"Lappen weg"...Erfahrung ? - Seite 1

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  • | 24.03.2006 01:13

Muss innerhalb der nächsten Zeit mein Führerschein für nen Monat in Urlaub schiken...

mein erstes mal....hab seit 5 jahren den Lappen...

wie sind eure erfahrungen....wie fühlt es sich an..nen monat lang passant zu sein ?


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  • | 24.03.2006 01:16

1 Monat ist gleich vorbei!!! ich habe jetzt 10 bekommen und muss noch 3 absitzen!! die ersten vier sind find ich schnell vergangen!!!!:angry:


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  • | 24.03.2006 01:29

wie bekommt man 10 monate? alk?


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  • | 24.03.2006 01:38

Also ich hab 1 Jahr bekkommen wiegen meinem Roller und es ist zwar teilweise schon Hart wenn man zb zu MC will und nich sich erst nen Fahrer suchen muss aber die ersten Monate waren oki aber die letzten sind die schlimmsten ... ich muss noch ca 1 1/2 Monate und ich zähl schon fast jeden tag ... :)


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  • | 24.03.2006 01:49

@mmr ja alk 1,42 Pr. hatten sie nicht für gut befunden:(


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  • | 24.03.2006 06:20

ich hatte damals auch nen monat geht aber schnell vorbei ! bin am letzten tag extra bis 0 uhr auf gebliben um noch ne rund zu fahren :D!

was nur blöd war immer mit dem bus zur arbeit:kotz:


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  • | 24.03.2006 08:22

Ich kann mich nur meinen Vorrednern anschliessen.
Ich durfte 3 Monate laufen und die ersten beiden waren zack zack um
aber der letzte zog sich wie 5 Monate!
Und daraus habe ich gelernt, lieber etwas später ankommen als nochmal laufen!
In diesem Sinne :hut:


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  • | 24.03.2006 08:27

Was ist wenn ich in der Probezeit den Lappen verliere? Ist der dann "ganz weg" d.h. man muss den neu machen, oder bekommt man den auch irgendwann wieder?


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  • | 24.03.2006 09:02

Ich habe meine auch für 2 monate abgegeben ich finde die Zeit schlimm.
Aber wie zählt das eigentlich wenn man dem am 28.01 abgibt wann bekommt mann den dann wieder am 28.03 oder am 01.04 würde mich mal interressierenvieleicht wisst ihr das ja.


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  • | 24.03.2006 09:34

Zitat:
bin am letzten tag extra bis 0 uhr auf gebliben um noch ne rund zu fahren !
Ui... nur ein kleiner Hinweis: Man darf nicht gleich fahren, wenn die Frist abgelaufen ist. Das ist solange ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, bis man den Führerschein zurück hat. Der war sicher nicht um 0 Uhr im Briefkasten. Klingt alles blöd und unlogisch, ist aber leider so.


@Nightfly
Bis 3 Monate spricht man von einem Fahrverbot. Der Fahrerlaubnis bleibt erhalten, man erhält den gleichen Führerschein zurück.

Alles über 3 Monate ist in der Regel ein Entzug der Fahrerlaubnis. Auch bei zu vielen Punkten oder zu vielen Probezeitverstößen wird sie entzogen. Die ist dann weg. Mit etwas Glück stellt das StVA irgendwann einfach eine Neue aus. Manchmal ist das aber an Bedingungen geknüpft, wie MPU, Unterricht mit erneuter Prüfung, etc.


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  • | 24.03.2006 10:30

also nen monat kann man überstehen aber länger muss dat net sein.und zu dem man darf dann nicht gleich fahren wenn die frist abgelaufen ist also bei mir war der führerschein schon fast ne woche vorher da.


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  • | 24.03.2006 10:41

Wie kann man auch besoffen fahren, selber schuld :boese:
Kollege von mir hat 2 ganze Jahre kein Auto bewegen dürfen, weil er mit 2,2 Promille nachts von ner Party (wo er eigentlich pennen wollte) zu seiner Perle gefahren is. Das sind gut und gerne 15km und erst 50m vor dem Haus seiner Tussi is er voll gegen ne Laterne gefahren.
Er musste sich ne Zeit lang ne Menge anhören von uns, wie man sich vorstellen kann:D
Er hat nur verdammtes Glück gehabt, dass er niemanden in seiner Alkfahrt (wovon er sagt, er wüsste gar nix mehr) erwischt hat:boese:


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  • | 24.03.2006 11:48

eiso mal mein ausredeversuch!! eiso ich arbeite 6nächte die woche habe keinen urlaub den ich mir das jahr mal nehmen kann ! so eiso ist diese situation eben passiert, das ich was getrunken habe und dann noch autogefahren bin.Ganz klar soll man nicht machen!!!! jetzt zur geschichte! ich hatte bemerkt das bei mir ein scheinwerfer nicht geht,so ich richtung tankstelle bei uns das ich mir das anschaue, die grünen hatten das irgendwo an einer kreuzung gesehen (Scheinwerfer) fahren mir ne zeitlang hinterher 20 Meter vor der tankstelle ENDE allgemeine fahrzeugkontrolle und um die uhrzeit wird meistens ein alktest durchgeführt! und nun zum Problem in dem das ich nich aufgefallen bin von wegen schwenker etc hat der grüne das am gerät erst gesehen das ich was getrunken habe und zähle somit als gewohnheitstrinker vor gericht und das ist nicht gut für das urteil,so dumm es sich anhört aber es ist tausendmal besser wenn man aus dem auto fliegt!!

ABER KEINE FRAGE AUTOFAHREN UND TRINKEN GEHÖREN NICHT ZUSAMMEN!!

nicht das jemand meint ich will das runterspielen nein will ich nicht!!! _Und das mit den Freunden ganz klar halten mir bis jetzt noch eine Bredigt was ich gut finde, weil so erkent man die freundschaft!!

in dem sinne MFG (ach ich übernehme keine Haftung für Rechtschreibfehler=))


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  • | 24.03.2006 12:23

Wieso keine Garantie für Rechtschreibfehler??? Hast du etwa schonwieder was getrunken *zwinker* *wink*
Ich bin ab heut aus der Probezeit raus *freu*


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  • | 24.03.2006 18:23

Zitat:
bin am letzten tag extra bis 0 uhr auf gebliben um noch ne rund zu fahren !

Ui... nur ein kleiner Hinweis: Man darf nicht gleich fahren, wenn die Frist abgelaufen ist. Das ist solange ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, bis man den Führerschein zurück hat. Der war sicher nicht um 0 Uhr im Briefkasten. Klingt alles blöd und unlogisch, ist aber leider so.


mein dad hat dem damals schon nen tag erhr bekommen , weil er da wohl einen kannte oder so !

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