Wann als Zweisitzer umtragen ?


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  • | 08.07.2006 11:41

Moin !

Unter welchen Voraussetzungen muss eigentlich ein Wagen als Zweisitzer umgetragen werden ? Alleine schon dadurch das ich die Rücksitze ausbaue (die Original-Halterungen aber nicht entferne) und da irgendwie den Boden mit ner Holzplatte o.ä. auslege ? Oder erst wenn die Halterungen auch weg sind, so daß ein Rückbau nicht mehr möglich wäre ?

Ich hab das vor Jahren mal bei meinem Einser so gemacht das ich die Rücksitzbank raushatte. Da wurde in zwei Kontrollen und bei zwei DEKRA-Untersuchungen auch bemängelt das das nicht auf Zweisitzer geändert wurde. Andererseits waren ja die Halterungen noch vorhanden, so daß ich innerhalb von zwei Minuten die Bank wieder hätte einbauen können. Meinem Argument das ich im Fall das ich die Bank mal rausnehme um irgendwas zu transportieren ja auch nicht erst beim TÜV vorbeifahre um mir das abnehmen zu lassen waren die nicht sehr zugänglich...

Ich überlege nämlich grad auch wieder die hinteren Sitze rauszunehmen aber extra deswegen erst zum TÜV ?


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  • | 08.07.2006 11:50

also sowet ich weiss muss man die halterungen nicht wegmachen wenn mans umbaut... damit halt ne spätere rückrüstung noch möglich ist... weiss es aber nich sicher... bei mir ist alles weg...

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