z3 kiemen-eintragung erforderlich?


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  • | 08.02.2006 21:51

hey leute,bekomm grad kotflügel wo kiemen vom bmw z3 eingelassen werden,und zusätzlich die seitenblinker wiederum entfernt werden:ok:

--müssen die kiemen eingeragen werden?
--müssen die seitenblinker ausgetragen werden?

......es handelt sich um einen a4 bj96.

hier ein bild von den kiemen.....
Name: 67649-457.JPG Größe: 400x300 Dateigröße: 19655 Bytes


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  • | 08.02.2006 22:33

Hehe wie süss...

Also ich denke nicht das das Eintragungspflichtig ist, weil es ja direkt in die Karosserie eingelassen wird und nix raus steht etc. und Seitenblinker wegmachen ist auchnix bei. Gibt ja schliesslich genug Autos die nichtmal welche haben.


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  • | 08.02.2006 22:35

@zetti:021von wegen süß:ok:

......aber ab nem best.bj sind seitenblinker doch vorgeschrieben oder nicht.....


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  • | 08.02.2006 22:36

Ähm, du kannst nicht einfach deine Seitenblinker ausbauen...


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  • | 08.02.2006 22:39

@und nun,darf ich das gar nicht oder wie,haben doch genug gecleant,also einfach austragen is nich oder wie:015seitenblinker


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  • | 08.02.2006 22:45

Ho
Also ich habe in meinem Cali auch Seitenblinker in die Kotflügel eingelassen vom Audi B6 und beim Tüv ham se nichts dagegen gehabt hauptsache das E Zeichen ist da und gut und wo steht geschrieben das man seine Seitenblinker im Kotflügel nicht entfernen darf und was soll man austragen wenn es nicht eingetragen ist? Im Brief halt


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  • | 08.02.2006 22:59

Zitat:
....und wo steht geschrieben das man seine Seitenblinker im Kotflügel nicht entfernen darf....
In der StVZO. Fahrzeuge haben eine EG-Typgenehmigung, in der auch die Seitenblinker stehen. Wenn du sie einfach abbaust, besteht streng genommen diese Typgenehmigung nicht mehr.


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  • | 08.02.2006 23:22

ho
Na schau an man lernt nie aus aber einbau ist kein Problem? Tja die lieben Gesetze


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  • | 08.02.2006 23:50

Na, der Unterschied zwischen an- und Abbauen von Fahrzeugteilen sollte doch einleuchtend sein, oder ?

Was ich zu diesem Thema noch klarstellen wollte: Es geht hier (bei den Seitenblinkern) nicht um das Erlöschen der Betriebserlaubnis oder einen Grund, ein Fahrzeug stillzulegen, sondern eher um grundsätzliche und rein rechtliche Fragen.

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  • | 09.02.2006 00:31

hm,also ich kenn da wen der vom Tüv prüfer gesagt bekommen hat das die Dinger Eintragungspflichtig sind.wobei es welche vom Sprinter waren.Köstlich amüsiert haben wir uns auch darüber das der Tüffer meinte man müsse Seitenbegrenzungsleuchten eintragen :rolleyes:


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  • | 09.02.2006 09:07

aber corsa b hat doch auch keine seitenblinker,oder.....

......kann ich sie mir denn austragen lassen oder nicht?


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  • | 09.02.2006 13:01

Es gibt viele Autos, die keine seitliche Blinker haben. Bei denen sind entweder die vorderen Blinker so ausgestaltet, dass sie diese Funktion mit übernehmen, oder sie sind nicht Teil der Betriebserlaubnis. Dein Auto hat eine EG-Typgenehmigung und die seitlichen Blinker sind Teil dieser Genehmigung.

Ob sie "ausgetragen" werden können oder nicht, entscheidet der TÜV-Mensch bei der Begutachtung zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis.


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  • | 09.02.2006 15:42

hol die seiten spiegel mit eingebauten blincker hatte ich auch da durfte ich die seiten blinker auch ab machen!
und der wagen bleibt gecleant


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  • | 09.02.2006 16:07

so weit ich weiß waren früher blinker auch so eingebaut das sie von der seite gesehen wurden, wenn die jetzt bei den modernern scheinwerfern integriert sind müssen noch seitenblinker angebracht werden. soweit ich weiß


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  • | 09.02.2006 17:15

@gtchris.....spiegel mit blinkern find ich zum:kotz:trotzdem danke für den tip:ok:

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