Unterschiedliche Reifenhertseller vo und hi möglich?


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  • | 23.07.2005 13:52

Hallo. Muß ich laut den Eintragungspapieren, vo und hinten Reifen eines Hertellers und Reifenprofils fahren oder Kann ich auch achsweise dunlops vo und zb falken hi fahren? An der Vo benötige ich laut eintragung 235/45/ZR 17 und an der Hinterachse 255/40/ZR 17 Werde da irgendwie nicht schlau raus. Wie bekomme ich noch mal das Foto hier hin? [url="null"]45214.2265.jpg


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  • | 23.07.2005 13:56

Ja natürlich geht das hauptsache Achsweise hast Du das gleiche Profil.:D


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  • | 23.07.2005 14:05

klar geht haben wir auch, hinten haben wir contis und vorne ka wekceh die ich nicht kenne

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  • | 23.07.2005 14:33

je nach eintragung... hatte bei meinem golf 2 turbo eingetragen "nur reifen eines herstellers/profiltyps zulässig"


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  • | 23.07.2005 14:39

Auf dem Foto kann man es nicht richtig lesen, also im Eintragungsbeleg steht:
Für Rad Reifen Kombination 235/45 ZR17 uf 8jx17 H2 et 35
des Herstellers/importeurs - bzw. Alu design i.V.m 255/40 ZR17 uf 9jx17 H2 Et 35 des Herstellers/Importeurs bzw. Alu design liegt ein Teilegutachten des Technischen Dienstes.....


Dieses Gutachten habe ich leider nicht mehr, kann da denn drinngestanden haben das ich nur vo hi das gleiche Profil und hersteller fahren darf oder wäre das in den eintragungspapieren vermerkt gewesen, da steht es namlich nicht?


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  • | 17.02.2006 18:41

servus. hatte heute links hinten nen platten und hab jetzt den ersatzreifen drauf.
jetzt meine frage. wie lange darf ich jetzt mit unterschiedlichen reifen fahren.
vorne hab ich die gleichen. hinten warns bis heute auch 2 gleiche. jetzt halt nicht mehr. is klar, dass das nicht gut ist, wenn die unterschiedlich abgefahren sind, aber muss ich die sofort wieder wechseln lassen? was mach ich, wenn ich kontrolliert werde. die glauben doch eh nicht, dass ich die erst so seit heute drauf hab.
vll kann mir jemand da was sagen.
hab nen polo 86c mit 145/80 R13 rundrum, wenns hilft.
MfG


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  • | 17.02.2006 18:51

Hossa
Also man darf vorne und hinten verschiedene Hersteller fahren aber das nur pro Achse also vorne z.B Conti und hinten Fulda. Nicht an einer Achse zwei Hersteller. Das ist nicht erlaubt und bedeutet Ärger wenn se dich anhalten hole dir lieber wieder den gleichen Reifen und gut. Sind zwar Kosten aber besser als Strafe oder nicht :)


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  • | 17.02.2006 18:54

schon, aber darf ich damit wenigstens noch zum reifenladen fahren. oder muss es der kürzeste weg sein, bzw. erlischt damit die betriebserlaubnis? weil ansonsten müsste ich ja den wagen stehn lassen und mir den reifen so kaufen und montieren.
was würde passieren wenn die mich erwischen? bis zum nächsten ATU bzw. pitstop sinds gute 15km!


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  • | 17.02.2006 18:59

Hmm gute Frage also ich denke wenn du den kaputten Reifen sowie mit nimmst und morgen dahin fährst ist das kein Problem und wenn der Zufall es will das man dich anhält wirst du den das klar machen müßen das das heute abend passiert ist und du zum Reifen Willie grade hin willst. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst frag nen Kollegen der dich da eben hin fährt und gut.


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  • | 17.02.2006 19:03

Der Gesetzgeber schreibt NICHT vor das Du Achsweise das gleiche Profil bzw den gleichen Hersteller fahren mußt!!! Man darf 4 verschiedene Reifen fahren!!

Es ist allerdings eine übereinstimmende Aussage aller Hersteller, und eine Dringende Empfehlung, zumindest Achsweise den gleichen Reifen zu fahren!!

Gruß


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  • | 17.02.2006 19:17

ajo. gut. ich werd die sobald wie möglich wechseln. und wenn ich kontrolliert werde, sag ich denen halt wies ist. dankeschön erstmal!


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  • | 17.02.2006 20:28

Hier nochmal zur Entwirrung die richtigen Antworten zusammengefaßt:

Der Gesetzgeber schreibt überhaupt nichts vor. Lediglich gleicher Bauart (radial/diagonal) müssen sie sein. Da es Diagonalreifen heute praktisch nicht mehr gibt, kann man montieren was man will, vier verschiedene Reifen, egal ob Sommer- oder Winterreifen, egal welcher Hersteller und welche Profilform.

Die Fahrzeughersteller, Reifenhersteller und alle, die etwas von Autos verstehen, sind sich einig, dass man das aus technischer Sicht nicht machen sollte und wenn doch, dann höchstens achsweise.

Bei Sonderrädern kann es Einschränkungen geben, z.B. wie ~CruisinDeluxe weiter oben geschrieben hat. Diese können auch bei nicht abnahmepflichtigen Rädern in der ABE stehen und müssen eingehalten werden.

Fabrikatsbindungen sind bei PKW nur noch als Empfehlung zu verstehen, bei Motorrädern sind sie verbindlich.


@ DanielSun: Du hättest die erste Seite der Abnahmebestätigung hier posten sollen, da stehen die Auflagen und Hinweise drin.


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  • | 17.02.2006 20:33

Hab mal ein bisschen in der StVZO gestöbert :D

raederwelt hat recht! Laut § 36 Abs. 2a der StVZO darfste Reifen von vier unterschiedlichen Herstellern fahren.
Wichtig ist nur das auf einer Achse Reifen mit gleicher Bauweise sind, also entweder Diagonal - oder Radialreifen ;)

Edit: Oh, sorry! hab den Post von walpurgis zu spät gelesen :D

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