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über rote Ampel gefahren! - Seite 1

05.01.2007 10:44 Tuning Beitrag 1
Eduard


Motorabwürger


58 Beiträge
06.06.2006 registriert
Kennzeichen: SFA
hallo Leute...

Ich bin ca. vor 3 Monaten über eine rote Ampel gefahren und wurde dabei geblitzt!

weiß jemand wie lange es dauern kann bis man da benachrichtigt wird??

oder kann es sein das ich glück gehabt habe und jetzt doch nichts mehr kommt?

wenn ich dann doch was bekommen sollte wisst ihr was mich dan erwartet??

LG Edu
05.01.2007 10:46 Tuning Beitrag 2
copious
Gast
Nach nem halben Jahr ist es meines Wissen nach verjährt, kann auch sein, das Film voll war =)
05.01.2007 10:47 Tuning Beitrag 3
AKone


Bergaufbremser


2397 Beiträge
05.06.2004 registriert
Kennzeichen: OS
hi... benutz mal die Suchfunktion hier im Forum.. die sollte dir schon übers strafmaß auskunft geben..








mfg
05.01.2007 10:47 Tuning Beitrag 4
xytobiyx





2180 Beiträge
15.11.2003 registriert
Kennzeichen: VEC
Ich glaube nach drei Monaten ist es verjährt, nagel mich da aber nicht drauf fest.
Schreib mal eine PM an Nightwish, der kann dir auf jeden Fall weiterhelfen.
05.01.2007 10:47 Tuning Beitrag 5
Dux


Standspurheizer


4513 Beiträge
25.05.2005 registriert
Kennzeichen: WAF
Also so weit ich weiss geht das ab dem Datum wo du geblitzt wurdest und dann 3 Monate... Halbes Jahr wäre mir neu?!?
05.01.2007 10:50 Tuning Beitrag 6
Eduard


Motorabwürger


58 Beiträge
06.06.2006 registriert
Kennzeichen: SFA
oh man ich wäre echt froh wenn das mit den 3 Monaten Stimmen würde!

dann hätte ich ja nochmal glück gehabt!;)
05.01.2007 10:50 Tuning Beitrag 7
TomTom

Happymeal-Esser


393 Beiträge
17.11.2004 registriert
Kennzeichen: OS
jap nach 3 monaten ist das verjährt.....
05.01.2007 10:58 Tuning Beitrag 8
copious
Gast
Verdammt, lag ich falsch :(
05.01.2007 11:05 Tuning Beitrag 9
Stacho


Happymeal-Esser


398 Beiträge
28.01.2005 registriert
Kennzeichen: EL
Ich habe da mal was im Netz gefunden.Vielleicht hilft es dir ja.
Der Anhörungsbogen in einer Bußgeldsache muss von seinem Inhalt her klar sein.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, der laufend vorkommt und in der Praxis des Verkehrsanwalts eine große Rolle spielt:
Da war jemand mit seinem Auto unterwegs und fuhr möglicherweise zu schnell. Er wurde geblitzt und erhielt dann innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist einen Fragebogen der Bußgeldbehörde mit der folgender Überschrift: Anhörung-Zeugenfragebogen

Es geht nun immer wieder um die Frage, ob dadurch die dreimonatige Verjährungsfrist unterbrochen wird. Das Oberlandesgericht hat eindeutig entschieden, dass dies nicht der Fall ist. Die Verjährungsfrist wird nur dann unterbrochen, wenn aus dem Fragebogen eindeutig hervorgeht, gegen wen sich der Vorwurf richtet. Es müsste dann schon drin stehen, dass als Fahrer Herr oder Frau X angenommen werden und nunmehr Gelegenheit haben, sich gegen den Vorwurf zur Wehr zu setzen. Die Untersuchungshandlung muss sich also gegen eine bestimmte Person richten.

Der Fragebogen mit der Überschrift "Anhörung-Zeugenfragebogen" bedeutet eigentlich gerade, dass die Behörde nicht weiß, wer gefahren ist und auf diese Weise erst einmal zu dieser Erkenntnis kommen will.

Gibt hier der Betroffene die richtige Auskunft, so hat er eben Glück gehabt. Erhält sie aber keine Antwort, so tritt unweigerlich nach drei Monaten die Verjährung ein, wenn die Behörde nicht sonstige Maßnahmen unternimmt, um den Täter zu ermitteln. So kann sie beispielweise mit dem geschossenen Foto, aus dem sie ja auch den Halter des Fahrzeugs ersehen kann, in der Nachbarschaft fragen, ob jemand den Betreffenden kennt.

Die schlichte Übersendung des oben genannten Formulars aber genügt diesen Anforderungen nicht.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, 1 Ss 132/02, ZfS 2002, 596
05.01.2007 11:15 Tuning Beitrag 10
Eduard


Motorabwürger


58 Beiträge
06.06.2006 registriert
Kennzeichen: SFA
das ist doch richtig geil!

die drei monate sind bei mir locker rum, und ich hatte gar nichts bekommen!

da habe ich wohl noch einmal richtig schwein gehabt!

danke
05.01.2007 11:26 Tuning Beitrag 11
Dagobert_Berlin


Radkappenfetischist


661 Beiträge
12.05.2005 registriert
Kennzeichen: TF
Die Polizei hat zur Feststellung des Fahrers nur 3 Monate Zeit. So ist mir das bekannt. In der Presse gelesen
05.01.2007 11:58 Tuning Beitrag 12
TheBrain


Fast+Furious Statist


1414 Beiträge
12.10.2005 registriert
Kennzeichen: WAF
Ich scheine angeblich (laut Beifahrerin) auch eine rote Ampel übersehen zu haben (fragt mich nicht wie *?*) vor ein paar Tagen und genau an der Ampel steht ein Ampelblitzer. In der Innenstadt von Hamm am Allee-Center für die die sich da auskennen, den Blitzer kennen sicher alle. Es war spät Abends, aber trotzdem hell halt, weil ja alles recht gut beleuchtet ist. Weder ich noch Beifahrerin haben aber einen Blitz gesehen, ihr würdet mich jetzt beruhigen, wenn ihr sagt, dass bei 2 Personen sicher einer enen blitz hätte sehen müssen wenn er aktiviert gewesen wäre. Denn Blitzen müssten diese Dinger doch immer oder?

edit: achja....aber zu schnell war ich keineswegs.
05.01.2007 12:02 Tuning Beitrag 13
dmc2017


Zufahrtdichtparker


1177 Beiträge
25.05.2005 registriert
Kennzeichen: DH
also normalerweise übersieht man so nen blitz nicht! und soweit ich weiß "blitzen" die dinger immer, also auch wenn es hell ist... Aber hier sind die dinger nicht immer scharf. vielleicht hattest du ja glück und die kamera war in nem anderen Starrenkasten...

MfG dmc2017
05.01.2007 13:16 Tuning Beitrag 14
Polo-Bunny

Magazin Redaktion



1067 Beiträge
27.03.2005 registriert
Kennzeichen: ST
Glückwunsch :)
Somit hast du Dir 150 €, 3 Punkte und evtl. n Fahrverbot von einem Monat erspart ^^
05.01.2007 14:38 Tuning Beitrag 15
polo_fahrer


Zufahrtdichtparker


1240 Beiträge
13.11.2006 registriert
Kennzeichen: SI
@ polo-bunny: 150€ wo muss man denn so viel für ne rote ampel bezahlen. ich musste 50€ bußgeld plus bearbeitungsgebühr, also so gut 75€ bezahlen.