Standlicht mit NSW - Seite 1

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  • | 16.10.2007 16:25

Servus,

nin heute an einem stehenden Polizeiauto vorbei gefahren und hatte standlicht mit nsw an. Die Rennleitung hat nur geguckt, mich aber net angehalten. Kann da trotzdem noch was kommen z.b strafzettel. Weil wenn sie kein bild oder so was haben, können die mir ja nichts nachweisen oder?
ach, und schlechte Sicht war auch nicht.

gruß tommy


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  • | 16.10.2007 16:29

standlicht und nsw hat zwar ein gewisses asi-image, ist aber tagsüber eine legitime beleuchtung. vor 5 jahren hat mein fahrlehrer mir das mal erklärt, ist so eine kleine rechtliche grauzone da die kombination rechtlich als ganz "normales" licht angesehen wird. zumindest damals und falls das so ansatzweise stimmt. selbst wenn nicht brauchst du dir keine gedanken machen, die haben ja auch nicht gleich das feuer auf dich eröffnet.


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  • | 16.10.2007 17:43

Die StVO sagt

Zitat:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Das Problem liegt aber darin, dass du die Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung (Nebel, Schneefall, Regen) anschalten darfst. Also ist die Kombination Standlicht+NSW im Normalfall nicht erlaubt.


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  • | 16.10.2007 17:53

Aha.
Aber sie haben mich ja nicht angehalten. Kann da hinterher noch was per psot kommen, hat da jemand erfahrung damit gemacht??


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  • | 16.10.2007 18:38

man du hast aber schiss:D sei beruhigt da müssen sie dich schon anhalten wegen so na Kleinigkeit;) aber selbts wenn biste glaub ich mit 10€ dabei allerdings hab ich den Sinn von Standlicht+NebelSW auch noch nie verstanden kommt meist nur bis 90PS vor....:D


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  • | 16.10.2007 19:19

Zitat:
Zitat von walpurgis
Die StVO sagt

Zitat:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Das Problem liegt aber darin, dass du die Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung (Nebel, Schneefall, Regen) anschalten darfst. Also ist die Kombination Standlicht+NSW im Normalfall nicht erlaubt.
diese Aussage ist leider so ganz nicht richtig!!

§17 Beleuchtung

Abs.2
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Abs.3
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der
Begrenzungsleuchten.

Fazit:
Also man darf mi Nebelscheinwerfer und Standlicht fahren, aber was soll es bringen!!!! außer dem Ego!!!!nichts


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  • | 16.10.2007 19:21

Nee, nee. Lies das nochmal richtig nach, wann du mit Nebelscheinwefern fahren darfst. Steht ganz eindeutig drin.

Und DANN darfst du auch in Verbindung mit Standlicht fahren. Aber eben nur bei Sichtbehinderung.


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  • | 16.10.2007 19:34

das ist der Abs.3
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich!!!! das was ich doch,bin ja vom Fach!!

du hast geschrieben "Also ist die Kombination Standlicht+NSW im Normalfall nicht erlaubt."
WAS SOLL BEI DIR JETZT DER NORMALFALL SEIN! Nebel oder Sonnenschein:D da war der Fehler


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  • | 16.10.2007 19:42

Das artet jetzt aber in Klugsch... aus, oder ?

Bei "normalem" Wetter darfst du nicht mit NSW fahren, bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen darfst du, dann auch in Verbindung mit Standlichtern.

Ist mir jetzt nicht so klar, was es daran zu diskutieren gibt...

  • Asco
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  • | 16.10.2007 19:59

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das artet jetzt aber in Klugsch... aus, oder ?

Bei "normalem" Wetter darfst du nicht mit NSW fahren, bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen darfst du, dann auch in Verbindung mit Standlichtern.

Ist mir jetzt nicht so klar, was es daran zu diskutieren gibt...
Ich stimm dir zu!!
dann nur in Verbindung mit Standlichtern!

ein Beispiel bei mir....
Ich fahre fast immer mit nur Standlicht,hab zwar auch nebel aber das is ja schon längst uncool.:cool: no assi.
Auf jeden fall ich finds sicherer den ich fahre so um die 30-40 TKM im jahr.
So.. einmal kam die Kelle und es hieß
"so nicht Bue"..
Es gibt einen § nach dem man nicht mit NUR Standlichtern fahren darf , das is schon richtig. Nur bezieht der sich nicht nur auf Fahren bei Dämmerung und nacht??????

Auf jeden fall hab ich nix zahlen muessen da die Bullizisten selber sogar ihre Nebler bei tag an hatten. Und dass hab ich nicht eingesehen!!!
Also Anzeige und Anzeige oder mündliche Verwarnung nach ermessen des Bullizisten!!:D

Weiß dass einer zufälig, mir nur standbeleuchtung ??


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  • | 16.10.2007 19:59

Mir auch net :D


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  • | 16.10.2007 20:16

Weiß dass einer zufälig, mir nur standbeleuchtung ??



soll es für´s fahren mit Standlicht einen § geben
kannst du diese Frage genauer stellen!


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  • | 16.10.2007 20:34

Zitat:
[b Nur bezieht der sich nicht nur auf Fahren bei Dämmerung und nacht??????
Woher hast Du denn diese Weißheit? Aber egal es ist falsch!

  • Asco
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  • Asco
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  • | 16.10.2007 20:38

@ Zulassungsfux

deshalb frage ich ja..
Ich habs aus nem TV Report von DSF!!!!!!!


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  • | 16.10.2007 21:52

Zitat:
Zitat von Asco
@ Zulassungsfux

deshalb frage ich ja..
Ich habs aus nem TV Report von DSF!!!!!!!
Das ist ja auch einer der seriösesten Quellen überhaupt :|

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