änderungen zum 1. April

TÜV
Überschreiten des Termins der Hauptuntersuchung (HU) bis zu zwei Monate: 15 Euro. Bei zwei bis vier Monate sind es 25 Euro, bei vier bis acht Monaten sammelt man einen Punkt und bezahlt 40 Euro. Mehr als acht Monate zu spät: Zwei Punkte und 75 Euro.



hier stehts auch


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  • | 25.05.2005 14:42

Zitat:
Zitat von Lantis323
Bin mir ziemlich sicher, dass man nicht mehr überziehen darf, weil es jeder mit Absicht gemacht hat, weil er dann nur alle 26 Monate zum TÜV muss anstatt 24.
Das ist aber glaube ich Bundesland abhängig...
Wenn man im Saarland 2 monate "hintendran" ist, hat man trotzdem 24 Monate bis zur nächsten AU/HU :D
In manchen Bundesländern wird das meines wissen nach abgezogen...

(Hoffentlich hab ich jetzt keinen Müll verzapft) :rolleyes:


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  • | 25.05.2005 14:44

*lol*
Du weißt schon wie ichs meine;)

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  • | 25.05.2005 14:46

Also selbstverständlich und streng nach Recht und Gesetz und so müsstest du es diesen Monat noch machen lassen. Stellt der TÜV irgendwelche Mängel fest, bekommst du eine Frist, innerhalb der du zur Nachprüfung erscheinen musst - in der Zwischenzeit kannst du natürlich weiter damit fahren.

In der Praxis sieht es so aus, dass in den ersten beiden Monaten kein Verwarngeld vorgesehen ist :)

Jedoch würdest du bei einer Kontrolle möglicherweise eine Mängelkarte bekommen und bist dann in der Pflicht.

Rauszögern lässt sich der Folgetermin durch Aufschieben der HU/AU jedoch nicht. Es wird stets wieder der Mai sein, in dem die HU/AU ansteht.

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