Standlicht mit NSW - Seite 2

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  • Asco
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  • Asco
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  • | 16.10.2007 22:02

mensch tobiiyyyy.:|

Wenn die doch dafuer haftbar gemacht werden können werden die doch kein Rießen humbug versenden denk ich mir mal.


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






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  • | 16.10.2007 23:41

Zitat:
Es gibt einen § nach dem man nicht mit NUR Standlichtern fahren darf
Den gibt´s mit Sicherheit nicht.


  • Nickpage von Boensel anzeigen Boensel



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    Pagen-Freak


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  • | 17.10.2007 10:50

Es gibt noch Leute, die mit der "Kampfbeleuchtung" der 90er rumeiern ?!? :D

tztztz ... Sachen gibt´s ... Abblendlicht und gut is ... versteh nicht was das immer soll ...


  • Nickpage von zulassungsfuchs anzeigen zulassungsfuchs


    Seitenstreifen Parker


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  • | 17.10.2007 12:49

Zitat:
Zitat von Asco
mensch tobiiyyyy.:|

Wenn die doch dafuer haftbar gemacht werden können werden die doch kein Rießen humbug versenden denk ich mir mal.
Die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug sin gemäss ihrer Bestimmungen Einzusetzen. Das macht auch Sinn.

Blinker: Fahrzeug andert die Richtung bzw. Position (Fahrzreifenwechel)
Bremslicht: Fahrzeug Bremst!
Rückfahrscheinwerfer: Fahrzeug fährt Rückwärts!

Ergo Standlicht das Fahrzeug Steht!

Bei den "Nebelscheinwerfer" handelt es sich um eine Schlechtwetterleuchte wobei sich der Begriff Nebelscheinwerfer duchgesetz hat. Und darf deßhalb auch bei Regen und Schnefall eingeschaltet werden. Welches Wetter gerade herrst sollte jeder Selbst feststellen können:D

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