Unfall - Reparaturkosten etc. - Seite 3

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  • | 31.07.2007 17:31

Man kann sich den Gutachter immer selber aussuchen !!!!!

Die Versicherung kann einem das nicht verbieten!!

Die Gegnerische Versicherung macht das nur um vllt ein wenig besser dabei weg zukommen.


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  • | 31.07.2007 17:33

Hm.

Angenommen ich bin mit dem Ergebnis des Prüfers der Versicherung nicht einverstanden, kann ich dan nauf deren Kosten einen unabhängigen Prüfer beantragen?


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  • | 31.07.2007 17:44

das ist der grund warum ich immer sowas über einen anwalt laufen lasse.....da nimm ich mir n gutachter den er mir empfehielt und schon hab ich keine probleme mehr und er regelt alles,inkl nutzungsausfall usw usw


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  • | 31.07.2007 17:54

Na ja, zweimal denselben Schaden begutachten zu lassen, da wirst du auf den Kosten für das zweite Gutachten sitzen bleiben.

Du hättest dir aber den Gutachter selbst raussuchen können. Aber keine Sorge. Im Haftpflichtfall ist der DEKRA-Gutachter vollkommen unabhängig, denn Auftraggeber bist nach wie vor DU. Da das Honor im Übrigen von der Schadenhöhe abhängig iat, hat der Gutachter keinerlei Interesse daran, den Schaden kleinzurechnen.


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  • | 31.07.2007 20:51

Zitat:
Zitat von walpurgis
Na ja, zweimal denselben Schaden begutachten zu lassen, da wirst du auf den Kosten für das zweite Gutachten sitzen bleiben.

Du hättest dir aber den Gutachter selbst raussuchen können. Aber keine Sorge. Im Haftpflichtfall ist der DEKRA-Gutachter vollkommen unabhängig, denn Auftraggeber bist nach wie vor DU. Da das Honor im Übrigen von der Schadenhöhe abhängig iat, hat der Gutachter keinerlei Interesse daran, den Schaden kleinzurechnen.
Das beruhigt mich. Vielen Dank! :)

Und ein zweites Gutachten auf Grund eines Lackschadens/kleine Delle hätte ich sich nicht gerechnet. Möchte nur kein Verlustgeschäft machen, einfach nur reparieren.. :|

Der Gutachter hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet, ich hoffe er tut dies morgen früh damit er nachmittags noch vorbeikommen kann.

Ich halt' euch, wie immer, auf dem Laufenden.. :D

MfG


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  • | 31.07.2007 21:15

Zitat:
Zitat von Dr.nos
fakt ist wenn ich ein unfall erleide wo es blechschaden gibt möcht ich den wert einer nagelneuen z.b tür kriegen,was auch immer so war.ist doch klar das ich mir dann ne billige vom schrott hole und mir das geld einstecke,wer das nicht macht ist dumm..........ist doch logisch das ich anspruch auf neuteile habe;)


das hat nix mit moral zu tun sondern ist mein gutes recht:ok:
Leider verkehrte Denkweise. Bei einem Unfallschaden ist die Versicherung nicht zwingend verpflichtet den Wert für Neuteile zu zahlen. Je nach alter des Fahrzeuges, dem erkennbaren Zustand etc. können Versicherungen auch den zum Zeitpunkt des Schadens eine anteilige Summe des Neuwertes in Ansatz bringen. Und wenn dem so ist kannst da nüx dran machen.


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  • | 31.07.2007 22:17

@maho n beispiel auch wenn ne tür augebeult und gespachtelt werden kann,hab ich anspruch auf ein neuteil,es sei denn es übersteigt den restwert des fahrzeuges,so meinte ich das


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  • | 31.07.2007 23:52

Nein, das ist so nicht richtig.

Du hast Anspruch auf eine fach- und sachgerechte Reparatur. Je nachdem, wie groß der Schaden ist, kann auch eine Instandsetzung und Lackierung kalkuliert werden. Natürlich bei ausreichend bemessener Reparaturzeit und echter Ersparnis gegenüber der Erneuerung.

Außerdem können "Neu-Für-Alt"-Abzüge in Betracht gezogen werden, wenn sich durch die Reparatur der Wert des Fahrzeugs erhöht. Auf eine Wertverbesserung hast du nämlich keinen Anspruch.


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  • | 01.08.2007 14:58

Tach zusammen (-:


Aalso, ich war heute Mittag beim Dekra-Gutachter in meinem kleinen Ort.. :)

Der hat sich das ganze angeschaut und es zuerst als reine Lackierungsarbeit beurteilt, dann hat er dran gefühlt mit seinen Händen ( :D ) und eine Verbiegung "erkannt". Rechtes Frontlicht hat auch einen kleinen Kratzer abbekommen -> Neu :-D

Ab auf die Bühne, kleine Delle im Querlenker-/stange - kommt auch neu. :)

So, naja dann hat der Prüfer halt gemeint:
Ok, Stoßstange kommt neu. Ich hatte ja erwähnt, dass auf der linken Seite der Stoßstange ein Lackkratzer vom Ausparken ist. Dieser würde bei einer Reparatur ja von der Versicherung sozusagen "mitrepariert" werden, obwohl die Stoßstange eigentlich nur wegen des Schadens auf der rechten Seite erneuert werden muss.. Kleinkarierte Leute.. :angry:

Naja muss nun ~50 Euro draufzahlen und dafür eine komplett neue Stoßstange inkl. Querlenker-/stange, weiß nicht mehr genau was von beiden.

Reparatur wird in unserer Vertragswerkstatt ausgeführt, alles kein Problem.
Najo, der Gutachter (komischer Kauz, aber seeehr sehr nett (-: ) schickt nun das Gutachten zur Versicherung inkl. Fotos. Die Versicherung meldet sich dann bei mir, dass das Gutachten angekommen ist. Von der Versicherung wiederum werde ich eine Kopie des Gutachtens anfordern, damit ab zur Werkstatt und der Spuk hat ein Ende.. =)

MfG


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  • | 01.08.2007 23:28

Zitat:
Zitat von walpurgis
Nein, das ist so nicht richtig.

Du hast Anspruch auf eine fach- und sachgerechte Reparatur.
wie ich müsste es hinnehmen ne tür mit spachtel instandsetzen zu lassen,falls möglich,und hab kein anspruch auf ne neue tür??

komisch hat mein anwalt mir damals anders erzählt als ich in der situation war,und hab auch geld für ein neuteil bekommen
;)


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  • | 02.08.2007 07:56

Zitat:
Zitat von WuschelBMW
Naja muss nun ~50 Euro draufzahlen und dafür eine komplett neue Stoßstange inkl. Querlenker-/stange, weiß nicht mehr genau was von beiden.
Reparatur wird in unserer Vertragswerkstatt ausgeführt, alles kein Problem.
Najo, der Gutachter (komischer Kauz, aber seeehr sehr nett (-: )
Alles kein Problem...DU! mußt draufzahlen.....:rolleyes::rolleyes:na klar hast en schaden un spiel schön den dummen.....:frage:echt dafür würd ich net einen Finger krum machen:rolleyes:ihr habt alle zuviel Kohle...


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  • | 02.08.2007 09:30

Zitat:
wie ich müsste es hinnehmen ne tür mit spachtel instandsetzen zu lassen,falls möglich,und hab kein anspruch auf ne neue tür??

komisch hat mein anwalt mir damals anders erzählt als ich in der situation war,und hab auch geld für ein neuteil bekommen
Instandsetzen und Lackieren ist, wenn von einer Fachwerkstatt durchgeführt, eine gleichwertige Reparatur wie ein Neuteil. Du hast die gleichen Gewährleistungsansprüche (z.B. auf Durchrostung) wie beim Originalteil.

Bei geschraubten Einzelteilen wie Hauben und Türen wird meistens ersetzt. Bei Teilen, die ausgetrennt werden müssen, wie z.B. eine Seitenwand oder eine Dachhaut ist es auch aus technischer Sicht häufig sinnvoller instandzusetzen als auszutauschen.

Bei einer einzelnen Macke im Türblatt,welches häufig teilweise instandgesetz werden kann (oberes und unteres Türblatt durch eine Zierleiste getrennt), ist es gegenüber der Versicherung nicht vertretbar, die komplette Tür zu tauschen, auch im Haftpflichtfall nicht.


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  • | 03.08.2007 11:34

Zitat:
Zitat von garett
Zitat:
Zitat von WuschelBMW
Naja muss nun ~50 Euro draufzahlen und dafür eine komplett neue Stoßstange inkl. Querlenker-/stange, weiß nicht mehr genau was von beiden.
Reparatur wird in unserer Vertragswerkstatt ausgeführt, alles kein Problem.
Najo, der Gutachter (komischer Kauz, aber seeehr sehr nett (-: )
Alles kein Problem...DU! mußt draufzahlen.....:rolleyes::rolleyes:na klar hast en schaden un spiel schön den dummen.....:frage:echt dafür würd ich net einen Finger krum machen:rolleyes:ihr habt alle zuviel Kohle...
Haha du Profi, was hätte ich denn deiner Meinung nach machen sollen?? ^^

Jeder Praktikant hätte erkannt, dass dieser Kratze absolut nichts mit meinem Unfall zu tun hat..

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