|
hi, |
|
|
|
Ja, herzlichen Glückwunsch. |
|
|
|
naja...was heißt berechtigt...manchmal hat man auch trotz unschuld keine chance, gegen einen rollerfahrer eh nur schlecht...er ist über rot gefahren und mir voll in die tür rein..leider keine beweise also pech...naja...aber trotzdem danke für deine antwort! hilf mir weiter... |
|
|
|
Was ein Weg wäre daraus zu kommen ist, wenn Du den Betrag der Schäden bei denen ausgleichst. Habe ich auch schon mal gemacht das hat sich auf jeden Fall gerechnet. |
|
|
|
ja die sind heftig...und die schäden zu begleichen würde sich sicher rechnen...ganz sicher sogar...aber soviel kann ich im moment und auch in den nächsten sechs monaten leider net aufbringen... hab ja sogar von der staatsanwaltschaft noch ne heftige strafe zu bezahlen wegen fahrlässiger körperverletzung, weil dieser behinderte 60 jährige rollerfahrer sich ins krankenhaus gefahren hat... |
|
|
|
Ah so. |
|
|
|
hab grad mit meiner freundin geredet (versicherungskauffrau 3. lehrjahr) egal wohin du welchselt du wirst hocgestuft, die neue versicherrun erkundigt sich beim vorversicherer und dort wirds dann genau so sein mit den 245 %, das einizgste was du machen kannst ist den schaden an die versicherung zurückzuzahlen, dann wird das bei 100 % bleiben!! |
|
|
|
@freak |
|
|
|
Und haste schon was wegen Fahrverbot gehört ? |
|
|
|
Also deswegen nicht gleich die Flinte ins Korn werfen und Golf verkaufen. Würd ich nicht mcchen. Andere Möglichkeit wäre du meldest das Ding versicherungstechnisch einfach auf jemanden anders an als Zweitwagen mit 85%. Dabei kannst du weiterhin Halter des Fahrzeuges bleiben nur der Versicherungsnehmer ist jemand anders. Und das mit der Strafe an die Staatsanwaltschaft läßt sich doch auch irgendwie lösen. Entweder fragst mal bei deiner Rechtsschutzversicherung an (die du sicherlich hast) ob die das evtl. übernehmen oder du machst mit denen ne Ratenzahlung aus. |
|
|
|
Habe auch vor einem guten Monat einen Rollerfahrer erwischt, hatte aber auch schuld weil ich ihm die Vorfahrt geklaut habe. Bin von 70% auf 85% hochgestuft worden. Wechsel jetzt auch die Versicherung und muß die 85% bei der neuen auch zahlen. Habe allerdings noch nichts gehört wegen der Strafe, liegt aber noch alles beim Anwalt. Habe auch eine Anzeige bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen Vorfahrtsmißachtung, mal schaun was ich zahlen darf. Mein Volvo war auf jedenfall ein Totalschaden |
|
|
|
@VW Cab |
|
|
|
Meld dich doch einfach bei ner anderen Versicherung neu an. Musst ja nich sagen, das du vorher schon ne versicherung hattest. Dann startest bei einigen bei 140%. Das is wesentlich billiger als 245%. |
|
|
|
Zitat: Wäre mir neu, dass die Versicherung die Strafe zahlt.Und das mit der Strafe an die Staatsanwaltschaft läßt sich doch auch irgendwie lösen. Entweder fragst mal bei deiner Rechtsschutzversicherung an (die du sicherlich hast) ob die das evtl. übernehmen oder du machst mit denen ne Ratenzahlung aus. Zitat: Ein Fahrverbot ist im Regelfall nicht vorgesehen und kommt normalerweise auch nur bei erheblichen Verletzungen oder grober Fahrlässigkeit in Betracht.
Und haste schon was wegen Fahrverbot gehört ? Das kann auch noch kommen weil wegen Körperverletzung. |
|
|
|
@ maho |
|
|