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sehr schön... danke dir nightwish |
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Zitat: jaja siehste... du weißt ja garnix Zitat von Catalunya Man darf definitiv nicht mehr überziehen...ne ne mach nur spaß... |
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Überziehen durfte man noch nie! |
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hm naja es ist ja so halb legal irgendwie nech |
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Zitat: @Nigthwish:Zitat von Nightwish Rauszögern lässt sich der Folgetermin durch Aufschieben der HU/AU jedoch nicht. Es wird stets wieder der Mai sein, in dem die HU/AU ansteht.Ist das nicht Bundeslandabhängig? Glaube nämlich das, das bei uns im Saarland nicht so ist... Oder irre ich mich da?? mfG |
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Hab nochmal geblättert. Irgendwann schuldet ihr mir einen neuen Gesetzestext Zitat: Die StVZO ist Bundesrecht, von daher dürfte es keine regionalen Unterschiede geben - wenn es doch welche gibt: Glück gehabt.
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese nach Ablauf ihrer Fälligkeit durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung. |
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also ich habe das letzte mal 1 monat überzogen...der tüv prüfer hat dazu nichts gesagt... aber der monat wurde mir natürlich nicht angerechnet.... |
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so ist es wenn du auch 2 monate später hingehen würdest also im juli 05, dann musst du trotzdem das nächste mal im mai 07 zum Tüv |
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