Strafe - Seite 1

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  • | 17.08.2005 21:01

also ich habe da ma ne frage!!!
und zwar bin noch in der probe zeit! hatte gestern eine leichte kollision mit einem opel astra wer schuld hatte is unklar, nur war die kollision so leicht (zwar spürbar) das ich aus welchen gründen acuh immer weiter gefahren bin und nich angehalten bin!
der fahrer des opels hat die Bu**** gerufen bla!
ich habe mich halt von der unfallstelle entfernt, bin dann aber nach ca einer halben stunde zurückgekehrt, da keiner mehr da war habe ich die polizei gerufen, musste dort hinfahren! die haben sich alles angeguckt und haben gesagt das es sich um fahrerflucht handelt und ich höchstwahrscheinlich den lappen abgeben muss das alles geht nun an den staatanwalt!
was da kommt weiss ich noch nich, als erstens ein anhörungsbogen!
einen anwalt habe ich schon mit dem ich das ausfüllen werde!
rechtschutz bezahlt den anwalt aber nicht, da es sich um fahrerflucht handelt! was mir in dem augenblick gar nich so bewusst war!
und damit habe ich dann den ganzen scheiss angezettelt!!!

schaden mein wagen ca 500€
schaden opel ca. 900€

nur leichte kratzer + felgen kratzer!

nun frage was habe ich zu erwarten?
(zu erinnerung ich bin noch probezeit, und bin weitergefahren, jedoch dann bei der polizei eigenständig gemeldet) schuld frage ungeklärt jedoch gibt es zeugen die angeblich gegen mich ausgesagt haben! was jedoch nich der fall war aber alleine habe ich da wohl nicht viele chancen!?!

thx für euer statement


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  • | 17.08.2005 21:06

Wow, sieht nicht gut aus. Entfernen von der Unfallstelle, vor allem bei unklarer Sachlage ist nicht gut. Wenn du dem Typen beibringen könntest die Anzeige zurückzuziehen, dann könntest du noch glück haben. War bei ner Freundin von mir so. War ca die gleiche Sachlage wie bei dir.
Jedoch darf die Anzeige noch nicht bei der Staatsanwaltschaft sein, da man dann glaube ich nichts machen kann.

Ist bei der Freundin allerdings schon länger her, deshalb kann ich dir nicht versprechen, dass ich alles richtig in errinnerung habe.


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  • | 17.08.2005 21:11

naja das mit der anzeige zurückziehen wollte der andere ja sogar dem war die anzeige ein scheiss wert der wollte nur den schaden behoben haben er hat nachgefragt aber da ist nix zumachen! das is einmal aufgenommen und wird durchgezogen, waren deren worte!
ich kann nur hoffen das es wegen gerigfügigkeit eingestellt wird was ich aber nicht glaube!


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  • | 17.08.2005 21:14

Sorry, schei... aber der Lappen wird wohl oder übel für kurze Zeit wech sein...
Ausnahme du hast nen "netten" Richter... Die Sache mit der Anzeige zurückziehen wird nix bringen, da bei einer zur Anzeige gebrachten Fahrerflucht die Staatsanwaltschaft selber ermittelt (öffentlcihes Interesse der Verkehrsicherheit).....

Schnell nen guten Anwalt suchen (in Ibbenbüren ist ein sehr guter) und dann hoffe ich das du Rechtschutzversichert bist!!!????!!!! (vielleicht über deine Eltern, wenn du da noch wohnst???)

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück!!!!


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  • | 17.08.2005 21:17

Unfallflucht:
Tätige Reue kann Strafe mildern

Auch bei scheinbaren Kleinigkeiten darf man sich nicht davonstehlen. Angeblich, so sagt ein Gerücht, soll man bis zu 24 Stunden Zeit haben, um sich als Unfallbeteiligter nachträglich noch bei der Polizei zu melden...

Aber ganz so stimmt es nicht. Die neue Regelung wird oft missverstanden.


Als Unfallbeteiligter muss jeder solange am Unfallort bleiben, bis er dem Geschädigten Angaben über seine Beteiligung, seine Person und sein Fahrzeug gemacht hat. Ist der Geschädigte nicht zu finden und kann niemand sonst diese Feststellungen treffen, so muss nach einer angemessenen Wartezeit der Verursacher am Unfallort eine Nachricht mit seinem Namen, seinem Aufenthalt und dem Standort seines Fahrzeugs hinterlassen und anschließend den Unfall ohne Verzögerung einer nahegelegenen Polizeidienststelle melden.

Soweit sollte es ja jeder kennen, denn daran hat sich nichts geändert. Neu ist Folgendes: Wer sich unerlaubt bzw. ohne angemessene Wartezeit vom Unfallort entfernt hat, kann durch die sogenannte »tätige Reue« seine Chancen auf Strafmilderung verbessern. Mehr nicht. Möglich ist das aber nur,


wenn es sich nicht um einen Unfall im fließenden Verkehr handelt, also z.B. im Falle der Beschädigung eines geparkten Autos oder eines Verkehrszeichens
wenn keine Personen verletzt worden sind,
wenn der Unfallschaden gering ist (weniger als ca. 1.000 EURO),
wenn man innerhalb 24 Stunden von selbst aktiv geworden ist
(wird man vorher von der Polizei ausfindig gemacht: Pech gehabt...)
Hat sich der Unfallverursacher also innerhalb der Frist selbst »nachgemeldet« , so kann der Staatsanwalt oder das Gericht auf eine Anklage wegen Unfallflucht verzichten bzw. eine geringere Strafe verhängen. Er kann, er muss es aber nicht.


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  • | 17.08.2005 21:26

also @ W8 ich bin rechtschutzversicht jedoch bezahlt diese nicht bei fahrerflucht!
einen anwalt habe ich bereits bzw durch meinen vater ien bekannter der sich auf solche fälle spezialliesiert hat!
und ja es wie geschrieben! es war im fließenden verkehr bzw also ich erklärs kurz!
2 wagen vor mir der vordere der beiden wollte rechts auf eine einfahrt einfahren!
der vor mir bremste (unfallauto) BLINKTE NICHT zum überholen!
ich blinkte wollte beide überholen beim überholvorgang scherte er aus und stoß gegen meine hintere rechte tür und die felge! so das wars kurz zusammen gefasst!
und ja ich habe mich eigenständig ca. eine halbe- dreiviertel stunde später bei der polizei gemeldet!
wegen führerschein sperre (das wird mich gar nichmal so dolle stören) aber ich bin in der probezeit is der dann nich ganz weg? oder zumindest bis ich ein aufbau seminar gemacht habe?



PS: warum ich weitergefahren bin weiss ich bis heute nicht! wahrscheinlich weil 1. irgendwie geshockt war, war das erste mal das mir soetwas passiert!
2. weil ich die berührung kaum gespürt habe! 3. weil ich ein depp bin ^^


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  • | 17.08.2005 22:08

Anzeigen kann man überhaupt nicht zurückziehen!

Die Schuldfrage im Bezug auf die Unfallverursachung ist für die Straftat völlig unerheblich. Verkehrsunfallflucht kann man auch begehen, wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat.

Du hast dich nachträglich selbständig bei der Polizei gemeldet und die Frist für die "tätige Reue" eingehalten. Frag mal deinen Anwalt, wie es mit der Chance aussieht, dass von der Strafe abgesehen werden kann. Das lässt sich von hier schlecht beurteilen.

Verkehrsunfallflucht ist auf jeden Fall ein A-Verstoß mit den entsprechenden Folgen. Lediglich die Punktehöhe (5 oder 7) hängt von der Art der Strafe ab. Bei Einstellung des Verfahrens gibt es keine Punkte und keine Folgen.
Die Folgen kannst du hier nachlesen: Überblick Punkteregelung

ABER: Unabhängig von der Punkteregelung oder der Probezeit kann im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen werden. Entzogen heißt weg - gibt´s nicht mehr. Wenn man dir deinen Lappen bei der Polizei nicht weggenommen hat, geh erstmal davon aus, dass du ihn auch behalten darfst.

Das letzte Wort haben wie immer Staatsanwälte und Richter.


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  • | 18.08.2005 15:45

kann es auch sein das ich bei 7 punkten sofort ein idiotentest machen muss? oder geht das nicht??
also aufbauseminar werd ich dann machen müssen, sollte das verfahren nicht eingestellt werden, da bin ich ja shcon von ausgegangen, nur wie soll ich es schaffen dann 3 jahre und n bisschen mit nichts zu schulden kommen zu lassen :D das geht doch gar nicht^^
naja eigentlich is es ja nicht lustig-.-
!
und wie sieht das aus mit geldstrafe neben den punkten bin azubi!?
also aufbauseminar ca. 300€ oder?


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  • | 22.08.2005 05:35

Der "Idiotentest" (MPU) kommt sicher nicht auf dich zu.
Was das Aufbauseminar kostet, weiß ich nicht. Die Geldstrafe bemisst sich an deinem Einkommen.

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  • | 06.10.2005 10:35

Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert oft die Rechtsfindung...
Bei Dir ist es aber ja anscheinend so gewesen, dass Du aus unerfindlichen Gründen einfach abgehauen bist, obwohl der Unfallgegner die Polizei gerufen und Du Deine Personalien nicht angegeben hattest, richtig verstanden? Dann sieht's nicht gut aus.

§ 142 StBG
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im
Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die
Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner
Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er
an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne
daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich
nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu
ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten
(Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt,
daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift,
seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines
Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine
ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch
sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe
(§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen,
wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach
einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich
nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die
Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den
Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.


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  • | 06.10.2005 10:56

Das ist aber nen einfach dummes Verhalten.
Jedenfalls bist du zurück gekommen. Aber es sieht wohl nicht gut aus.
Kann gar nicht verstehen, dass man dann weiterfährt.
Den Lappen wirst du dadurch wohl ne Weile abgeben müssen,
trotzdem viel Glück


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  • | 06.10.2005 10:56

Wenn du punkte bekommst, musst du auf jedenfall zum aufbau seminar, in der Probezeit kommst du nur bei verwarungen ohne aufbausimenar duchr, aber Buße musst du hin!


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  • | 06.10.2005 11:23

Aufbauseminar kostet bei uns in Bielefeld EUR 350,00 zzgl. Bußgeld + 2 Jahre Probezeit verlängerung + Punkte. Aber ob du damit davonkommst weiss ich nicht. Wieso fährst du auch einfach weg? :)


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  • | 06.10.2005 11:46

Du überholst mit Blinken und er fährt dir hinten in die Seite und du bist Schuld?
Was ist das denn für ein Logik, mal abgesehen davon das ich den Typen gleich an Ort und Stelle schon zusammen geschie*en hätte.

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  • | 06.10.2005 11:51

Edit wegen falsch verstanden:D...

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