Führerschein mit 17 ---> Strafe für fahren ohne die Begleitperson ??? - Seite 2

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  • | 03.01.2009 02:07

also ich hab den ab 17 ja auch, und soweit ich weiß hat fahren ohne beifahrer genau die gleichen konsequenzen wie wenn man ohne führerschein fährt ...

lg

TC

p.s.: achja ich muss auch noch 5 monate warten :rofl:


Zuletzt geändert 03.01.2009 02:08 von Tuning-Chick91. Insgesamt 1 mal.


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  • | 03.01.2009 02:32

Also google verrät einem in Sekundenschnelle was passiert:

In der STVO steht:

Zitat:
§ 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
(3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.

Und im Tatbestandskatalog die TBNR 248500 steht dazu:

Zitat:
Sie verstießen gegen die Auflage in der Prüfungsbescheinigung, indem Sie sich nicht von einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich aufgeführten Person begleiten ließen. (s. Bemerkung)

§ 48a Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
B - 1 50,00

Bemerkungen
---------------------------
248500 - Der Auflagenverstoß des Fahrens ohne Begleiter geschieht in der Regel vorsätzlich. Die Ahndung erfolgt deshalb nicht nach den Regelsätzen des BKat

Heist kruz:
- Der Lappen ist weg
- Bußgeld 50 €
- 1 Punkt
- Den Führerschein erhälst du nur wieder wenn du ein Aufbauseminar belegt hast (250 - 400 €)

Also du hast auf gut Deutsch richtig Scheiße gebaut ;) :D

MfG

Haiduk


Zuletzt geändert 03.01.2009 02:36 von HAIDUK. Insgesamt 2 mal.

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  • | 03.01.2009 13:39

@ Tiggar :

Der Fahrzeughalter ist meine Mutter :) Aber die ist 59 also hab ich den Fragebogen wohl sicher.



@ HAIDUK :

Mit dem Punkt bin ich mir nicht so sicher mal sehen was passiert... Ich halte euch auf dem laufenden.


Zuletzt geändert 03.01.2009 13:39 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 03.01.2009 13:50

Wie Bemitleidenswert ist das denn?

Ich befrage mich nach konsequenzen von dingen von denen ich weiß das sie verboten sind...um mich dann erwischen zu lassen....:ohman:

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  • | 03.01.2009 13:52

Zitat:
Zitat von cherry
Wie Bemitleidenswert ist das denn?

Ich befrage mich nach konsequenzen von dingen von denen ich weiß das sie verboten sind...um mich dann erwischen zu lassen....:ohman:



Tja... Ich glaube ich bin hier niemandem eine Rechenschaft schuldig :)


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  • | 03.01.2009 13:55

lol ne das nicht, aber du machst dich perfekt zum affen und zeigst dass du nicht würdig bist einen führerschein zu besitzen ;)

edit: eine ausnahme ist es für mich natürlich wenns darum geht dass ein notfall eintritt der einen dazu verleitet die regeln komplett zu vergessen nur damit man schnellstmöglich an einen besagten ort kommt...alles andere ist vollständige missachtung von gesetzen und gehört bestraft.


Zuletzt geändert 03.01.2009 14:02 von TheBrain. Insgesamt 1 mal.


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  • | 03.01.2009 14:00

Zitat:
Zitat von Sylvius
@ Tiggar :

Der Fahrzeughalter ist meine Mutter :) Aber die ist 59 also hab ich den Fragebogen wohl sicher.



@ HAIDUK :

Mit dem Punkt bin ich mir nicht so sicher mal sehen was passiert... Ich halte euch auf dem laufenden.

Bei dem Punkt kannst du dir sicher sein ;) Den wirst du auf jeden Fall erhalten.

Wenn es das Auto deiner Eltern war, kann auf deine Mutter in diesem Fall auch noch Ärger zukommen in Zusammenhang mit der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (korrekt eigentlich: Haftung des Aufsichtspflichtigen).

Herbei sind zwei Fälle möglich:
1. Deine Mutter wusste nicht, dass du alleine das KFZ führst --> fahrlässig

2. Deine Mutter wusste, dass du das Fahrzeug alleine fährst bzw. hat dir sogar die Schlüssel ausgehändigt --> grob fahrlässig (wobei dies im Normalfall nicht nachweisbar ist, außer ihr verplappert euch)

Das ganze findet du im § 832 des BGB:

Zitat:

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

Quelle: Dejure

Allerdings muss der entsprechende Sachbearbeiter, nachdem geklärt ist, dass du wirklich der Fahrer bist, einen schlechten Tag haben um wirklich so weit zu gehen. Theoretisch ist dies allerdings möglich.

MfG

Haiduk

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  • | 03.01.2009 14:32

@ HAIDUK:

Danke für die Info mal sehen, was passiert.
Ich werde auch mal schauen, was mein Anwalt dazu sagt hab da am Montag schon einen Termin gemacht...





@ TheBrain:

Und da kam die Moralkeule... Die mich zugegebener Maßen nicht besonders umhaut :lehrer: :lehrer: :lehrer: :lehrer:
Außerdem, wieso siehst du dich in der Lage darüber zu richten, ob ich es würdig bin einen Führerschein zu besitzen?


Zuletzt geändert 03.01.2009 14:43 von geloescht_gast. Insgesamt 2 mal.


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  • | 03.01.2009 15:18

lol wer das fragt hat den Sinn nicht verstanden ;) Unglaublich so ignorant zu sein, wo man schon froh sein sollte, dass der Staat einem die Möglichkeit gibt so früh einen Führerschein zu besitzen....


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  • | 03.01.2009 15:23

Entweder ist bei allen endlich ruhe oder es hagelt verwarnungen und hier ist dicht!


Die Frage scheint ja mehr als Ausführlich beantwortet zu sein


Zuletzt geändert 03.01.2009 15:24 von cherry. Insgesamt 1 mal.

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  • | 01.02.2009 10:26

Moin Moin!

Also hab Post von den Leuten in grün bekommen... 14 km/h zu viel

Sie wollten zwar wissen wer gefahren ist, aber ich habe den Fragebogen nicht zurückgeschickt und einfach die 20 Euro Strafe von einem Konto vom Kumpel überwiesen sonst hätten die gleich noch meinen Namen gehabt.
Joa das wars nichts weiter passiert hab meinen Lappen noch und auch keinen Punkt bekommen.

Gruß Sylvius
:) :applaus: :lehrer: :roll:


Zuletzt geändert 01.02.2009 10:27 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.

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