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  • | 11.09.2005 16:50

Ich wurd gestern angehalten im zuge einer AVK...Papiere..bla.bla:rolleyes:
Jedenfalls hatte der nette Beamte nxi besseres zu tun als an seinem LETZTEN Arbeitstag vor seiner Pension mein Schätzchen stillzulegen:boese:
Der einzige Mangel der vorhanden war..der Luffi...:rolleyes:
Jaja ich weiß..."wie kann man mit einem nicht eingetragenen Luftfilter rumfahren....." Hat den Hintergrund das ich inzwei Wochen ne andere Front bekomme und ich das zusammen Eintrage lassen wollt...Hab auf jeden nen TÜV-Lappen für den Luffi und ist nach aussage meines Tüvvers auch kein Problem mit der eintragung..Tolle Wurst ,darf jetzt erst mal nen Arsch voll Kohle für die Abnahmen hinlegen...

Frage an die Fachmänner @Walpurgis....
Muss ich bei erlöschen der BE eine komlette Neuabnahme vornehmen lassen???Fahrwerk,Felgen ESD alles eingetragen...summa sumarum knapp 20 Eintragungen,sprich abnamen stehen im Schein..muss das alles komplett neu abgenommen werden?:(
??Bidde,bidde sach dat ich da nich durchmuss!!


Danke schonmal im Vorraus..

MfG Tobi


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  • | 11.09.2005 16:53

Sorry aber bei ner Stlilegung muß alles Neu abgenommen werden .
Ist zwar dreißt aber Betriebserlaubnis erloschen


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  • | 11.09.2005 17:51

Richtig. Wobei die 21er-Begutachtung schneller und günstiger sein wird, wenn du Nachweise über deine Umbauten zur Abnahme mitnimmst.


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  • | 12.09.2005 08:38

Zitat:
Zitat von walpurgis
Richtig. Wobei die 21er-Begutachtung schneller und günstiger sein wird, wenn du Nachweise über deine Umbauten zur Abnahme mitnimmst.
Meinst du die ganzen Abe´s??Im Schein steht ja alles drin,was abgenommen wurde..Dh ich habe noch nicht mal alle Abe´s,weil das alles noch vom Vorbesitzer gemacht wurde....
:staunen:Den hab ich auch angerufen und der hat auch nix mehr..Der "Nette" Beamte hat ja auch die Eintragung der Felgen und dem Fahrwerk bezweifelt..Er war völlig Überfordert mit den Abe´s und den ganzen Eintragungen..der ist ums Auto gerannt wie nen angeschossener Hase und stotterte sich einen zurecht..Bleib ich denn auf den ganzen Kosten sitzen,oder gibt es da ne Möglichkeit das zurückzubekommen??Weil wenn einem das jeden Monat einmal passiert,is man ruckzuck Finanziell ruiniert...Darum steht es doch im Fahrzeugschein oder nicht??Wenn einer keine Ahnung hat und den Vorsichtshalber stillegt,das kann ja wohl nicht wahr sein..schließlich ist die ganze schose von einem Tüv-Prüfer abgenommen worden unter bestimmten bedingungen,sprich Kotflügel ziehen und Bördeln...


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  • | 12.09.2005 09:16

Willkommen in Deutschland !

Also Du brauchst alle Abe´ zu den verbauten teilen , wenn was fehlt dann
bekommst du es nur über Tüv-Nord per Sonderabnahme. Und das lassen sie sich richtig bezahlen,
dazu kommt noch die meisten Ingineure haben nicht mal Lusten sich solche sachen genau anzusehen , sagen dann meist geht nicht passt nicht und ist schon gar nicht möglich .


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  • | 12.09.2005 09:17

Streng genommen mus bei jeder neuen Eintragung das Fahrzeug als gesamtes abgenommen werden!!!

Es nützt im Endeffekt nichts was Irgendein a.a.S so bestätigt hat.
Meist wird es von den Straßenverkehrsämtern dann in die Fahrzeugpapiere
eingetragen.

Der Beamte kann in deinem Fall also im Recht sein das irgendwelche Einzeleintragungen mit anderen nicht Eintragungsfähig sind. dann nützen Dir deine Eintragungen herzlich wenig.

Es werden in Deutschland in immer mehr Stätden und Kreisen speziell geschulte Beamten eingesetzt die genau nach solchen Fahrzeugen mit
solchen "Mängeln" schauen.


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  • | 12.09.2005 09:50

nu,speziell geschult war der 1000% nicht...aber das Fahrwerk in Verbindung mit den Felgen und dem Lenkrad sind so zusammen zulässig laut Gutachten...Muß ich die bemängelten Teile wie LUFI denn verbauen bei der abnahme oder kann ich das auf original zurückbauen??Habe keine Lust am ende nen paar Hundert Euro für die Eintragungen zu zahlen...Muß ich die Felgen denn jetzt abnehmen lassen oder kann ich das im Frühjahr machen??Kommen eh bald wieder runter..dann kann ich mir das geld JETZT erstmal sparen..oder muß ich das Fzg so beim Tüv vorfüren wie er es stillgelegt hat`???


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  • | 12.09.2005 09:55

Nee du kannst es im Serien zustand Neu nach §21abnehmen lassen.

Danach kannst du immernoch die zusatzteile sowie Felgen etc. nachtragen lassen .
Tip. Würd nicht alles einzeln nachtragen lassen ist zu teuer . Besser 3-4 sachen gleichzeitig
Beim Tüv gibt es sowas wie nen Packetpreis.


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  • | 12.09.2005 10:08

Zitat:
Streng genommen mus bei jeder neuen Eintragung das Fahrzeug als gesamtes abgenommen werden!!!
Es nützt im Endeffekt nichts was Irgendein a.a.S so bestätigt hat.
Bei der einfachen Abnahme eines veränderten Bauteils muss sicher nicht das ganze Fahrzeug (im Umfang einer 21-Prüfung) abgenommen werden. Wechselwirkungen und vorangegangene Änderungen werden schließlich im entsprechenden Umfang berücksichtigt.

Die Änderungsabnahmen der Prüfer werden von der Polizei als gültige Nachweise akzeptiert, sofern keine besonderen Umstände oder offensichtlich unzulässige Umbauten vorliegen.


Zitat:
3erTOURING postete:
Bleib ich denn auf den ganzen Kosten sitzen,oder gibt es da ne Möglichkeit das zurückzubekommen??
Wenn der Beamte zehn Dinge kontrolliert hat, dann könnte er sich ruhig neunmal irren. Erlöschen kann die BE sowieso nur ein einziges Mal. Wenn ich dich richtig verstanden habe, war das schon durch den Luftfilter gegeben.

edit: Wie du das Fahrzeug vorführst ist egal. Hauptsache, es ist dann in Ordnung.


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  • | 12.09.2005 10:13

Nun bringt man nicht die Begriffe Einzelabnahme, Sonderabnahme, Vollgutachten usw. (die es eigentlich alle garnicht gibt) durcheinander, das ist nämlich alles dasselbe.

Dein Fahrzeug wird so wie es dasteht begutachtet und du bekommst eine neue Betriebserlaubnis dafür. Wenn das Fahrzeug dabei im Serienzustand ist, ist so eine Begutachtung keine große Sache, je mehr Umbauten dran sind, desto mehr muss geprüft werden. Wenn du Prüfzeugnisse oder Teilegenehmigungen hast, erleichtert es die Sache.


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  • | 12.09.2005 18:27

hi teddy,hab das vorgestern so ausm augewinkel mitbekommen wie du da in der ecke standest....tut mir leid für dich aber glaube das es für mich so besser gelaufen is und mich noch so eben ausm staub machen konnte:staunen:
wie is das gekommen,deine kiste müssten die doch allmählich kennen???


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  • | 12.09.2005 18:37

@ Nighwish

Die Änderungsabnahmen der Prüfer werden von der Polizei als gültige
Nachweise akzeptiert, sofern keine besonderen Umstände oder offensichtlich unzulässige Umbauten vorliegen.

Ja so läuft das in der Regel! Nur hatte dieser Streckenposten zweifel das alles Oki is!!!

Und die Marschall`s gehen inzwischen vielerorts geziehlt gegen diese Art der Eintragungen vor....


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  • | 12.09.2005 18:46

:D:rolleyes: ... ich habe für dieses Spiel mit den Blauen Helden (ja, sie sind ja jetzt blau bei uns ;) ) .. sage und schreibe 12,50 € bezahlt, Tüv-wisch zum Verkehrsamt gefaxt und gut:

also kosten 12,50 + 15,00 € bearbeitung usw. = Nicht die Welt = entspann dich


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  • | 12.09.2005 18:58

Zitat:
Zitat von Pstar
:D:rolleyes: ... ich habe für dieses Spiel mit den Blauen Helden (ja, sie sind ja jetzt blau bei uns ;) ) .. sage und schreibe 12,50 € bezahlt, Tüv-wisch zum Verkehrsamt gefaxt und gut:

also kosten 12,50 + 15,00 € bearbeitung usw. = Nicht die Welt = entspann dich
Ist deine BE denn auch erloschen gewesen??

@Hanswurst...ja,hab dann wohl nen Pils gut bei dir;)
Verstehe das auch nicht.die Jungs hab ich schon tausendmal hinter mir gehabt...aber der ***** wollte den stillegen,egal wie...der hat sogar bezweifelt das die Scheinwerfer original sind,weil da sone komische Linse drinwär...:rolleyes:

@all
hab heute bei den Cops angerufen....
Der Herr,der dafür zuständig ist,hatte keine Kenntnis über den Vorgang...lediglich ne OWI lag gegen mich vor..aber von stillegung hat der nix gewusst..er sagte nu ich soll mal abwarten was von der Bußgeldstelle oder Straßenverkehrsamt kommt und dann soll ich reagieren.Der Cop am Samstag meinte ich müsste den Wagen bis Montag vorgeführt haben...Ich versteh die Welt nich mehr...:staunen:


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  • | 12.09.2005 19:07

Eigentlich hätte er dir eine Frist einräumen müssen, wo du die möglichkeit hast das vor dem Stilllegen zu klären!!!
Ich hatte 14 Tage zeit, den Vorzuführen, aber genau zu der Zeit hatte meine Benzinpumpe schwach gemacht und das auto stand! Erst als diese Frist abgelaufen war, habe ich das Unten beschriebene Schreiben bekommen!!!!

Stilllegung: schriftlich per post bekommen (bla bla: Ihr auto wurde stillgelegt, bla bla, sie dürfen zur vorführung bei der Zulassungsstelle eine Fahrt tätigen, sabbel sabbel und so weiter und sofort ;) )! also würde mich da jetzt echt nich so "aufregen" ... stell dir vor die hätten hin sichergestellt oder so :(

...wenn es bei dir anders sein sollte, schrei mich ruhig an ;) ... dann könnte ich das auch verstehen

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