KFZ-Versicherungswechsel ::FRAGE:: - Seite 1

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  • | 25.11.2005 19:23

hi,

also ich hab folgendes "problem":
hatte dieses jahr zwei relativ kleinere unfälle, okay...einer war heftiger :-), beide wurden von meiner versicherung bezahlt und ich wusste, dass ein schöner brief kommen würde mit der hochstufung.
dieser brief kam dann heute mit folgender hochstufung:
ab 1.1.06 von 100% auf 245% - nach meinem ersten schock und den ersten recherchen im internet muss ich das schlucken, ist also normal... jetzt meine frage...

wie ist das, wenn ich jetzt noch bis um 30. die versicherung wechseln möchte und auch würde... würde ich dort dann mit den prozenten von diesem jahr nochmal anfangen können, also 100% oder bin ich dann dort mit den 245% dabei ???

hoffe jemand weiß da etwas bescheid...bin für jede hilfe dankbar...

gruß
speedy61279


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  • | 25.11.2005 19:37

Ja, herzlichen Glückwunsch.
Bei 2 Unfälle in einem Jahr ist diese Hochstufung durchaus berechtigt.

Das mit dem Wechseln kannst Du vergessen, Du wußt ja Deine Vorversicherung angeben, damit Dir überhaupt Prozente angerechnet werden können.


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  • | 25.11.2005 19:41

naja...was heißt berechtigt...manchmal hat man auch trotz unschuld keine chance, gegen einen rollerfahrer eh nur schlecht...er ist über rot gefahren und mir voll in die tür rein..leider keine beweise also pech...naja...aber trotzdem danke für deine antwort! hilf mir weiter...


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  • | 25.11.2005 19:45

Was ein Weg wäre daraus zu kommen ist, wenn Du den Betrag der Schäden bei denen ausgleichst. Habe ich auch schon mal gemacht das hat sich auf jeden Fall gerechnet.

Überleg mal wie lange Du brauchst bist Du wieder bei 100% angekommen bist, und wie hoch die Beiträge sind die Du in der Zeit zahlen mußt.


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  • | 25.11.2005 19:50

ja die sind heftig...und die schäden zu begleichen würde sich sicher rechnen...ganz sicher sogar...aber soviel kann ich im moment und auch in den nächsten sechs monaten leider net aufbringen... hab ja sogar von der staatsanwaltschaft noch ne heftige strafe zu bezahlen wegen fahrlässiger körperverletzung, weil dieser behinderte 60 jährige rollerfahrer sich ins krankenhaus gefahren hat...

ich werde meinen golf wohl dann verkaufen und erstmal mit der bahn fahren :-) anders gehts net...bei solchen 2 bescheuerten unfällen macht ein zweier golf keinen sinn mehr... leider


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  • | 25.11.2005 20:07

Ah so.
Hast Du denn von der Staatsanwaltschaft schon Bescheid wieviel Du bezahlen mußt ?


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  • | 25.11.2005 20:26

hab grad mit meiner freundin geredet (versicherungskauffrau 3. lehrjahr) egal wohin du welchselt du wirst hocgestuft, die neue versicherrun erkundigt sich beim vorversicherer und dort wirds dann genau so sein mit den 245 %, das einizgste was du machen kannst ist den schaden an die versicherung zurückzuzahlen, dann wird das bei 100 % bleiben!!


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  • | 25.11.2005 21:38

@freak

ich darf 1315 € an die staatsanwaltschaft bezahlen

(hab aber komischerweise von der gegnerischen versicherung 2000 € bekommen auf mein anfragen hin, wann ich mit meinem geld rechnen könne - die haben einfach bezalht und streitens jetzt ab, dass sies mir gezahlt haben :-) ) aber nur so nebenbei jetzt mal..hat sich also doch ein wenig gelohnt das ganze

@crane

danke für deine bemühungen... dass die neue verscicherung sich bei der alten die infos holt ist klar...mir war halt nur unklar, welche prozente dann gelten...die alten von diesem jahr oder halt die, die dann ab nächstem jahr gelten würden.... ich dachte mir das auch schon, dass ich 245% haben würde... naja...was solls...1000 € alle 3 monate is natürlich zu krass... den schaden zurückzahlen ist auch zu teuer, würde sich zwar rechnen, aber habs halt net...

werd jetzt erstmal mit der bahn juckeln, gibts ja auch endlich wieder mehr zu gucken und ich komm endlich in den genuss, einen mp3 player zu benutzen, dessen sinn ich bisher immer anzweifelte :-)


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  • | 25.11.2005 21:44

Und haste schon was wegen Fahrverbot gehört ?
Das kann auch noch kommen weil wegen Körperverletzung.


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  • | 25.11.2005 21:52

Also deswegen nicht gleich die Flinte ins Korn werfen und Golf verkaufen. Würd ich nicht mcchen. Andere Möglichkeit wäre du meldest das Ding versicherungstechnisch einfach auf jemanden anders an als Zweitwagen mit 85%. Dabei kannst du weiterhin Halter des Fahrzeuges bleiben nur der Versicherungsnehmer ist jemand anders. Und das mit der Strafe an die Staatsanwaltschaft läßt sich doch auch irgendwie lösen. Entweder fragst mal bei deiner Rechtsschutzversicherung an (die du sicherlich hast) ob die das evtl. übernehmen oder du machst mit denen ne Ratenzahlung aus.


munter bleiben..............:cool:


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  • | 26.11.2005 00:33

Habe auch vor einem guten Monat einen Rollerfahrer erwischt, hatte aber auch schuld weil ich ihm die Vorfahrt geklaut habe. Bin von 70% auf 85% hochgestuft worden. Wechsel jetzt auch die Versicherung und muß die 85% bei der neuen auch zahlen. Habe allerdings noch nichts gehört wegen der Strafe, liegt aber noch alles beim Anwalt. Habe auch eine Anzeige bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen Vorfahrtsmißachtung, mal schaun was ich zahlen darf. Mein Volvo war auf jedenfall ein Totalschaden


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  • | 26.11.2005 00:39

@VW Cab

Wenn Du Pech hast darfst Du zusätzlich zu der Strafe noch ne Monat laufen.
Aber, wenn schon beim Anwalt liegt wird er wohl versuchen das zu verhindern.


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  • | 26.11.2005 01:29

Meld dich doch einfach bei ner anderen Versicherung neu an. Musst ja nich sagen, das du vorher schon ne versicherung hattest. Dann startest bei einigen bei 140%. Das is wesentlich billiger als 245%.


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  • | 26.11.2005 07:32

Zitat:
Und das mit der Strafe an die Staatsanwaltschaft läßt sich doch auch irgendwie lösen. Entweder fragst mal bei deiner Rechtsschutzversicherung an (die du sicherlich hast) ob die das evtl. übernehmen oder du machst mit denen ne Ratenzahlung aus.
Wäre mir neu, dass die Versicherung die Strafe zahlt.
Zitat:
Und haste schon was wegen Fahrverbot gehört ?
Das kann auch noch kommen weil wegen Körperverletzung.
Ein Fahrverbot ist im Regelfall nicht vorgesehen und kommt normalerweise auch nur bei erheblichen Verletzungen oder grober Fahrlässigkeit in Betracht.


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  • | 26.11.2005 09:50

@ maho

das mit der staatsanwaltschaft ist schon geklärt, wie ich das zahle... lappen darf ich behalten ist alles kein thema... mir gehts im moment nur um die 245%, die ich ums verrecken net bezahlen kann und will.

@ hallos

geht das denn so einfach?? wenn ich angebe, dass ich vorher keine hatte, ist das nicht betrug oder sowas, wenn ich unterschreibe, dass alle angaben richtig sind, oder net?!
wenn das natürlich gehen würde, wärs ja auch okay...

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