Gebrauchtes Fahwerk eintragn anhand vom Farzeugschein ?


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  • | 31.05.2007 22:47

Der Titel Sagt wiedermal fast alles, Ich kann ein Fahrwerk aus einem Escort bekommen, Logischerweise soll das fahrwerk auch wieder in einen Escort eingebaut werden. Der Vorbesitzer hat nur den alten Fahrzeugbrief vom schlachtwagen. Keine weiteren Papiere.

Bekome ich das Fahrwerk Problemlos eingetragen ?
(ist eine Kombination aus Koni gelb und Bilstein dämpfern, Federn Kp )

Worauf sollte man beim fahrwerk kauf achten ? weil ausser einer sichtkontrolle nach Öl hat man ja eig. keine Möglichkeitdas im Ausgebauten Zustand zu Testen. Domlager und co lassen sich ja nur im eingebauten Zustand prüfen, oder Irre ich mich da ?


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  • | 01.06.2007 01:19

Auf "normalem" Wege, also mit einer Änderungsabnahme bekommst du es nicht eingetragen, die Briefkopie bringt dir da garnichts.

Wenn überhaupt geht es dann nur per Einzelbegutachtung oder du treibst die Prüfzeugnisse (meistens ein Teilegutachten) auf.


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  • | 01.06.2007 01:55

@Henebums,Dämper kann mann auch vor sich auf den Boden stellen eindrücken un sehn ob sie wieder gleichmäßig ausfahren solange es gasdruckdämpfer sind,ansonsten ziehn un dann merkt man ja obs irgendwelche Druckpunkte gibt oder so,das zeigt einem natürlich nich die exaten Dämpkrapäfte aber man weiß zumindest ob sie gleichmäßig funktionieren ;)Öl an da Kolbenstange wie du schon sagtest,tja un die Domlager kann man sich doch auch anschauen..warum denn nicht? genauso wie das Axillager was man auf fehlende Kugeln,Fettfüllung sowie Druckpunkte überprüfen kann, geht schön per Hand mit gefühl;)


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  • | 01.06.2007 07:48

@ Garett habe vergessen zu schreiben das Fahrwerk selbst auch auch montiert ist. Also fällt die option mit den dampfern prüfen leider weg.

@ walpurgis

Da es 3 verschiedene Hersteller sind muss ich 3 verschiedene Teilegutachten auftreiben seh ich das richtig ?


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  • | 01.06.2007 09:10

aber das fahrwerk ist doch von einem hersteller und nicht von 3

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  • | 01.06.2007 09:40

Da das Fahrwerk eine Kombination ist (aus Koni gelb und Bilstein dämpfern, Federn Kp) würd ich mal sagen, dass du für alle 3 ein Gutachten bzw Teilegutachten brauchst


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  • | 01.06.2007 11:11

Für die Dämpfer brauchst du kein Gutachten. Gibt es auch gar nicht. Ein Gutachten gibt es nur für die Federn. Bei manchen Federn steht im Gutachten noch drin, welche Dämpfer man nehmen sollte, das ist aber auch nur ein Rat und keine Pflicht.


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  • | 01.06.2007 11:33

Wenn das Ganze als Feder-Dämpfer-Kombination verkauft wurde, darfst du sowieso nicht einfach andere Dämpfer einbauen.

Wie das klingt (Federn und Dämpfer von 3 verschiedenen Herstellern zusammengewürfelt) wird das sowieso eine §21er-Begutachtung (wenn überhaupt). Da kannst du dir das Teilegutachten-Suchen sparen.


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  • | 01.06.2007 11:47

Ich frag mich die ganze Zeit was das dritte sein soll.

Im Normalfalle werden nur Federn eingetragen, da Dämpfer als Ersatzteil gelten.

Es sei denn die Dämpfer sind explizit im Gutachten angegeben und dürfen nur nur in der Verbindung mit den Federn gefahren werden.

Koni baut keine Federn nur Dämpfer.

Abgesehen davon müssen die Federn eine Nummer haben nach der man diese dann eintragen lassen oder zumindest den Hersteller bestimmen kann.

Gruß

Dirk


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  • | 01.06.2007 12:13

Zitat:
Koni baut keine Federn nur Dämpfer.
Nö, stimmt nicht.

Zitat:
[...] da Dämpfer als Ersatzteil gelten.
Wenn es "normale" Ersatzteile sind, die den serienmäßigen Dämpfern entsprechen, dann ja. Bei Herstellern wie Koni oder Bilstein muss man aber davon ausgehen, dass sie aus irgendwelchen anderen Feder-Dämpfer-Kombinationen zusammengewürfelt sind. Das kann und wird dir niemand als "normale" Änderungsabnahme, bei der man auf gültige Prüfzeugnisse und eingahaltene Verwendungsbereiche angewiesen ist, eintragen.


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  • | 01.06.2007 12:25

@XBM

1. Federn
2. Dämpfer hinten
3. Dämpfer vorne

Hat er aber oben auch schon geschrieben.


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  • | 01.06.2007 12:47

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
Koni baut keine Federn nur Dämpfer.
Nö, stimmt nicht.

Zitat:
[...] da Dämpfer als Ersatzteil gelten.
Wenn es "normale" Ersatzteile sind, die den serienmäßigen Dämpfern entsprechen, dann ja. Bei Herstellern wie Koni oder Bilstein muss man aber davon ausgehen, dass sie aus irgendwelchen anderen Feder-Dämpfer-Kombinationen zusammengewürfelt sind. Das kann und wird dir niemand als "normale" Änderungsabnahme, bei der man auf gültige Prüfzeugnisse und eingahaltene Verwendungsbereiche angewiesen ist, eintragen.
zu 1. hm scheint wohl relativ neu zu sein wobei nicht klar ist ob die wirklich von Koni oder wie fast immer gebranded sind.

zu 2. dann zeige mir bitte 1 Gutachten das explizit für Dämpfer ist.

DANN glaube ich Dir.


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  • | 01.06.2007 13:37

Es gibt hunderte Teilegutachten für Feder-Dämpfer-kombinationen (falscherweise meist Fahrwerk genannt). Darin sind explizit die Federn und die Dämpfer samt Kennzeichnung beschrieben.

Wenn ich jetzt einen Dämpfer von Koni, Bilstein oder sonst einem Hersteller, der "Fahrwerke" produziert, in Kombination mit einer anderen Sonderfeder verbaut sehe, gehe ich mal davon aus, dass hier Federn mit Dämpfern kombiniert sind, die nicht zusammen geprüft und genehmigt sind. Also §21er-Begutachtung.

Gutachten explizit für Dämpfer sind mir noch nicht untergekommen, darum geht´s hier aber auch überhaupt nicht.

Um wieder zum Thema zu kommen: Freilich gibt es genügend Tieferlegungsfedern, bei denen im Gutachten steht, dass eine Kombination mit "Sport"-dämpfern möglich ist, meist werden einige Bedingungen aufgezählt, die einzuhalten sind. Da ist es dann wurscht, von welcher Marke der Dämpfer ist. Aber wenn weder zu den Federn, noch zu den Dämpfern etwas bekannt ist wirds schwierig.

Und es ging um die Frage, ob man das problemlos eingetragen bekommt mit nichts weiter als einem alten Fahrzeugschein.


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  • | 30.06.2007 01:33

Hallo,
Henebums hat ein recht interessantes Fahrwerk erworben: mit Koni und Bilstein Dämpfer und den Tieferlegungsfedern.
Es stehen aber bei der Suche nach einem Gutachten erst einmal nur die Fahrwerksfedern im Vordergrund!
Gruss.

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