böser blick - Abnahme bei TÜV-Gutachten?
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Hallo, |
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Teilegutachten sind immer abnahmepflichtig (§ 19 III StVZO). Das müsste eigentlich auch aus dem TG hervorgehen "...erlischt die Betriebserlaubnis das Fahrzeugs wenn nicht unverzüglich.... ". Das steht meist auf der ersten Seite. |
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steht auf dem Papier "Teilegutachten"? |
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Die Überschrift ist "Teile-Gutachten". |
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Im zweifelsfall immer zum TÜv und NAchfragen... SPart man sich viele unannehmlichkeiten... |
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Zitat: yo der ordnungsgemäse anbau is das problem... hatte auch man bonrath dran und ein teilegutachten... aber den cops hat das gar net gepasst, war au §19. musste es wegmachen oder richtig eintragen lassen, habs dann weggemacht wurde mir zu blöd.Zitat von golf-bielefeld Die Überschrift ist "Teile-Gutachten".Und in dem Gutachten steht "Bei ordungsgemäßem Anbau.. bla bla... erlischt NICHT die Betriebserlaubnis". *wirr* bei meinem audi is der böse blick in metall, war sowieso § 21, gab aber net ma probleme bei der eintragung. |
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