Welche Teile sind auf Deutschlands Straßen erlaubt


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  • | 27.03.2007 14:46

Habe mal eine Frage was ist eigentlich auf Deutschlands Straßen erlaubt und verboten. Würde mich nämlich mal interessieren. Würde mich sehr auf Antworten freuen.

Tej


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  • | 27.03.2007 14:49

hä? angeblich soll es ja keine dummen fragen geben...

an der karosserie sind alle geprüften teile mit abe, alle eintragbaren teile mit ordnungsgemäßem gutachten bzw. mit auch wirklich für kraftfahrzeugteile gültigem e-prüfzeichen erlaubt, der rest verboten. bis halt auf so krempel wie aufkleber usw. das thema ist etwas komplex, das lässt sich eigentlich nicht pauschal beantworten in ein paar sätzen.


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  • | 27.03.2007 15:28

Zitat:
Zitat von Tej
Habe mal eine Frage was ist eigentlich auf Deutschlands Straßen erlaubt und verboten. Würde mich nämlich mal interessieren. Würde mich sehr auf Antworten freuen.

Tej
Also hier mal das was mir einfällt. Also alle Teile die folgende Bedingungen erfüllen:

- alle Teile die ein "E"-Prüfzeichen tragen, welches auch für den Verwandungszweck erteilt wurde. Also auch wenn beispielsweise auf einer Leuchtstoffröhre einer Unterbodenbeleuchtung ein "E"-Prüfzeichen ist, so darf sie dennoch nicht am Auto montiert wurde, weil dieses Prüfzeichen auf der Leuststoffröhre eher für den Hausgebrauch gedacht ist ;)

- alle Teile denen eine ABE beigelegt ist. Diese musst du immer mitführen mit dem Auto. Es ist keine Eintragung bei TÜV/Dekra notwendig, allerdings stehen in manchen Gutachten Ausnahmen, bei welchen doch eine Vorführung bei TüV/Dekra notwendig ist. z.B. fällt mir hier ein Sportlenkrad mit ABE ein, was in Verbindung mit anderen Felgen eingetragen werden muss.

- alle Teile denen ein Teilegutachten beigelegt ist. Dieses muss aber vom TüV/Dekra abgenommen werden und anschliesend auch im Fahrzeugschein eingetragen werden.


Abstand solltest du von Teilen nehmen, denen nur ein Materialgutachten beiliegt. Dieses ist häufig bei "Body-Kits" der Fall die bei ebay angeboten werden. Dort wird dir in den meisten Fällen die Abnahme durch TüV/Dekra verweigert.

Bei Alufelgen gibt es noch die Möglichkeit diese mit Hilfe eines Festigkeitsgutachten einzutragen, wenn kein Fahrzeugspezifisches Gutachten vorliegt. Das Festigkeitsgutachten dient dem TüV/Dekra beispielsweise zur Überprüfung ob die Felgen die Radtraglast erfüllen.

Des weiteren fallen mir noch Teile ein, die schon ab Werk für das Auto angeboten werden. Beispielsweise ist es bei einem Golf3 möglich ohne Eintragung die serien Lippe gegen eine VR6 Lippe zu tauschen oder bei einem 3er BMW das M-Packet nachzurüsten. Dies gilt allerdings nur für Teile die auch von OEM kommen und nicht für billige Nachbauten wie es sie beispielsweise bei ebay gibt.


Die Experten von Tüv, Dekra oder Polizei die hier im Forum sind werden dir dazu aber noch mehr sagen können wie ich und wahrscheinlich werden sie mich für meine unzähligen Fehler im gerade geposteten direkt in der Luft zerreisen :rofl:

MFG

HAIDUK

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