Hilfe bei Gewindefahrwerk eintragung! Golf 2 - Seite 2

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  • | 15.12.2006 01:15

Hallo Nighwish,
deine "Genervtheit" mit den eigentlich immer gleichen Themen kann ich nur teilen.
Vielleicht fahren die "Jungs" ja irgendwann mit gelb beleuchteten und blinkenden Motorradhelmen (Lampen und Helm mit e-Prüfzeichen) auf den vorderen Kotflügeln rum und sagen: Hat doch `nen e-Prüfzeichen mein Blinker.
Aber Scherz bei Seite: Beleuchtungseinrichtungen mit e-Prüfzeichen haben gemäß ihrer Genehmigungsnummer einen bestimmten Verwendungszweck!

Weiterhin nervt auch die ewige Diskussion, wie tief darf denn das Auto sein?
Und dann immer die Antworten, (ich überteib das jetzt): "ölwanne schleift auf dem boden, polizei hat mich angehalten, gesagt tolles auto,weiterfahren." Das heißt ja nicht, daß das legal ist! Das bedeutet ja nur, daß jemand mit einem vielleicht "llegalen" Umbau Glück gehabt hat!
Das solche Karren eigentlich nichts auf öffentlichen Straßen zu suchen haben oder das solche Eintragungen nicht das Papier wert sind, auf das sie geschrieben sind, ist uns doch allen klar! Oder?
Gruß.


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  • | 15.12.2006 01:35

@ VW-FREAK-ML
Hupps.
Jetzt hab ich dich ja ganz vergessen! Also bei der Prüfung deines Fahrwerks ist einer der maßgeblichen Gesichtspunkte der Prüfung: Auch bei den extremen Fahrzuständen muß ein minimaler Abstand zwischen Rad-/Reifenkombination und Karosserie von 5mm vorhanden sein (Quelle: VdTÜV 751). Es gibt halt viele Möglichkeiten, um abzuschätzen zu können, ob es passt.
(Ist halt kaum möglich, jemand zu beauftragen, der bei 250 km/h auf der Motorhaube liegt und bei ´ner Vollbremsung mit Ausweichmanöver noch mal eben nachmisst, ob die Reifen noch genügend Platz zum Kotflügel haben.) Klingt spaßig, aber zumindest darf es dann nicht zu Reifenbeschädigungen auf Grund des Schleifen an der Karosserie kommen!!! Deshalb die 5mm mit den "Belastung-Tests", weil keiner wirklich sagen kann, was bei Extremsituationen wirklich passiert.
Gruß.

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