Gerichtskosten?


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  • | 15.05.2006 13:04

Mahlzeit, heute morgen war ich vor Gericht und das Verfahren wurde zum Glück gegen Geldbuße eingestellt, muss ich jetzt die Gerichtskosten noch latzen?

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 16.05.2006 15:05

Einstellung nach??? 153, 153a StPO?

Ob Dich das Verfahren was kostet, kannst Du in den §§ 464-473 StPO nachlesen. Hab gerade wenig Zeit, sonst würd ich's schnell machen.

EDIT:
Ich denke, dass das hier bei Dir passen dürfte, wenn das Verfahren wie ich vermute nach 153a StPO eingestellt worden ist:

§ 472 (Notwendige Auslagen)
(1) Die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen sind
dem Angeklagten aufzuerlegen, wenn er wegen einer Tat verurteilt wird,
die den Nebenkläger betrifft. Hiervon kann ganz oder teilweise
abgesehen werden, soweit es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu
belasten.
(2) Stellt das Gericht das Verfahren nach einer Vorschrift, die dies
nach seinem Ermessen zuläßt, ein, so kann es die in Absatz 1
genannten notwendigen Auslagen ganz oder teilweise dem
Angeschuldigten auferlegen, soweit dies aus besonderen Gründen der
Billigkeit entspricht. Stellt das Gericht das Verfahren nach
vorangegangener vorläufiger Einstellung (§ 153 a) endgültig ein, gilt
Absatz 1 entsprechend.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die notwendigen
Auslagen, die einem zum Anschluß als Nebenkläger Berechtigten in
Wahrnehmung seiner Befugnisse nach § 406 g erwachsen sind.
Gleiches gilt für die notwendigen Auslagen eines Privatklägers, wenn
die Staatsanwaltschaft nach § 377 Abs. 2 die Verfolgung übernommen
hat.
(4) § 471 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.


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  • | 19.05.2006 20:32

Ja, wurde vorläufig eingestellt,das Gericht wartet halt noch auf die Geldbuße um das endgültig einzustellen. Auf der vorläufigen Einstellung steht aber nach 153a StPO. Nur werde ich aus dem Post von dir nicht schlau sry :P

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 19.05.2006 21:23

Sag ich doch, 153a StPO (Strafprozessorndung).
Dann kannst Du in den §§, die ich da oben angeführt habe, genau nachlesen, was es Dich kosten wird. Anders kann ich's nicht erklären.

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