Ab wann ungültig? Würde vor langer zeit geblitzt! - Seite 2

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  • | 31.07.2005 17:16

Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.

und das:

Bezüglich der Berechnung der Frist ist zu beachten, daß der erste Tag der Verjährungsfrist dem Tag entspricht, an dem die Ordnungswidrigkeit vollendet ist. Der letzte Tag der Frist ist der im Kalender dem Ablauf der Frist vorangehende Tag. Ist also beispielsweise einer Verkehrsordnungswidrigkeit am 2. 8. begangen, so tritt die Verjährung – unbeachtet irgendwelcher Unterbrechungshandlungen – am 1. 11. ein. Besonders wichtig ist, daß diese Berechnung selbst dann gilt, wenn der letzte Fristtag ein Sonn- oder Feiertag ist. Die Monatsfristberechnung des § 43 Abs. 1 und Abs. 2 StPO gilt also insoweit nicht


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  • | 31.07.2005 18:35

Und wie sieht es dann für mich aus? :rolleyes:


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  • | 31.07.2005 18:58

die frist ist vor ein paar jahren in berlin auf 6 monate erhöht worden. ob die immer noch gilt weiß ich nicht.

war das ein mobiler blitzer?


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  • | 31.07.2005 19:11

Zitat:
Zitat von BabyBoy
die frist ist vor ein paar jahren in berlin auf 6 monate erhöht worden. ob die immer noch gilt weiß ich nicht.

war das ein mobiler blitzer?
an der seite auf der strasse halt, als ob auto nur da parken würde. da kam blitz heraus.


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  • | 31.07.2005 22:00

hmmm leute?


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  • | 31.07.2005 22:16

na keine doppelposts!!!

Ich denke mal du solltest echt einfach am besten zum anwalt gehen, ich kenn das aber auch das es nach drei monaten verjährt ist!!!


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  • | 31.07.2005 22:49

@straubinger! Deine Fristberechnung ist aber nicht ganz richtig! Die Frist beginnt (in deinem Beispiel) am 02.08. und endet mit Ablauf des 01.11!


Aber um zum thema zurückzukommen. Ich meine auch das es innerhalb von drei Monaten kommen muss. da der 31.07. nen sonntag ist weiß ich nicht ob sich das ende der frist bei verkehrsdilikten auf den nächstfolgenden Werktag verschieben kann! Da bin ich leider überfragt!

Ich hoffe du wirst das ergebnis hier irgendwann mal preis geben! Würd mich interessieren wie die Sache ausgegangen is!


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  • | 06.08.2005 12:08

also bisjetzt hab ich immer noch nicht erhalten. hm......

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  • | 06.08.2005 12:13

Wurde auch am 29.3 an der Page geblitzt, hab bis heute nichts davon gehört...zum Glück!

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