Geblitzt auf der Autobahn


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  • | 14.08.2006 02:45

Hi, habe mal eine kurze frage, gestern abend wurd ich auf der AUtobahn ungefähr mit 150 geblitzt. Ich weiß jetzt nicht, ob man dort 80 oder 100 fahren durfte, da ich zum anderen Auto aufschließen wollte (kannte mich nicht so gut aus)

Nun meine Frage, was erwartet mich so ungefähr? Damit ich mich schonmal halbwegs drauf einstellen kann.

In der Probezeit bin ich nicht mehr.

mfg


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  • | 14.08.2006 02:55

1-2monate fahrverbot punkte und geldstrafe ;=))


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  • | 14.08.2006 04:08

jep 1-2 monate konnt ich mir schon denken, punkte ... naja hab noch keine ist ja nicht all zu schlimm ... wie hoch ist denn die geldstrafe ungefähr?

Thx für die Infos


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  • | 14.08.2006 12:03

http://www.verkehrsportal.de/bussge..chner/index.php


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  • | 24.08.2006 17:48

Hallo an alle " ich bin nur aufs Gaspedalgekommen" Geschädigten....

Mich hats die letzten 8 Wochen 2 mal erwischt
1. mal auf Landstrasse im August,war hundert, ich hatte 128 effektiv ....und
2. mal, schon im Juli, Autobahn, war 130 ich hatte 168 effektiv...
Weiss jetzt jemand was mir da blühen könnte

Hatte bisher, nach 6 Jahren Fahrpraxis immer 0 Punkte.....

Ja das erste mal 50 Euro und 3 Punkte, das zweite mal 75 Euro und 3 Punkte, nur wie siehts mit dem Fahrverbot aus???? Das würde mir( aussendienst....) halt viel mehr wehtun( heul...):boese:

Ich habe irgenddwo gelesen das erst ab Inkrafttreten des Verstoßes die REgelung gilt das man innerhalb von einem Jahr dann nicht mehr schneller wie 26 fahren darf, war ja bei mir nicht der Fall.....

Hoffe da kennt sich jemand aus....

Wer will, kann mich ja retten........bei Fragen wie es ausgegangen ist, einfach anschreiben, melde mich

Grüssle Nogger82,,,,Dany:applaus:


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  • | 24.08.2006 17:54

Fahrverbot wird ein Monat sein wegen wiederholung - denke ich...


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  • | 24.08.2006 17:56

Zitat:
Ich habe irgenddwo gelesen das erst ab Inkrafttreten des Verstoßes die REgelung gilt das man innerhalb von einem Jahr dann nicht mehr schneller wie 26 fahren darf, war ja bei mir nicht der Fall.....
Da kommt es jetzt ganz auf das Datum an. Auf welchen Tag ist der Bußgeldbescheid des ersten Verstoßes datiert? Hast du es sofort bezahlt oder dagegen Widerspruch eingelegt? Wann war der zweite Verstoß?

Wenn du beim zweiten Mal noch nicht den Bescheid vom ersten Mal hattest, dann kannst du ausatmen.


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  • | 24.08.2006 18:08

Das tolle ist das ich vom August noch gar nix habe, das war am 9.August, bin gleich zurückgefahren und habe nachgefragt wieviel ich hatte -29 zu schnell....Gr!ns....echt cool drauf gewesen der J....ääah, Wachtmeister!
Das Schreiben vom Juli kam ca. am 12 August von der Autobahn, nennt sich Anhörung zum Bussgeldverfahren, 38 km/h zu schnell, es müsste sich also knapp überschreiten , oder??


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  • | 24.08.2006 20:14

Die Anhörung zählt nicht, das Datum des Bußgeldbescheides ist wichtig. Also noch mal mit einem blauen Auge davon gekommen, würde ich sagen.


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  • | 24.08.2006 20:57

Mensch ich glaube heute nacht kann ich dann besser schlafen..... hab echt vielen dank für deine positive nachricht:applaus::D:hut:

Kann ich dann auf der anhörung den "Verstoss" mit ruhigen gewissen zugeben??


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  • | 24.08.2006 21:07

bad boys aus der probezeit bist aber schon raus oder?


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  • | 24.08.2006 21:20

ja bin ich, schon seit 5 Jahren.......... Wenn du mich gemeint hast :D


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  • | 24.08.2006 21:33

@nogger82
Ich werde dir jetzt ganz bestimmt nicht sagen, was du mit dem Anhörungsbogen tun sollst ;)

Der Gestzestext, in diesem Fall die Bußgeldkatalogverordnung, spricht davon, dass ein Fahrverbot in der Regel dann in Frage kommt, wenn zum Zeitpunkt des zweiten Verstoßes bereits ein Bußgeld rechtskräftig festgesetzt wurde. Rechtskräftig ist das ganze, wenn ein Bußgeldbescheid ergangen ist und kein Widerspruch eingelegt wurde.

Am besten reimst du dir den Rest jetzt selber zusammen :)


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  • | 24.08.2006 22:53

Zitat:
Zitat von TheBrain
bad boys aus der probezeit bist aber schon raus oder?
Jep, aus der Probezeit bin ich raus, hab bloß schonmal 2 Punkte bekommen, weil ich das Lenkrad nicht zusätzlich auf die Felgen/Reifen eintragen lassen hab


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  • | 25.08.2006 11:31

Hi Nightwish

Mensch du bist ja richtig fit in solchen Sachen.....:applaus:

Hhhm, aus deinem Text schließe ich das es sowieso nix schaden kann wenn ich das erste Ding zugebe und das zweite abwarte...... Kann mir sonst keinen Reim darauf machen was ich da jetzt noch verkehrt machen könnte ?????

Die Fehler welche aufgrund vom Zeitdruck enstanden sind werde ich( hoffendlich ) so schnell nicht wieder machen, ab jetzt bin ich gewarnt

Viel Spass am Wochenende....
Nogger82:hut:

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