Schuld von Besitzer oder Fahrer


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  • | 12.10.2006 19:13

Hallo ich hab mal ne Frage...
Der Golf 2 den ich ständig fahre ist als zweitwagen auf meine Vadder angemeldet.
Ich hab ein Lenkrad drin was nicht eingetragen ist und die reifen sind 195er und nicht wie eingetragen 185er...
angenommen ich komm in ne Kontrolle und das fällt auf, was kommt dann auf mich zu? ich meine das ist nichts extremes was gleich zur stilllegung führt. im Prinzip bekommt mein vadder dann ja ne mängelkarte und muss das dann mal beim TüV vorzeigen.
Jetzt die Frage. Kommt auf mich als Fahrer in der Probezeit irgendwas zu? Punkte oder sowas? Weil im Prinzip kann ich ja behaupten nichts davon zu wissen.
MfG


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  • | 12.10.2006 19:16

moin

nicht eingetragenes lenkrad kann 3 - 4 pts. plus bußgeld geben.
denke bei reifen auch.

wenn du noch in der probezeit bist wuerd ich schonmal die luft deiner fahrrad reifen kontrollieren ;)

und die pts. bekommst du afaik, zwar ist der besitzer auch teilschuldig aber du faehrst ist und nicht er.


gruß

ps: falls falsch bitte um korrektur


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  • | 12.10.2006 19:22

hatte in meiner golf zeit genau dasselbe prob gehabt.
wurde angehalten und halter (muttern) und ich haben punkte bekommen was für mich nachschulung hieß...
muss nicht unbedingt überall so sein aber die cops waren aus der stadt und es war we.....:boese::boese::boese::boese:


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  • | 12.10.2006 19:25

kommt auch immer auf das "schnittlauch" an aber generell haben die ja nen art "leitfaden" an denen sie sich zuhalten haben.

wuerde an deiner stelle lieber die paar euros investieren fuers eintragen.
nachschulung kostet dich min. 200€ (geht auch bis zu 500€ oder mehr).
mal von den pts. und der verlaengerung der probezeit abgesehen (2 jahre).

gruß

ps: habs auch hintermir *g*


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  • | 12.10.2006 19:27

ja mal sehn ;)
wenn jetzt am anfang des monats wieder geld kommt dann wenigstens das lenkrad... nächste woche kommen eh die winterreifen drauf...
danke und noch nen schönen abend
MfG


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  • | 12.10.2006 19:30

Sollte durch das nicht eingetragene Lenkrad die ABE des Fahrzeugs erloschen sein, dann ist dies ein A-Verstoß und das Aufbau-Seminar winkt:winke::D

Falls deine Rad-/Reifenkombination ne ABE für dieses Fahrzeug hat, und du diese im Fahrzeug mitführst, ist die Eintragung evtl. net notwendig.


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  • | 12.10.2006 19:30

suchst du den gewissen kick oder wieso mal sehen ? *lach*
musste ja wissen


viel glueck

gruß


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  • | 12.10.2006 19:37

@daalig

war bei dem Lenkrad keine ABE dabei?


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  • | 12.10.2006 20:06

nein...aber das lenkrad hab ich auch grad wieder ausgebaut und für die felgen hab ich mir vom TüV schon ne ABE schicken lassen auf der steht, dass ich die auf meinem E19 sogar mit 205er breite fahren kann ohne was ändern zu müssen...
und für alles andere hab ich ABEs bzw. is alles eigetragen.
das eizige wo sie mich jetzt noch wirklich können ist meine profiltiefe:D
aber auch nur noch bis nächste woche.
also nochmal vielen dank...ich denke, dass jetzt kein polizist mehr rummeckern wird. höchstens halt, dass man die reifen doch noch einträgt, aber aus dem ABE geht ja ganz klar hervor, dass das für mein fahrzeug alles geprüft ist und für in ordnung befunden wurde.
MfG daalig


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  • | 12.10.2006 20:27

Dann besorg DIR noch neue Reifen,und du musst keine Angst mehr beim fahren haben!!!

Bu**** haben nen Sinn dafür,wenn was am Wagen nich stimmt!!!


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  • | 12.10.2006 21:05

Jetzt, wo du alles wieder umgebaut hast, ist das ja hinfällig. Trotzdem: In dem Fall, dass du angehalten worden wärst, wären Anzeigen gegen dich und den Halter möglich gewesen, inkl. Beschränkung oder Untersagung der Weiterfahrt. Die Folgen für die Probezeit wären so, wie schon von anderen genannt.

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  • | 14.10.2006 21:50

Zitat:
Zitat von xaogx
kommt auch immer auf das "schnittlauch" an aber generell haben die ja nen art "leitfaden" an denen sie sich zuhalten haben.

Der einzige Leitfaden, an den ich mich halte, ist 371... Können jetzt nur Cops was mit anfangen, und das ist auch gut so.
Xaogy, wenn Du etwas nur vpm hörensagen kennst, behalt es besser für Dich anstatt Dich hier lächerlich zu machen.


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  • | 14.10.2006 22:02

Leitfaden 371: Eigensicherung im Polizeidienst :D

  • McClane
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  • | 14.10.2006 22:07

Nicht schlecht, Herr Krie6hofv:D:D...

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