Tiefergelegt und in Baustelle Aufgesetzt.... - Seite 1

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    Radler


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  • | 02.09.2007 15:31

hi leute..
bin neu hier..und hätte mal ne frage.
ich habe mein auto vor längerer zeit tiefergelegt VA60 HA40
gestern bin ich in einer baustellenstrasse übelst aufgesetzt,auf einem von diesen kleinen gullideckeln oder wie die heissen.
die sind ja in einem betonrohr in die erde eingelassen und haben diesen braunen gussdeckel.. ca 15-20cm durchmesser..
die haben die strasse komplett umgegraben also teer und alles weg und nur noch schotter...
und diese gullis standen teilweise aus dem boden heraus..(wieveil cm weiss ich nicht)
maja auf alle fälle hab ich son ding erwischt und es hat mir ne delle in die ölwanne und in den krümmer gehauen..
ausserdem die lambda-sonde abgerissen und ne halterung krumm gebogen..
ob da noch mehr kaputtgegangen is weiss ich nicht..muss ich morgen erstmal in der werkstatt bei sehen..
also meine frage is ob ich sowas der stadt anheften kann,oder nicht..
da mein auto ja tiefergelegt ist..anderseits weiss ich auch nicht wie sich das in baustellenstrassen verhält...
würd mich über antworten freuen

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  • | 02.09.2007 15:44

Kleiner Tipp meinerseits (mit der Hoffnung das Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast): Fotos machen vom Gully/der Strasse, Zeugen suchen, Kostenvoranschlag von der Werkstatt deines Vertrauens und auf jeden Fall einen guten Anwalt aufsuchen!
Städe und Gemeinden versuchen sich immer wieder gerne ihrer Sorgfaltspflicht/Verantwortungspflicht zu entziehen. Die Kassen sind halt auch bei denen leer...
War die Strasse denn noch freigegeben, oder gesperrt?!?


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  • | 02.09.2007 15:44

Du kannst froh sein, dass deine Ölwanne ganz geblieben ist, sonst hätte die Stadt (oder sonstwer) dir "etwas anheften" können.

@ ORC: Wenn ich sowas schon wieder höre... Wo bleibt denn die Sorgfaltspflicht bei demjenigen, der sein Auto so tieferlegt, dass er bei einer abgefrästen Fahrbahn hängen bleibt ?

Die von hier sovielen bestrittene Mindestbodenfreiheit ergibt sich aus aus straßenbaurechtlichen Vorschriften und Richtlinien


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  • | 02.09.2007 15:50

das geht aber flott hier..
also die strasse war für anlieger freigegeben..aber da ich meine eltern besucht habe ist das ja denk ich mal erlaubt das ich da reinfahre..
verkehrsrechtsschutz habe ich nur die die im normalen ADAC tarif mit drin ist..
zeugen warn keine da standen zwar häuser drumherum aber gesehen hab ich niemand...
naja der gullideckel is zerbröselt das hab ich noch gesehen und bevor ich da jetz gross wind mache ,und evtl schlafende hunde wecke insofern das die mir dann auf einmal den gulli in rechnung stellen,lass ichs doch lieber oder was meint ihr?
andererseits weiss ich nich wie weit son deckel da rausstehen darf..und evtl hätts ja auch gepasst wenn mein auto nich tiefer gewesen wäre...

  • xxx
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  • xxx
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  • | 02.09.2007 15:51

wie jetzt, das kann ja wohl nicht sein?
auch bei einer baustelle muss doch eine gewisse fahrbarkeit garantiert werden....??
also 60/40 ist ja nicht extrem!
die können ja kaum erwarten dass jeder einen SUV fährt?

finde sowas eine schweienrei

mach mal ein foto oder gehe mal die sache ausmessen

gut wenn der klar ersichtlich war, werden die einfachs agen baustelle= erhöhte aufmerksamkeit = ausweichen

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  • | 02.09.2007 16:01

Zitat:
Zitat von walpurgis
Du kannst froh sein, dass deine Ölwanne ganz geblieben ist, sonst hätte die Stadt (oder sonstwer) dir "etwas anheften" können.

@ ORC: Wenn ich sowas schon wieder höre... Wo bleibt denn die Sorgfaltspflicht bei demjenigen, der sein Auto so tieferlegt, dass er bei einer abgefrästen Fahrbahn hängen bleibt ?

Die von hier sovielen bestrittene Mindestbodenfreiheit ergibt sich aus aus straßenbaurechtlichen Vorschriften und Richtlinien
- Ähm Walpurgis, lass mal die Kirche im Dorf! Hast Du selber gesehen wie stark die Unebenheiten der provisorischen Fahrbahn tatsächlich waren?!? Sofern die von ihm vorgenommen Tieferlegung im gesetzlichen Rahmen lag und auch so in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, ist die Tieferlegung an sich nebensächlich! Die Städte und Gemeinden stehen sehr wohl in einer Verantwortungspflicht, Straßen, die unter normalen Umständen nicht mehrpassierbar sind zu sperren/ als solche zu kennzeichnen! Passiert dieses nicht und es entsteht ein Schaden wie in diesem Fall, kann die Stadt/Gemeinde sehr wohl dafür haftbar gemacht werden. Zumindest eine Teilschuld liegt hier im Bereich der Sorgfaltspflicht seitens der Stadt/Gemeinde vor!


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  • | 02.09.2007 16:04

wenn er ersichtlich wäre wär ich nich dagegen gefahren bin ja schrittgeschwindigkeit oder noch langsamer gefahren und eh nur am ausweichen gewesen...
die sache is ja die wenn ich jetz da hingehe und fotos mache und das sieht einer von den anwohnern,und die tage kommen die da gucken..
dann sagen die ja da war einer un hat fotos gemacht.und wenn ich da kein recht bekomme darf ich das zahlen..darum gehts mir ja...


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  • | 02.09.2007 16:30

Wenn die Strasse nach ZTV - SA 97 abgesichert ist !Davon gehe ich mal aus [Da ja bestimmt Verkehsschilder wie ACHTUNG BAUSTELLE (der Schüppenmann)Geschwindigkeitsbeschränkung usw vorhanden sind] haftet ersteinmal der Unternehmer für die Verkehrssicherheit, dem muss aber eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiessen werden.Alle aus der Erde ragenden Teile die ein Mindestmass überschreiten, sind gesondert durch Warnbarken zu kennzeichnen. Frag jetzt nicht nach dem Mindestmass, habe keine lust im Moment den ganzen Schmöcker durch zu lesen:D.


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  • | 02.09.2007 16:37

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Zeichen 123 - Baustelle
und diese gehört zu den Gefahrzeichen!!!!!!!!!

Stand dieses VZ an der Baustelle! wenn ja, dann kannst du nichts machen! Wenn du schon selbst schreibst, das die ganze Straße aufgerissen war. Hast du als Fahrer die Sorgfaltspflicht angemessen zu fahren.
Das nennt man nicht angepasste Geschwindigkeit.

Zitat:§1 StVO

1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zitat: §3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

also wenn die Baustelle richtig ausgeschlidert war! dann kannst du dir den Weg zu Anwalt sparen.


Zitat aus den Kommentar zur StVO
Gefahrzeichen sind nur anzubringen,wenn die Gefahr für Verkehrsteilnehmer bei der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht ohne weiteres oder nicht rechtzeitig erkennbar ist.( BGH VRS 60,251;OLG Hamm)


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  • | 02.09.2007 16:41

@straubinger
nicht angepasste geschwindigkeit? ich glaub langsamer wie ich da gefahren bin kann man nich fahren.
das war nochnichmals schrittgeschwindigkeit...
und warnhinweise waren da ja...aber es muss doch immer noch eine gewisse befahrbarkeit vorhanden sein oder irre ich mich? und 60/40 sind ja nunmal wirklich nicht viel,und eingetragen ist das auch alles


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  • | 02.09.2007 16:52

sorry, dann hast du was an den Augen!!!

"Vorrausschauendes Fahren" ist das Zauberwort.

und ich fahre schon lange tiefergelegte Auto`s! bin ja keinen 18 Jahre mehr


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  • | 02.09.2007 17:19

Zitat:
Zitat von straubinger
sorry, dann hast du was an den Augen!!!

"Vorrausschauendes Fahren" ist das Zauberwort.

und ich fahre schon lange tiefergelegte Auto`s! bin ja keinen 18 Jahre mehr
scheinst ja ein hellseher zu sein,daß du besser weisst wies da aussah als ich..´..
aber is ok.......


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  • | 02.09.2007 17:39

nö, nicht Hellseher!!!!! sondern vorrausschauender Fahrer.......:D
jepp hast ja recht,
wenn du so genau weißt wie es da aussah, wieso hast du dann den Gullideckel nicht gesehen.
Also kennst du die Tiefe deines Autos nicht, du bist doch blind.

Und kannst den Text nicht richtig lesen, was ich damit sagen möchte!

Du bekommst keine Geld, weder vom Amt, noch von der Firma die diese Baustelle betreibt

Nicht angepasste Geschwindigkeit!!!!


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  • | 02.09.2007 17:42

Mesch Leute... seid lieb.

Hab mir mal nen Querlenker zerbröselt an der Schotterpiste hier in der Stadt. Musste da jeden Tag drüber (auch tiefergelegt, aber das war nicht das Problem). Die Strasse war teil geflickt, teils abgeschabt, teils Pflasterstein in allen Nuancen. Hab dann den Bürgermeister angeschrieben und richtig Luft abgelassen.
Naja den Schaden hab ich nicht bezahlt bekommen, aber einen Anwohnerausweis und die Straße wurde 3 Monate später neu geteert und ist jetzt ein Traum:D

@SilverSurfer:
Sagtest Du den Gullideckel hats zerbröselt? Wie kann das sein wenn der aus Gusseisen ist? Das kann doch deine Ölwanne nicht gemacht haben oder?


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    Radler


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  • | 02.09.2007 17:46

straubinger deine inkompetenten aussagen nützen hier keinem was..
hab auch keine lust mit so leute wie dir zu diskutieren..
ich habe das hier gepostet weil ich nützliche antworten erwartet habe und keine dumme klugscheisserei..
ich kenne mein auto sehrwohl und ich fahre auch vorrausschauend..
ich glaub es fährt niemand mit "hans guck in die luft blick" durch nen baustellenbereich....
und bevor ich mich jetz noch mehr aufrege..würd ich sagen lassen wirs gut sein...insbesondere du..
achso und übrigens dein baustellenschild ist dort nirgends zu sehen...

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