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Die Unterkante der Lichtaustrittsfläche - Seite 1
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26.08.2006 17:26
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Tuning Beitrag 1 |
![]() 2433 Beiträge 28.09.2003 registriert Kennzeichen: 313 |
Ich habe den Tüv-Nord einfach aml angeschrieben um zu wissen was jetzt Sache ist:![]() Zitat: Da hab ich ja nochmal glück gehabt Die Unterkante der Lichtaustrittsflächen der Scheinwerfer für Abblendlicht darf bei fahrfertigem, unbeladenem Fahrzeug nicht weniger als 500 mm über der Fahrbahn liegen. Dies gilt für Fahrzeuge, die ab dem dem 01.01.1988 erstmals zugelassen wurden. Bei Fahrzeugen, die vor diesem Datum erstmalig zugelassen wurden, darf dieses Maß unterschritten werden. Nach den Vorbemerkungen zum Toleranzenkatalog zu § 30 StVZO (VkBl. 1984, S. 182, TÜVIS Erl. 4) dürfen die dort genannten Messwerttoleranzen nicht für die im 32 StVZO genannten Grenzmaße für Länge, Breite und Höhe eingeräumt werden. Da sich auch hochwertige Federn und Federunterlagen im Laufe der Zeit geringfügig setzen und die Fahrzeughöhe auch vom Bereifungszustand (Profiltiefe, zulässige Toleranz des Abrollumfangs) abhängig ist, sind Fahrzeuge hinsichtlich der unteren Anbaumaße von lichttechnischen Einrichtungen zu beanstanden, wenn das Grenzmaß geringfügig unterschritten wird. Voraussetzung hierfür ist, dass alle technischen Änderungen vorschriftsmäßig dokumentiert und keine Manipulationen am Fahrzeug erkennbar sind. ![]()
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26.08.2006 17:40
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Tuning Beitrag 2 |
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Schiermeier Camper ![]() 568 Beiträge 30.08.2005 registriert Kennzeichen: ST |
Dann biste ja sogar doppelt abgesichert
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26.08.2006 20:12
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Tuning Beitrag 3 |
![]() 2433 Beiträge 28.09.2003 registriert Kennzeichen: 313 |
Zitat: Mir war das ganze schon bekannt, nur es gibt immer noch genügend User die nichts darüber wissen. Deswegen habe ich es hier gepostet damit mann das mal nachlesen kann.
Zitat von chevyman Dann biste ja sogar doppelt abgesichert ![]() |
26.08.2006 23:36
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Tuning Beitrag 4 |
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Happymeal-Esser ![]() 426 Beiträge 23.07.2005 registriert Kennzeichen: H |
die untere kante der lichtaustrittsfläche kann man aber nicht einfach mit dem gliedermaßstab (zollstock )messen!!!sondern mit dem gerät wo man die scheinwerfer einstellt, erst da sieht man wo das licht beim scheinwerfer austritt und das ist nicht die untere kante am scheinwerfer |
27.08.2006 00:51
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Tuning Beitrag 5 |
![]() 2433 Beiträge 28.09.2003 registriert Kennzeichen: 313 |
Habe ich irgendwo geschrieben das es die Scheinwerferunterkante ist? Und natürlich hat die Polizei immer so ein Testgerät dabei um das nachzumessen, mann kann das ganze auch vereinfachen indem mann ein weißes Blatt Papier vor den Scheinwerfer hält und da misst wo der Lichtkreis erscheint. Und das Bild oben ist eigentlich nur als "Dekoration" und nicht als Maßstab gedacht. |
27.08.2006 11:14
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Tuning Beitrag 6 |
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pagenGrillmeister ![]() 962 Beiträge 03.09.2005 registriert Kennzeichen: DA |
dann hab ich mal ne andere frage! hier wird ja von dem abblendlicht gesprochen, wie sieht das mit nebelscheinwerfern aus? wie tief dürfen die sitzen? mfg szabolcs |
27.08.2006 11:22
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Tuning Beitrag 7 |
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Schiermeier Camper ![]() 568 Beiträge 30.08.2005 registriert Kennzeichen: ST |
Die dürfen nur nicht höher sitzen als die Scheinwerfer fürs Abblendlicht, ansonsten kannste die hinbauen wo du willst
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27.08.2006 11:25
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Tuning Beitrag 8 |
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pagenGrillmeister ![]() 962 Beiträge 03.09.2005 registriert Kennzeichen: DA |
das hießt die dürfen so weit unten sein wie ich die haben will? also auch gaaaanz unten an der stoßstange? hätte ich jetzt eigentlich nicht gedacht, ich dachte da gibt es auch ne bestimmung dass die so und so viel mm von der strasse entfernt sein müssen, aber man lernt ja nie aus ![]() danke chevyman
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27.08.2006 11:28
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Tuning Beitrag 9 |
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Happymeal-Esser ![]() 426 Beiträge 23.07.2005 registriert Kennzeichen: H |
Zitat: Das mit dem bild hättest du da aber schreiben müssen Zitat von DerLange_313 Habe ich irgendwo geschrieben das es die Scheinwerferunterkante ist?Und das Bild oben ist eigentlich nur als "Dekoration" und nicht als Maßstab gedacht. die leute die jetzt nicht so die ahnung haben hätten das aber so verstehen können vielleicht kannst das bild oben noch gegen eins mit einem blatt papier austauschen aber nun gut jetzt solten sie es ja wissen
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27.08.2006 11:52
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Tuning Beitrag 10 |
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Pagen-Fan ![]() 288 Beiträge 05.09.2005 registriert Kennzeichen: WAF |
mit dem blatt hatte ich bei meinem alten 2er gti auch getestet dort fing der lichtkegel erst ab der mitte des scheinwerfers an... und dort hatte er dan um die 51 cm... war das dann also so gesehen ok????
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27.08.2006 11:56
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Tuning Beitrag 11 |
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Happymeal-Esser ![]() 426 Beiträge 23.07.2005 registriert Kennzeichen: H |
Zitat: das wäre ok gewesen Zitat von Patex mit dem blatt hatte ich bei meinem alten 2er gti auch getestet dort fing der lichtkegel erst ab der mitte des scheinwerfers an... und dort hatte er dan um die 51 cm... war das dann also so gesehen ok???? ![]()
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27.08.2006 12:32
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Tuning Beitrag 12 |
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Pagen-Fan ![]() 288 Beiträge 05.09.2005 registriert Kennzeichen: WAF |
Zitat: verdammt.....Zitat von VWSilberpfeil Zitat: das wäre ok gewesen Zitat von Patex mit dem blatt hatte ich bei meinem alten 2er gti auch getestet dort fing der lichtkegel erst ab der mitte des scheinwerfers an... und dort hatte er dan um die 51 cm... war das dann also so gesehen ok???? ![]() ![]()
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22.09.2006 17:18
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Tuning Beitrag 13 |
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Pagen-Fan ![]() 266 Beiträge 27.02.2004 registriert Kennzeichen: SU |
Gut das man da jetzt mal was genaues von offizieller Seite hat... gab ja viele Spezies die sich nicht einig waren ob Scheinwerferunterkante oder Lichtaustritskante... Dann kann ich meinen Rocco ja noch nen gutes Stück dem Boden näher bringen... Muss ich zwar das Nummernschild versetzen, aber der Karren muss halt arschtief sein das man beim Burger King am Drive in nimmer in den Laden gucken kann ![]()
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28.09.2006 14:10
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Tuning Beitrag 14 |
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Abgasjunkie ![]() 226 Beiträge 01.06.2005 registriert Kennzeichen: DW |
Zitat: Was hat die Aussage mit dem §50 zu tun um den es hier geht?
Zitat von DerLange_313 Ich habe den Tüv-Nord einfach aml angeschrieben um zu wissen was jetzt Sache ist:![]() Zitat: Da hab ich ja nochmal glück gehabt Nach den Vorbemerkungen zum Toleranzenkatalog zu § 30 StVZO (VkBl. 1984, S. 182, TÜVIS Erl. 4) dürfen die dort genannten Messwerttoleranzen nicht für die im 32 StVZO genannten Grenzmaße für Länge, Breite und Höhe eingeräumt werden. ![]() |
28.09.2006 15:41
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Tuning Beitrag 15 |
![]() 2180 Beiträge 15.11.2003 registriert Kennzeichen: VEC |
Zitat: Es geht um den §30 nicht §50Zitat von Frank309 Zitat: Was hat die Aussage mit dem §50 zu tun um den es hier geht?Zitat von DerLange_313 Ich habe den Tüv-Nord einfach aml angeschrieben um zu wissen was jetzt Sache ist:![]() Zitat: Da hab ich ja nochmal glück gehabt Nach den Vorbemerkungen zum Toleranzenkatalog zu § 30 StVZO (VkBl. 1984, S. 182, TÜVIS Erl. 4) dürfen die dort genannten Messwerttoleranzen nicht für die im 32 StVZO genannten Grenzmaße für Länge, Breite und Höhe eingeräumt werden. ![]()
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