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Zitat: Jein. Hier geht es nicht um Verwarn- oder Bußgelder, sondern um eine Geldstrafe. Und selbst bei Bußgeldern müsste man nicht in jedem Fall zum Aufbauseminar - einen B-Verstoß kann man sich beruhigt erlauben. Du hast aber in sofern recht, dass das in diesem Fall keine Rolle spielt, weil es um eine Straftat geht.
Wenn du punkte bekommst, musst du auf jedenfall zum aufbau seminar, in der Probezeit kommst du nur bei verwarungen ohne aufbausimenar duchr, aber Buße musst du hin! |
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selbst wenn der Typ die Anzeige zurückzieht, ist der Lappen weg! Der Staatsanwalt ist Kläger! Der geschädigte nur Zeuge! |
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Zitat: Schuld oder nicht Schuld ist völlig Latte! Unfallflucht ist Unfallflucht auch beim nichtschuldigen beteiligtem. Die Flucht vom Unfallort könnte auch dazu dienen ein Trunkenheitsfahrt o.ä. zu verschleiern.Zitat von Raul1981 Du überholst mit Blinken und er fährt dir hinten in die Seite und du bist Schuld?Was ist das denn für ein Logik, mal abgesehen davon das ich den Typen gleich an Ort und Stelle schon zusammen geschie*en hätte. Bei Verkehrsunfallflucht wird meist hart vorgegangren. Ist auch richtig so überlegmal wenn Du bei so einer Bagatelle schon so reagierst. Was hättes Du gemacht wenn Du einen Fußgänger Umgefahren hättes das vielleicht noch an einer einsamen Stelle und Du wärst erst nach so langer ZEit wiedergekommen. Da zählt oft jede MInute! Denk mal drüber nach. Aber wieso fragst Du eigentlich hier im Forum Wenn Du schon einen Anwalt hast. |
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Oha! |
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@moha |
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also leute, ich kann euch beruhigen! ^^ |
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also muss da auch ma was zu sagen, auch wenns schon bestätigt wurde. |
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