Hilfe bei Gewindefahrwerk eintragung! Golf 2 - Seite 1

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  • | 14.12.2006 19:24

Hallo,
habe mir gestern mein Gewindefahrwerk eingebaut, und es einfach mal so nach gefühl runtergeschraubt, vorne habe ich noch ca. 1-1,5 cm zwischen reifen und kotflügeln, und hinten so ca.6! Frontspoilerlippe ca 8. Ölwanne etwas weniger.Habe 15 zollfelgen mit 185 55 15 reifen. (serie)

Nun war ich heute beim tüv, und hatte dort mal gefrat wie die bei einer eintragung vorgehen, da man von allen seiten verschiedenes hört,z.B lenkung voll einschlagen und dann vollgas, fahren über 7cm hinderniss ohne berührung, die 2 finger zwischen kotflügel und reifen steck methode...
Und natürlich restgewinde nachmessen, is klar.
Ich also beim tüv gewesen, und gefragt, und der dann erstmal meine beleuchteten b linker trotz E prüfzeichen bemängelt, meinte das wäre in deutschland nicht erlaubt, hat doch ein RUNDES E-Zeichen, versteh ich nicht!
Meinte dass ne abnahme so um ca 100 euro liegen würde bla bla.

Ich dann zur dekra gefahren, den typen gefragt wie dat is, er sagte mir ich müsste hinten meine kanten umbördeln,(is ja kein problem hammer und heissluftföhn und fertig). Sagte dann dass es bei meiner ölwanne schon knapp werden würde und er immer mindestens 8 cm bodenfreiheit misst( was den nun 7 oder 8)?
Desweiteren sagte er dass er dass fahrzeug immer jeweils diagonal auf felgen stellen würde, um zu gucken ob die reifen den kotflügel berühren, also z.B. vorne rechts und hinten links. Mit so einer belastung werden die räder doch nie belastet, n golf 2 wiegt doch nichts!
Nun wollte ich euch fragen worauf ich achten muss, bühne etc hab ich ja zuhause also einstellen etc kein prob.
Kann ich den federweg nicht mittels federwegbegrenzern begrenzen?(Felgen-diagonal test)!
Oder kann ich auch vorne die innenverkleidungen rausnehmen, und etwas rauskloppen?
Habt ihr tipps für mich?
Oder wie oder wat?

Danke euch im vorraus!!


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  • | 14.12.2006 19:31

Also ich habs fürn Tüv etwas hoch gedreht - Nur ums Gewinde selbst einzutragen und dann später wieder runter.

So erspart man sich viel Theater. Und dann will ich erstmal en Polizist sehen der sich dann unter`s Auto legt und an der Ölwanne nachmisst. Außerdem kommt er dann da eh nichtmehr dran:D

Ne mal Spass bei Seite. Beim 2er liegen die tragenden Teile eh weiter oben als beispielsweise beim Polo. Also hast du da schon ziemlich Luft.

Und ich muss ehrlich sagen, du brauchst schon mindestens minus 110mm um die 8cm Bodenfreiheit zu tragenden Teilen zu gefährden!


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  • | 14.12.2006 19:43

Tja, das ist leider von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich. Einige (leider viel zu wenige :D) gucken sich die Tieferlegung an, sagen "jau, gefällt mir" und geben ihren Segen, andere (leider viel zu viele) machen da ihre zweite Diplomarbeit draus

Recht beliebt ist der "diagonale - Felgen - Test" und die Kreisfahrt um zu gucken ob´s irgendwo schleift

Was die Höhe angeht würde ich nicht unter 8cm gehen, aber zu der Höhe wird ja wohl auch was im Gutachten stehen, und da mußt du dich so oder so dran halten ;)


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  • | 14.12.2006 19:52

Meistens steht im Gutachten was von freier restgewindelänge, die verbleiben muss.

Also der Abstand zwischen unterem und oberen federteller.

Bördel is klar, wird dir so gut wie jeder sagen.


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  • | 14.12.2006 19:54

der "diagonale felgen test" ist normal, das wird oft so gemacht...
bei mir damals auch mal eine kreisfahrt in hohem tempo durchgeführt wobei noch 12x 10liter kanister in den beifahrerfussraum und auf den sitz verteilt wurden...der prüfer wog zudem bestimmt auch seine 100-110kg.


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  • | 14.12.2006 20:03

ja vorne brauch ich 2,5 cm restgewinde, hinten 5 dass hab ich locker!
Ja dar is schon ziemlich tief! hab wie gesagt anner ölwanne noch ca 8-9 cm platz!
Kann ich den nun die innenverkleidungen vorne rausnehmen, oder sitzen da schläuche etc hinter!
Aber zum thema ""für den tüv hochdrehen, und danach wieder runter"", wird das restgewinde bzw der platz nicht irgendwo vermerkt? so dass die dass nach kontrollieren können?
Und was ist mit federwegbegrenzer, dann können die ja die tests ruhug machen, die reifen kommen ja dann nicht an die karosse!
THX für die bisherigen antworten!


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  • | 14.12.2006 20:21

Zitat:
Zitat von VW-FREAK-ML

Aber zum thema ""für den tüv hochdrehen, und danach wieder runter"", wird das restgewinde bzw der platz nicht irgendwo vermerkt? so dass die dass nach kontrollieren können?
Und was ist mit federwegbegrenzer, dann können die ja die tests ruhug machen, die reifen kommen ja dann nicht an die karosse!
THX für die bisherigen antworten!
Erstens:

Schonmal en Polizisten gesehen der genau nachmisst? - Ich nicht! Die gucken doch zu 99% nur auf die Eintragung.

War auch nur ein Vorschlag um deine Idee doch irgendwie zu realisieren.
Denn eine solch extreme Tieferlegung bekommst du sowieso nie eingetragen, eben auf Grund dieser Restmaße die vorhanden sein müssen.

Zweitens:

Zum Thema Begrenzer:

Meinst du der Prüfer trägt dir eine zu krasse sprich große Tieferlegung ein nur weil du Begrenzer drin hast?

Da bleibt doch immer noch die Sache mit den Restmaßen!


Mein Tipp: Vorne G60 Kotflügel, hinten ziehen.


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  • | 14.12.2006 20:28

Zitat:
Zitat von VW-FREAK-ML

Schonmal en Polizisten gesehen der genau nachmisst? - Ich nicht! Die gucken doch zu 99% nur auf die Eintragung.

Hast du ne Ahnung!!! In Osna oder Rheine krabbeln die Grün - weißen durch den Luftfilter rein und kommen aus dem Auspuff wieder raus und wenn die den Karren stillegen wollen dann tun die das auch, und wenn nur ein Pedalgummi fehlt :rolleyes:

Soviel zum Thema rauf und nach dem TÜV wieder runter...


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  • | 14.12.2006 20:42

Ich habe ja noch genug restgewinde, sorry hatte mich oben verschrieben. Also restgewinde ist kein problem!
Wenn dann höchstens ser besagte platz zwischen reifen und kotflügel!
Denke werde dass vorne nen cm höhermachen, sieht man optisch ja eh nicht, hinten bördeln, unddann mein glüch versuchen!
Aber vorne die innen verkleidungen rausnehmen unddann auch noch mittels hammer bördeln geht nich oder wie?
aber ist es nicht eh sinnvoll federwegbegrenzer zu verbauen?
Sorry für die vielen fragen aber ist mein erstes fw was ich verbaue daher die blöden fragen..


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  • | 14.12.2006 20:43

@chevyman:

Scheint tatsächlich von Region zu Region unterschiedlich zu sein. Bei uns im Rheinland/ Eifel siehts da echt noch was anders aus.


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  • | 14.12.2006 20:52

@ VW-FREAK-ML

Federwegsbegrenzer gehen natürlich auch, aber ein paar Zentimeter Federweg sollten schon noch bleiben. Und wenn´s trotzdem noch schleift mußte wohl oder übel bördeln


@ EditionGTI

War im Kreis Steinfurt ne Zeit lang echt schlimm, da wurden die Autos reihenweise wegen Kleinigkeiten stillgelegt. Mittlerweile ist es aber wieder etwas besser geworden :rolleyes:


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  • | 14.12.2006 20:57

Ja die restgewindelänge wird normalerweise vermerkt.

Son Scheiß wie "Schon maln Polizisten gesehen der genauer nachschaut" kann man sich sparen.

Man sollte immer ein Stück weiterdenken, denn der Gutachter nach einem selbstverschuldetem Unfall, mit hohem Sachschaden und evtl. Personenschaden, der wird schon danach schauen, und passt das dann nicht mehr so wie es sollte, hat man sein Leben versaut.


;)


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  • | 14.12.2006 21:10

Bei der eintragung des gewindefahrwerks hat der prüfer den wagen auf ne bühne gefahren( so eine zwei stufenbühne) den korekten einbau geprüft die nummern geprüft und das restgewinde geprüft. dann den wagen wieder runter eine runde gedreht und dann noch den abstand zwischen radkasten und radnarbenzentrierung gemessen. passte alles mehr oder weniger und dann war es erldeigt. 46,90€ auf den tisch gelegt und fertig wars.

ich hab ihn dann gefragt wie das mit bodenfreiheit aussieht da meinte er es gibt dafür keine eindeutige forschrift und ihm wäre es auch nicht so wichtig da es nicht seine ölwanne wäre.
Gut dachte ich hab ihm zugestimmt und weg.


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  • | 14.12.2006 21:20

@ Chevyman ja dass stimmt, n kollege von mir wurde letztens mit seinem 1er angehalten, die haben dem die ganze karre aufm seitenstreifen auseinandergenommen!

@Freezer, ja der typ meinte er nimmt immer 7 bis 8 cm anner ölwanne, alsotiefste selle! Dass reicht ja auch, ich will natürlich noch ohne schleifende reifen fahren!
Vll sollte ic mal ein paar pics online stellendamit ihr euch einen bsseren eindruck verschaffen könnt!
Obwohl die Bu**** haben mich bisher auch noch nicht anehalten wundert mich auch da ich mein nummernschild auffe fahrer seite habe.


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  • | 15.12.2006 00:29

Zitat:
Ich also beim tüv gewesen, und gefragt, und der dann erstmal meine beleuchteten b linker trotz E prüfzeichen bemängelt, meinte das wäre in deutschland nicht erlaubt, hat doch ein RUNDES E-Zeichen, versteh ich nicht!
Ein E-Zeichen ist kein Freifahrtschein. Blinker dürfen nicht dauerhaft leuchten - steht auch in der StVZO. Und ganz sicher auch im Prüfbericht, der zu dem E-Zeichen gehört.
Zitat:
Also ich habs fürn Tüv etwas hoch gedreht - Nur ums Gewinde selbst einzutragen und dann später wieder runter.

So erspart man sich viel Theater. Und dann will ich erstmal en Polizist sehen der sich dann unter`s Auto legt und an der Ölwanne nachmisst. Außerdem kommt er dann da eh nichtmehr dran
Komm vorbei, ich mach das - bekommst das Auto aber erst nach ein paar Tagen wieder - wenn du es mit einem Hänger abholst, sonst nicht :rolleyes:
Zitat:
Schonmal en Polizisten gesehen der genau nachmisst? - Ich nicht!
Ich auch nicht. Die meisten messen grob, dann kommt die Karre auf´n Schlepper und das Genaue macht dann der (teure) Gutachter.
Jetzt mal ehrlich @EditionGTI, wenn du dir die Geschichten hier im Forum mal genauer durchliest wirst du feststellen, dass einige ganz andere Erfahrungen gemacht haben....
Zitat:
ich hab ihn dann gefragt wie das mit bodenfreiheit aussieht da meinte er es gibt dafür keine eindeutige forschrift
In einer entsprechenden Kontrolle wird man euch die passende Vorschrift schon erklären. Wer tiefer als 8 cm geht, spielt mit dem Feuer - und kann hinterher nicht sagen, er wäre nicht gewarnt worden.

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