Bodykit mit TÜVpapieren aus Österreich - Seite 1

Seiten: 212>

  • Nickpage von Angel Eyes anzeigen Angel Eyes


    Radler


    5 Beiträge
    Kennzeichen: GG
  • | 16.12.2006 23:32

Jo hi
unswar habe ich mir ein Bodykit für meinen Astra G gekauft dabei war für die Frontschürtze ein Teilegutachten, laut TÜV alles in Ordnung und würden sie mir abnehmen..... jedoch haben de beim TÜV probleme mit den Papieren für die Seitenschweller und die Heckschürtze(laut Verkäfer ABE) drauf steht auf den Papieren Gutachterliche Stellungnahme...... drinne jedoch
2. Hinweise für den Fahrzeughalter
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19(2) StVZO nicht zu erwarten ist.
Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich.
2.1 Mitführen von Dokumenten
Diese Gutachterliche Stellungnahme ist im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.
2.2 Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Ergänzung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, aber auf Wunsch des Fahrzeughalters möglich.

und weiter

die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19(2) StVZO nicht zu erwarten ist.
Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich.

dazu sagte mir ein Angestellter vom TÜV Österreich dann noch...
Die StVZO gibt es nur in Deutschland, deshalb gilt das auch hier in Deutschland.
Bauteile für die eine Gutachterliche Stellungnahme erstellt wurde (z.B. Seitenschweller, Heckstoßstangen)
dürfen also einfach montiert werden, ohne diese von einer Technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA etc….) abnehmen zu lassen.

so nun würde ich gerne von euch hören wie es damit hier aussieht.


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 17.12.2006 00:36

Der TÜV Österreich ist ein vom deutschen KBA akkreditierter technischer Dienst, daran liegt es zumindest mal nicht.

Das Problem liegt darin, dass eine gutachterliche Stellungnahme kein gültiges Prüfzeugnis für eine "normale" Änderungsabnahme ist. Genau genommen hat eine gutachterliche Stellungnahme aus rechtlicher Sicht überhaupt keine Bedeutung, könnte höchstens als Hilfsmittel für eine Einzelabnahme nach § 21 sein.

Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, gib den Kram zurück. Das steht dir zu, wenn der Verkäufer die Teile als "mit ABE" verkauft hat, damit hat die gutachterliche Stellungnahme nämlich nichts zu tun.


  • Nickpage von Angel Eyes anzeigen Angel Eyes


    Radler


    5 Beiträge
    Kennzeichen: GG
  • | 17.12.2006 00:46

aber sogar der TÜV Österreich schreibt mir doch das ich das nicht abnehmen lassen muss in Deutschland weil es bei den teilen nicht nötig wäre


  • Nickpage von rubberduck anzeigen rubberduck


    Motorabwürger


    70 Beiträge
    Kennzeichen: gf

  • Nickpage von rubberduck anzeigen rubberduck


    Motorabwürger


    70 Beiträge
    Kennzeichen: gf
  • | 17.12.2006 01:16

Hallo walpurgis,
wie du schon sagtest, ist eine "gutachtliche Stellungnahme" eigentlich rechtlich nichts Wert!

Oft werden sie beim Verkauf von lichttechnischen Einrichtungen dem Käufer mitgegeben (z.B. bauartgenehmigte Scheinwerfer, also mit "e-Prüfzeichen", wie "Angel-Eyes" beim Golf 3 als Ersatz für die serienmäßigen Scheinwerfer). Das ist ganz gut und schön, aber diese "gutachtliche Stellungnnahme" ist im Fall des Beispiels überflüssig, da solche Scheinwerfer auch ohne jegliche Abnahme benutzt werden dürfen und zulässig sind (sofern entsprechende Vorschriften für die Anbringung und eventuelle Auflagen und Beschränkungen nicht verletzt sind).

Allerdings werden auch "Gutachtliche Stellungnahmen" für Bauteile erstellt, die wahrscheinlich nie eintragungsfähig sind.

Fazit: Eine "Gutachtliche Stellungnahme" ist ein Stück Papier, was eigentlich völlig egal ist!!!

Vielleicht könnte sie als Hilfmittel für den Prüfer dienen! Aber dieser ist nicht verpflichtet, aufgrund einer "Gutachtlichen Stellungnnahme" eine Abnahme zu tätigen!!! (so hat es ja schon walpurgis anklingen lassen).

Gruß.


  • Nickpage von Angel Eyes anzeigen Angel Eyes


    Radler


    5 Beiträge
    Kennzeichen: GG
  • | 17.12.2006 12:49

Joa das hatte mir der Mitarbeiter beim TÜV um die Ecke auch gesagt....Nur stelle ich mir dann trotzdem die Frage warum in den Papieren dann sowas steht wie.....Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19(2) StVZO nicht zu erwarten ist.
bzw. Diese Gutachterliche Stellungnahme ist im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 17.12.2006 14:02

Weil du dir auch selber einen handgeschriebenen Zettel, auf dem das oben zitierte draufsteht, ins Handschufach legen kannst. Hätte dieselbe rechtliche Bedeutung.

Oder mal ein wenig praxisnäher formuliert:

Diese Bestätigung hat nur soviel rechtliche Bedeutung, wie derjenige, dem du ihn zeigst, ihm beimisst oder zugedenkt.

Kann sein, dass ein Prüfingenieur bei einer Hauptuntersuchung oder ein Polizeibeamter bei einer Kontrolle sich damit zufrieden gibt, kann aber auch sein, dass nicht.

Er hat keine rechtlich definierte Bedeutung, wie ein echtes Prüfzeugnis, ABE, ABG, Teilegutachten o.ä. Deshalb hat der TÜV es auch als Grundlage für eine Änderungsabnahme abgelehnt.


  • Nickpage von Iceman1980 anzeigen Iceman1980


    Abgasjunkie


    210 Beiträge
    Kennzeichen: HN
  • | 17.12.2006 17:44

wenn da draufsteht dass die betriebserlaubnis nicht erlischt und du keine eintragung brauchst wo ist dann das problem :frage::frage:


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 17.12.2006 18:00

Zitat:
Zitat von Iceman1980
wenn da draufsteht dass die betriebserlaubnis nicht erlischt und du keine eintragung brauchst wo ist dann das problem :frage::frage:
Das Problem ist, dass diese Aussage auf diesem Zettel völlig wertlos ist.

Wenn sie auf einem "Teilegutachten" oder auf einer "ABE" steht, dann hat die Aussage rechtlich eine Bedeutung.

Wenn sie auf einer "gutachterlichen Stellungnahme" steht, ist sie rechtlich gesehen wertlos. Da könnte genauso gut Einkaufzettel oder Fernsehzeitung drüber stehen.


  • Nickpage von Cabby_EL anzeigen Cabby_EL



    Happymeal-Esser


    408 Beiträge
    Kennzeichen: EL

  • Nickpage von Cabby_EL anzeigen Cabby_EL



    Happymeal-Esser


    408 Beiträge
    Kennzeichen: EL
  • | 17.12.2006 21:11

die dekra hat jetzt eine riesenlange liste, wo VIELE gutachten aus österreich anuliert worden sind.. also die nicht gültig sind in deutschland..


  • Nickpage von Angel Eyes anzeigen Angel Eyes


    Radler


    5 Beiträge
    Kennzeichen: GG
  • | 18.12.2006 15:59

also gut dann habe ich mal nachforschungen gemacht... ich darf diese teile dann wohl legal benutzen weil sie laut §19(2) keine gefährdung darstellen und sie auch nicht zum erlöschen der beriebserlaubnis meines auto's führen...zwar kann ein prüfer mit diesen papieren keine abnahme machen ....... aber warum auch denn er muss ja nicht...

also vielen dank noch ma für die ganzen antworten


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 18.12.2006 16:52

Es könnte sein, dass du da etwas übersiehst.

Was machst du denn bei einer Verkehrskontrolle, wenn der Polizeibeamte von dir einen Zulässigkeitsnachweis für die Schweller und die Heckschürze will?

Ein kundiger Polizist wird sich mit deiner "gutachterlichen Stellungnahme" nicht zufrieden geben. Ob eine Abnahme erforderlich ist oder ob das Teil ohne Abnahme zulässig ist, wurde schließlich überhaupt noch nicht geprüft.

Nur weil du den § 19(2) gelesen hast, kannst du das noch lange nicht beurteilen.


  • Nickpage von Angel Eyes anzeigen Angel Eyes


    Radler


    5 Beiträge
    Kennzeichen: GG
  • | 18.12.2006 22:07

Naja aber in meinen Gutachten steht ja alles da dazu drinne habe ja auch mim tüv telefoniert der das ausgestellt hat er sagt mir ja das seitenschweller und heckschürzen wenn §19(2) entsprechen eintragungsfrei sind...


  • Nickpage von Iceman1980 anzeigen Iceman1980


    Abgasjunkie


    210 Beiträge
    Kennzeichen: HN
  • | 18.12.2006 22:43

*Beleidigungen entfernt*. Daher werden sie wohl je nach umbauzustand deines autos mehr oder weniger den playboy spielen und so tun als wären sie die absoluten vollprofis im tuninggeschäft und wüssten genau woraufs ankommt.

Hab das schon 20mal durch (mir wollte ein ganz schlauer polizist sogar mal weissmachen dass ich an meinem Golf an der vorder und hinterachse ein unterschiedliches fahrwerk verbaut hätte nur weil er hinten die nummer nicht sehen konnte der Oberingenieur.....)

Wenn du so nen Profi am Auto rumsuchen hast immer nur sagen: Wirklich?? das könnte sein?? Boah das muss ich gleich mal mit meiner Werkstatt abklären die das verbaut hat! (nicht sagen dass dus warst)
Dann frohlocken die Profis in Grün meistens:"Ja solltest du! Wie gesagt bin schon so lange dabei ich kenn mich da bestens aus"


BRÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜLL:D:D:D


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 18.12.2006 23:06

Zitat:
Zitat von Angel Eyes
Naja aber in meinen Gutachten steht ja alles da dazu drinne habe ja auch mim tüv telefoniert der das ausgestellt hat er sagt mir ja das seitenschweller und heckschürzen wenn §19(2) entsprechen eintragungsfrei sind...
Das hat mit Eintragung auch nichts zu tun.

Wenn du beispielsweise ein Lenkrad (bei gleichzeitger Serienbereifung) verbaust, brauchst du das höchstwahrscheinlich auch nicht eintragen lassen. Nichtsdestotrotz benötigst du einen Zulässigkeitsnachweis für das Lenkrad. Soweit klar?

Dann sieh es mal so, dass du für die Schweller und die Schürze keinen Nachweis hast. Deine gutachterliche Stellungnahme ist rechtlich gesehen wertlos. Soetwas existiert in der StVZO nicht.

Deswegen erlischt vielleicht nicht gleich die BE, aber es kann ein Problem werden.

Zitat:
Zitat von Iceman1980
Daher werden sie wohl je nach umbauzustand deines autos mehr oder weniger den playboy spielen und so tun als wären sie die absoluten vollprofis im tuninggeschäft und wüssten genau woraufs ankommt.
:rolleyes: In deinen bisherigen Post zu verschiedenen Themen zeichnest du auch nicht grade als Leuchte im Bereich Tuning/Recht aus.... man sollte sich vielleicht immer mal erst an die eigene Nase packen... nichts für ungut.


  • Nickpage von dark_reserved anzeigen dark_reserved



    Fast+Furious Regie


    1603 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 19.12.2006 18:46

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das Problem liegt darin, dass eine gutachterliche Stellungnahme kein gültiges Prüfzeugnis für eine "normale" Änderungsabnahme ist. Genau genommen hat eine gutachterliche Stellungnahme aus rechtlicher Sicht überhaupt keine Bedeutung, könnte höchstens als Hilfsmittel für eine Einzelabnahme nach § 21 sein.
jaja das hatte ich damals auch als ich nen universal sportluftfilter gekauft hatte da sagte man mir bei gtü das schreiben ist das papier nicht wert auf dem es is das taugt höchstens zum arsch abwischen wen überhaupt :-(

Seiten: 212>

Deinen Freunden empfehlen