Strafe - Seite 2

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  • | 06.10.2005 15:20

Zitat:
Wenn du punkte bekommst, musst du auf jedenfall zum aufbau seminar, in der Probezeit kommst du nur bei verwarungen ohne aufbausimenar duchr, aber Buße musst du hin!
Jein. Hier geht es nicht um Verwarn- oder Bußgelder, sondern um eine Geldstrafe. Und selbst bei Bußgeldern müsste man nicht in jedem Fall zum Aufbauseminar - einen B-Verstoß kann man sich beruhigt erlauben. Du hast aber in sofern recht, dass das in diesem Fall keine Rolle spielt, weil es um eine Straftat geht.


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  • | 06.10.2005 17:49

selbst wenn der Typ die Anzeige zurückzieht, ist der Lappen weg! Der Staatsanwalt ist Kläger! Der geschädigte nur Zeuge!
Ich denke die Fläppe ist weg, so leid es mir tut!


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  • | 06.10.2005 18:35

Zitat:
Zitat von Raul1981
Du überholst mit Blinken und er fährt dir hinten in die Seite und du bist Schuld?
Was ist das denn für ein Logik, mal abgesehen davon das ich den Typen gleich an Ort und Stelle schon zusammen geschie*en hätte.
Schuld oder nicht Schuld ist völlig Latte! Unfallflucht ist Unfallflucht auch beim nichtschuldigen beteiligtem. Die Flucht vom Unfallort könnte auch dazu dienen ein Trunkenheitsfahrt o.ä. zu verschleiern.

Bei Verkehrsunfallflucht wird meist hart vorgegangren. Ist auch richtig so überlegmal wenn Du bei so einer Bagatelle schon so reagierst. Was hättes Du gemacht wenn Du einen Fußgänger Umgefahren hättes das vielleicht noch an einer einsamen Stelle und Du wärst erst nach so langer ZEit wiedergekommen.
Da zählt oft jede MInute! Denk mal drüber nach.

Aber wieso fragst Du eigentlich hier im Forum:frage: Wenn Du schon einen Anwalt hast.


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  • | 06.10.2005 19:22

Oha!

Also ich seh das so. Da du noch in der Probezeit bist, wirst du auf jedenfall
eine Nachschulung, vielleicht sogar eine Nachprüfung aufgebrummt bekommst.
Zuzüglich vielleicht zwei oder drei Punkte und eine Geldstrafe wegen der Fahrerflucht. Mehr wird da nicht passieren.
Aufbauseminar ist quatsch. Da wirst du nicht angeschrieben bevor es in die Nähe der Grenze geht wo du die Pappe abgeben mußt. Ich wurde damals erst bei 12 Punkten angeschrieben. Man kann aber von sich selbst aus an diesen
Seminaren teilnehmen um Punkte abbauen zu können. Dies ist jedoch nur bis zu einer bestimmten Punktezahl möglich. Ich glaube wenn man 14 Punkte hat "MUß" man an diesen Seminaren teilnehmen aber ein Abbau der Punkte ist nicht möglich.

Also zwei Jahre nix zu schulden kommen lassen und alle angesammelten Punkte verfallen. Hat bei mir leider noch nie geklappt. Grummel.


munter bleiben.............:cool:....und...........pimp my führerschein:D


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  • | 06.10.2005 20:59

@moha
Nichts für ungut, aber ich glaube du hast das Probezeit und Punktesystem nicht verstanden.

Punkte und Geldstrafe gibt es nur, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird. Dann aber gleich 5 oder 7 Punkte. In der Probezeit wäre dann ein Aufbauseminar (Nachprüfungen gibt es nicht) fällig, außerdem würde sie verlängert. Das passiert völlig unabhängig vom Punktesystem, denn Probezeit und Punkte haben nur scheinbar etwas miteinander zu tun.

Was du grob beschrieben hast ist das Punktesystem. Was den TE allerdings ehr treffen dürfte, ist das Probezeitsystem.

Und schließlich: Punkte aufgrund einer Verkehrsunfallflucht verschwinden nicht nach 2 Jahren sondern deutlich später.


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  • | 18.01.2006 15:51

also leute, ich kann euch beruhigen! ^^
Ich habe meinen Anwalt eingeschaltet etc und die Anklage wurde fallengelassen;)


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  • | 18.01.2006 16:02

also muss da auch ma was zu sagen, auch wenns schon bestätigt wurde.
macht ihm doch nich so ne angst:)
hatte schon mal auf der arbeit beim zivi sowas. fahranfängerin fährt vorm linksabbiegen aus unerfindlichen gründen mir rückwärts drauf und fährt weg.
ende des lieds war, dass es wegen geringfügigkeit eingestellt wurde:rolleyes:
also das selbe ergebnis wie hier. man muss unterscheiden zwischen fahrerflucht wenn du jemanden verletzt / tötest und so nem kinderkram mit n paar kratzern:rolleyes:mfg

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