Stößdämpfer im Arsch wie muss laut gesetz vorgegagen werden - Seite 1

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  • | 15.06.2006 17:14

Also ich habe ein Problem und zwar:

Habe vor 11Monaten ein Fahrwerk inklusive Felgen gekauft und einbauen lassen bei einer Tuning Firma. Nun sind beide dämpfer an der hinterachse kaputt(es tritt öl aus) Es sind welche mit Nutenverstellung.
nun meine frage!
Laut gesetz habe ich ja 2 Jahre Gewährleistung. Leider habe ich keine rechnung mehr bzw glaube nie eine erhalten genau weiss ich dies aber nicht.
Ich habe das Auto allerdings erst 1jahr und 2monate und ich habe das teilgutachten mit dem firmenstempel der firma ausserdem den fahrzeug brief mit dem änderungsdatum.
Frage wenn ich reklamiere:

Ist die Firma verpflichtet den Fehler zu beheben inklusive einbau und ausbau?? oder muss ich dieses selber ausbauen hinbringen einschicken lassen und selber wieder einbaun und lange wartezeiten überbrücken????

bitte um schnelle hilfe

mfg Nils Hein

bitte um gesetzes auszüge wenn vorhanden


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  • | 15.06.2006 17:25

Klär erstmal ab ob du Garantie hast, oder Gewährleistung!

Bei garantie ist das kein Problem, bei Gewährleistung wirst du Spass bekommen!

Gewährleistung bedeutet, das du dem Hersteller beweisen musst, das das Fahrwerk bzw. die Stoßdämpfer nicht durch Eigenverschulden Kaputt gegangen sind!

Sind Stoßdämpfer nicht sowieso verschleißteile? Wüsste nicht das es auf verschleißteile Garantie gibt!

Und ohne Rechnung sieht das ganze gaaaanz übel aus, weil es dadurch zu einer Kulanzsache des Herstellers wird! Denn wenn du keine Rechnung vorlegen kannst muss er sich der Sache garnicht annehmen!

Fahr doch dahin wo du das Fahrwerk gekauft hast und frag da einfach nach, dann weisst du mehr!

Um was für einen Hersteller handelt es sich denn überhaupt?

:hut:


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  • | 15.06.2006 17:32

Also ich denke es ist nicht normal, dass aus dämpfern nach nicheinma einem Jahr öl austritt und die dämpfung im grunde fast bis gar nicht mehr vorhanden ist.
Das Fahrwerk ist eine Ingo-Noak Fahrwerk, genau wie die Firma ingo Noak Tuning heisst. Das heisst es sind selbst zusammen gestellte Fahrwerke die es meines wissens auch nur bei diesem einen händler gibt!
Also ist es im grunde ein beweis, das ich das fahrwerk noch nicht so lange habe, da wie gesagt das auto erst seit 1Jahr mir gehört und vor 11 monaten achsvermessungen sowie die eintragung in den fahrzeugbrief durchgeführt wurden.


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  • | 15.06.2006 17:33

Wieso sollte das ein Beweis sein ? Du kannst das Fahrwerk ja schon ein Jahr bei dir rumliegen gehabt haben...


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  • | 15.06.2006 17:44

okay, da magst du recht haben. Das hat mich gerade ein wenig stuzig gemacht und habe mir nocheinmal genau den fahrzeugbrief angeschaut.
und da ich das Fahrwerk inkl. Felgen auch direkt nach einbau bei diese firma vom tüv prüfen lassen habe (also mittwochs hingebracht und freitag mit tüv prüfung etc wieder abgeholt). Wurde also direkt noch vor dem kauf dem tüv vorgeführt und im fahrzeug brief steht ganz unten V. 08.07.05 sprich vorgeführt am 8. juli 2005. Das heisst ich habe auch das Kaufdatum.


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  • | 15.06.2006 17:46

Nö, hast du nicht. Das sagt doch gaaar nix darüber aus wann das Fahrwerk gekauft wurde.


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  • | 15.06.2006 17:51

.... also sagen wir jetzt mal ich finde die rechnung noch! dann nochma zu meiner ersten frage:

Ist die Firma verpflichtet den Fehler zu beheben inklusive einbau und ausbau?? oder muss ich dieses selber ausbauen hinbringen einschicken lassen und selber wieder einbaun und lange wartezeiten überbrücken????


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  • | 15.06.2006 18:07

Nun ja, ob's da ne Regelung wer das jetzt ein- und ausbauen muss... würd mich wundern. Eine Wartezeit wirst du aber wohl auf jeden Fall überbrücken müssen (es sei denn die geben dir gleich neue Dämpfer).

Aber ich würd doch erstmal bei der Firma nachfragen wie jetzt grundsätzlich zu verfahren ist bevor ich denen gleich mit irgendwelchen Gesetzestexten komme. Solche Kunden sind immer die besten, die beißen bei mir auch erstmal auf Granit...


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  • | 15.06.2006 18:09

oldämpfer was n das fürn fahrwerk is doch nur noch gasdruck oder nicht


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  • | 15.06.2006 18:13

steht oben was das für ein fahrwerk ist und ja es ist mit öl.

Also ich habe ja shcon angerufen und die wollen das ich die selber ausbaue dahinbringe dann wieder abhole und wieder einbaue.
aber wie soll ich so lange ohne auto auskommen? ich habe die alten standart dämpfer nicht mehr und ich kann den auch nich nene monat aufgebockt draussen stehen lassen....

wobei, weiss ich nichma ob normalen standart dinger da überhaupt noch raufgehen wegen den federn felgen etc...keine ahnung

meiner meinung nach: die haben es montiert, die müssen es auch demontieren und in ordnung bringen oder nicht?? weil ich kann da ja nich aufkreutzen (sollt ich diese scheiss rechnung wiederfinden) und den einen erzählen wenn das gar nich so ist!


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  • | 15.06.2006 18:17

Klingt vielleicht hart aber ich denke mal das ist deine Sache wie du ohne Auto auskommst... Soweit ich weiß hat man ja in nem Autohaus auch keinen rechtlichen Anspruch auf einen Leihwagen wenn der eigene Wagen zur Inspektion/Reparatur ist o.ä., das ist dann eben Sache des Händlers und Kundenfreundlichkeit wenn er dir einen überläßt...


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  • | 15.06.2006 18:22

das ist ja auch was anderes... ich muss ja auch nicht wenn ich gewährleistung bei einem händler habe oder ähnlichem die teile selber ausbauen und dem händler ind die hand drücken und sagen schick mal zurück ich hol das dann ab und bau es selber ein. das übernimmt auch jeder händler selber!


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  • | 15.06.2006 18:24

Das mag sein, aber ich glaube nicht das das auf Grundlage eines Gesetzes erfolgt, sondern genauso reiner Kundenservice ist...


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  • | 15.06.2006 18:25

Mach es doch ganz einfach fahre zu der Firma hin!frag ob die dir ne Kopie austellen können von den dämpfern du hattest sie dort gekauft und einbauen lassen da müsste ja nen Auftrag vorhanden sein!!Sag einfach du willst die jetzt verkaufen und brauchst den wisch!!und wenn du den iner Hand hast dann erzählste dein Prob!!

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  • | 15.06.2006 18:59

Wieso bekommt er spaß wenn er gewährleistung hat????

Eine gewährleistung ist vom gesetzt her vorgeschrieben i.d.regel beträgt diese 2 jahre ab kaufdatum / bon / beleg / quittung.
eine garantie ist doch eigentlich eine verlängerung .
d.h. der hertsteller gibt statt der 2jahres frist, eine 3 jährige garantie oder mehr.
Die 2 jahre sind immer gewährleistung oder????:frage:

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