Chiptuning - Seite 2

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  • | 05.12.2006 00:51

das thema ist doch längst gegessen...


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  • | 05.12.2006 00:51

Zitat:
Zitat von XBM
Der Versicherungsschutz KANN NICHT ERLÖSCHEN ! Jede Versicherung ist in Deutschland verpflichtet zu zahlen ! Es kann nur sein das die Versicherung das Geld bei dir zurück holt, das nennt sich "in Regress nehmen".

Gruß

Dirk
Klar erlischt der verischerungsschutz.. weil die vertraglichen daten über dass versichtere FHZ net mehr stimmen was die leistung angeht... wenn org. 150ps also 110kw eingetragen sind in der police und du es net einträgst und deine versicherung darüber informierst kannst du im schadenfall derbe probleme bekomme..So hats mir damals mein Versicherungsmensch und fast gleich mein tüv mensch erklärt..

gruß AK


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  • | 05.12.2006 07:23

@ rubberduck:

cooles halbwissen ;) jedes chiptuning wird durch einbau eines neuen, bzw durch überspielen der daten auf einem eprom durchgeführt! egal ob mit oder ohne gutachten!

richtig is das es für diverse programme ein gutachten gibt, für andere wiederrum nicht.

bei den programmen beim gman sollte es allerdings kein problem sein die eingetragen zu bekommen, er hat sogar als bsp eine solche eintragung bei sich im büro hängen!

mag ja auch alles ganz schön und gut sein, man is sicherlich auf der sicheren seite wenn man das tuning eintragen läßt, allerdings sollte oder darf man auch bedenken das weder vw ( wenn wir hier mal den 1.8t als basis nehmen ) , noch tüv, dekra oder sonst eine prüfgemeinschaft , die software auslesen können! das einzigste was die machen könnten wäre das steuergerät auseinander nehmen um zu schauen ob dort veränderungen vorgenommen wurden. bei neueren fahrzeugen werden sie damit aber kein glück haben, da das tuning dort meistens per obb überspielt wird. das nur mal so als hinweis!


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  • | 05.12.2006 10:36

Zitat:
Zitat von AKone
Zitat:
Zitat von XBM
Der Versicherungsschutz KANN NICHT ERLÖSCHEN ! Jede Versicherung ist in Deutschland verpflichtet zu zahlen ! Es kann nur sein das die Versicherung das Geld bei dir zurück holt, das nennt sich "in Regress nehmen".

Gruß

Dirk
Klar erlischt der verischerungsschutz.. weil die vertraglichen daten über dass versichtere FHZ net mehr stimmen was die leistung angeht... wenn org. 150ps also 110kw eingetragen sind in der police und du es net einträgst und deine versicherung darüber informierst kannst du im schadenfall derbe probleme bekomme..So hats mir damals mein Versicherungsmensch und fast gleich mein tüv mensch erklärt..

gruß AK
Nein dann sollten die Leute nochmal die Schulbank drücken.

Fakt ist das eine Versicherung in Deutschland zur Zahlung verpflichtet ist dich aber wie oben schon erwähnt in Regress nehmen kann.

Gruß

Dirk


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  • | 05.12.2006 10:47

Zitat:
Zitat von XBM
Zitat:
Zitat von AKone
Zitat:
Zitat von XBM
Der Versicherungsschutz KANN NICHT ERLÖSCHEN ! Jede Versicherung ist in Deutschland verpflichtet zu zahlen ! Es kann nur sein das die Versicherung das Geld bei dir zurück holt, das nennt sich "in Regress nehmen".

Gruß

Dirk
Klar erlischt der verischerungsschutz.. weil die vertraglichen daten über dass versichtere FHZ net mehr stimmen was die leistung angeht... wenn org. 150ps also 110kw eingetragen sind in der police und du es net einträgst und deine versicherung darüber informierst kannst du im schadenfall derbe probleme bekomme..So hats mir damals mein Versicherungsmensch und fast gleich mein tüv mensch erklärt..

gruß AK
Nein dann sollten die Leute nochmal die Schulbank drücken.

Fakt ist das eine Versicherung in Deutschland zur Zahlung verpflichtet ist dich aber wie oben schon erwähnt in Regress nehmen kann.

Gruß

Dirk
Für die Haftpflicht trifft das zu. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet für Fremdschaden aufzukommen, kann aber wie schon gesagt, Regressforderungen stellen.

Anders sieht es aus bei der Kaskoversicherung. Für den eigenen Schaden kann die Versicherung die Zahlung unter bestimmten Bedingungen verweigern - das käme dann einem Erlöschen der Versicherung gleich.


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  • | 05.12.2006 10:57

Zitat:
Zitat von XBM
Zitat:
Zitat von AKone
Zitat:
Zitat von XBM
Der Versicherungsschutz KANN NICHT ERLÖSCHEN ! Jede Versicherung ist in Deutschland verpflichtet zu zahlen ! Es kann nur sein das die Versicherung das Geld bei dir zurück holt, das nennt sich "in Regress nehmen".

Gruß

Dirk
Klar erlischt der verischerungsschutz.. weil die vertraglichen daten über dass versichtere FHZ net mehr stimmen was die leistung angeht... wenn org. 150ps also 110kw eingetragen sind in der police und du es net einträgst und deine versicherung darüber informierst kannst du im schadenfall derbe probleme bekomme..So hats mir damals mein Versicherungsmensch und fast gleich mein tüv mensch erklärt..

gruß AK
Nein dann sollten die Leute nochmal die Schulbank drücken.

Fakt ist das eine Versicherung in Deutschland zur Zahlung verpflichtet ist dich aber wie oben schon erwähnt in Regress nehmen kann.

Gruß

Dirk
Hat er Recht.... Nur die Versicherungen erzählen vorher lieber die Märchen vom erlöschen des Versicherungsschutzes um zu erreichen, das keiner die Versicherung "bescheisst"... Die Versicherung ist aber nur zur Zahlung verpflichtet, die nicht den eigenen Schaden bestreffen. Die Teilkasko oder die Vollkasko kann Zahlungen verweigern, wenn gegen die Bestimmungen des Vertrages verstosssen wird!!! Bei der Haftplficht ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet...


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  • | 05.12.2006 13:19

Ja gilt nur für die Haftplicht die die Schäden des Unfallgegners abdeckt !

Gruß

Dirk


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  • | 07.12.2006 23:37

Und dich nimmt sie wohl bis 5000 € in Regress... nur wer hat die mal so einfach? Dafür kann man dann auch die Eintragung machen...


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  • | 08.12.2006 20:41

Zitat:
Zitat von CandyRed
allerdings sollte oder darf man auch bedenken das weder vw ( wenn wir hier mal den 1.8t als basis nehmen ) , noch tüv, dekra oder sonst eine prüfgemeinschaft , die software auslesen können! das einzigste was die machen könnten wäre das steuergerät auseinander nehmen um zu schauen ob dort veränderungen vorgenommen wurden. bei neueren fahrzeugen werden sie damit aber kein glück haben, da das tuning dort meistens per obb überspielt wird. das nur mal so als hinweis!
Hallo CandyRed, daß es für die Überwachungsorganisationen und Prüfstellen schwer oder fast unmöglich ist im Rahmen einer HU nach §29 oder einer Abnahme nach §19/21 ein "Chip-Tuning" zu entdecken, ist wohl unbestritten. Insbesondere dann, wenn der geänderte Datensatz ohne Öffnen des Steuergerätes mit Austausch des epproms erfolgt ist; also der Datensatz direkt auf das Steuergerät übertragen wird (wie du schon sagtest, ist die Übertragung der Datensätze bei einigen Modelle über die OBD Diagnoseschnittstelle möglich).
Trotzdem erlischt mit einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung mittels Chip-Tuning die Betriebserlaubnis mit den oben diskutierten Folgen.
Und die Frage sollte doch nicht sein, ob ein "Chip-Tuning" schwer oder einfach zu entdecken ist!
Leitwolf fragte, ob es riskant ist mit einem nicht eingetragenem "Chip-Tuning" zu fahren!
Und die Antwort ist doch ganz klar: JA!
Jede andere Antwort würde Leitwolf dazu bewegen oder sogar anstiften mit einem Fahrzeug zu fahren, daß keine Betriebserlaubnis besitzt!!! Also vielleicht die Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit oder sogar die Anstiftung zu einer Straftat.
Und daß würde doch im krassen Gegensatz der hier aufgestellten Regel sein!
Und als Moderator sollte man doch solch ein heikles Thema nicht damit abtun, daß das sowieso keiner merkt oder merken kann (so hab ich zumindest dein Statement verstanden). Nach meinem Verständnis sollte ein Moderator zu einem solch heiklem Themengebiet, sofern er was sagt, ein ganz klares Statement abgeben! Und nicht Texte verfassen, in die jeder das hinein interpretieren kann, was er selbst gerne hören will.

Du machtest dich weiterhin über mich lustig, da ich sinngemäß gesagt hätte: "...., jedes chiptuning wird durch einbau eines neuen, bzw durch überspielen der daten auf einem eprom durchgeführt!" Was soll daran falsch sein: Die Datensätze werden im Steuergerät auf einem Speicherbaustein gespeichert und das ist doch in der Regel ein epprom? Entweder, du baust ein epprom mit einem anderen Datensatz ein oder du kopierst auf das vorhandene epprom einen anderen Datensatz. Ich hab doch mit keinem Wort erwähnt, wie das durchzuführen ist und das ist hier doch garnicht relevant.

MfG.

P.S.: Ich möchte dich mit meinen Worten nicht persönlich angreifen, so wie du es bestimmt mit: "Cooles Halbwissen...." auch nicht wolltest. Aber ich fühle mich trotzdem von dir ein bißchen "auf den Schlips getreten". Werte meine Worte als positive Kritik: Ich kann mir durchaus vorstellen, daß man als Moderator nicht jeden Thread vollends kennen kann, aber deine Aussagen haben mich wirklich geärgert, so daß ich oberen Text verfasst habe.
Also, "nichts für Ungut!"

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