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Hallo, |
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stehen darf der Wagen glaube ich wohl weiss es aber nicht ganz genau! Wenn er damit fährt wird der Wagen still gelegt Das heisst die Plaketten kommen ab und dann muss er zum Tüv oder ähnliches wo er dann genau kontroliert wird. Der Fahrer und der Halter bekommen eine Anzeige was der Halter drauf bekommt wiess ich nicht aber Der Fahrer bekommt Punkte und eventuell Führerschein endzug! Wenn ich wo falsch liege einfach berichtigen! |
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glaube das solange der auf einer öffentlichen Strasse steht und abgemeldet ist können die im nix. |
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Zitat: Er hat doch gar nicht geschrieben das das Auto abgemeldet ist????Zitat von Import-Tuner ...glaube das solange der auf einer öffentlichen Strasse steht und abgemeldet ist können die im nix....Allerdings darf er da abgemeldet nicht lange stehen soweit ich weiss... ...Und wenn er wirklich so dumm sein sollte das Auto ohne Kennzeichen zu bewegen gehört er meiner Meinung nach hionter Gitter.... Solange er da nicht mit fährt werden sie ihn auch wohl nicht kontrollieren. Wenn er damit fahren sollte ohne es eintragen zu lassen wirds wohl derbe ärger geben bei einer kontrolle |
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Nein wenn der Wagen abgemeldet ist darf er nicht auf öffentlichen Strassen stehen! |
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Also er parkt den Wagen nur und fährt damit nicht? |
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Würde auch sagen das das ärger geben kann wenn er mit nicht eingetragenen Sachen da steht... Er nimmt zwar nicht direkt am Strassenverkehr teil - muss aber trtzdem "sicher" sein... |
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Bei diesem Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen. |
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Zitat: ja er hat noch probezeit, Zitat von Nightwish Bei diesem Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen.Solange das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, darf es irgendwo parken. Normalerweise werden geparkte Fahrzeuge nicht kontrolliert. Sollte es doch passieren, wäre trotzdem einiges möglich: Mängelkarte; Hinweis an das StVA, dass die BE erloschen ist; Untersagung oder Beschränkung des Betriebs; Zwangsstillegung, mit der Folge, dass der Wagen dort nicht mehr stehen darf. Wird das Fahrzeug gefahren, so kann noch einiges hinzu kommen: Bußgeld für Fahrer und Halter (je 50 € + Gebühren + 3 Punkte, ggf. Probezeitfolgen), evtl. Sicherstellung und Gutachten. Ob das immer alles so passiert, hängt maßgeblich vom tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs und dem kontrollierenden Beamten ab. wird die probezeit dann verlängert wenn er beim fahren erwischt wird ? was ist wenn das auto kontrolliert wird wenn es dort parkt ? wird die probezeit dann auch verlängert ? |
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Rein theoretisch düfte die Probezeit verlängert werden da die Straße dann über 45€ ist wenn das Auto stillgelegt wird. |
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Zitat: Ja.wird die probezeit dann verlängert wenn er beim fahren erwischt wird ? Zitat: Nein.
was ist wenn das auto kontrolliert wird wenn es dort parkt ? wird die probezeit dann auch verlängert ? |
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@ nightwish: |
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Ich denke das Gerede von wegen "das Auto steht nur am Straßenrand" ist gelogen und er hat Angst dass die Polizei hier mitliest |
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Zitat: die polizei postett hier sogar Zitat von Metal-Michi Ich denke das Gerede von wegen "das Auto steht nur am Straßenrand" ist gelogen und er hat Angst dass die Polizei hier mitliest Und den Kumpel gibts wohl auch nicht einmal nightwish und dann noch McClane . ich glaub der jung hat nen prob denn die beiden werden den jetzt in ganz D suchen nur um das auto stillzulegen *scherz* |
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