Versicherungswechsel, wann??


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  • | 07.04.2006 13:26

hab nur mla ne frage, und zwar:

bin ich jetzt ja noch versichert, und ich müsste jetzt die 2te halbjahrlich rate zahlen, ich willa ber wechseln zu einer anderen versicherung, kann ich jetzt schon wechseln??

oder wann??


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  • | 07.04.2006 18:49

Nein. Die KFZ-Versicherung kannste nur bei Fahrzeugwechsel ändern bzw. wechseln und zum Jahresende. Der 30.11. ist immer der Stichtag. Bis dann sollte die Kündigung beim Versicherer liegen.


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  • | 07.04.2006 20:27

Ja oder einfach den Wagen abmelden und nach vier wochen neu zulassen:D


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  • | 17.05.2006 15:38

Zitat:
Zitat von ChrisCross
Nein. Die KFZ-Versicherung kannste nur bei Fahrzeugwechsel ändern bzw. wechseln und zum Jahresende. Der 30.11. ist immer der Stichtag. Bis dann sollte die Kündigung beim Versicherer liegen.
Wenn das funktioniert dann glück gehabt.
Nur Möglich bei datenänderung. Sprich, andere Halter zum Beispiel.

Und auch Achtung mit Jahresende, manche Versicherungen haben einen anderen Ablauf beim Auto, selten aber war. Siehe Police.

Du kannst wie oben gesagt im Regelfall kündigen spätesten 30.11.2006 per Einschreiben. und muß auch an diesem datum beim Versicherer sein.

Wenn Du einen Schaden hattest, Kündigung nach Zahlung des Schadens mögflich.

Bei Fahrzeugwechsel,

oder nach einer Betragserhöhung innerhalb 2Wochen.


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  • | 17.05.2006 20:44

Was mir noch einfällt:
Achtet auf die Beitragsrechnung der Versicherer für das nächste Jahr. Darin stehen die kommenden Beiträge für das nächste Jahr. Erhöht sich der Beitrag (ohne Einbezug der erhöhten SF-Stufe), hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Doch Vorsicht: Einige Versicherer (selbst ein ganz Großer ;) ) schicken die Beitragsrechnung für das kommende Jahr erst Anfang Dezember, aber mit dem Druck-Datum Ende November. Dann hat man aber trotzdem auch nach dem 30.11. ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich der Beitrag in Relation zur letzten SF-Stufe erhöht.

EDIT: Hatte ich vergessen... die Frist für das außerordentliche Kündigungsrecht beträgt 14 Tage nach Erhalt des Schreibens. ;)


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  • | 26.08.2006 16:12

Also ...

Zitat:
Der 30.11. ist immer der Stichtag.
Das ist es nur, wenn auch die Hauptfälligkeit der 01.01. ist.

Zitat:
das außerordentliche Kündigungsrecht beträgt 14 Tage nach Erhalt des Schreibens
Es sind 4 Wochen ... :hut:

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