AAK gegen BAK
|
hi leutz
Zuletzt geändert 28.03.2008 15:12 von Ascona-B-Cabrio. Insgesamt 1 mal. |
|
|
|
Kommt drauf an wann du das letzte vorher getrunken hast. |
|
|
|
ich denk mal das der Blutwert gleich oder sogar niedriger ist.weil wenn du gerad voher nen Bier gekippt hast, hast du natürlich ein vielen hören Wert im Atem.ansonsten so wie das campino schon sagte spielt der Zeitfaktor da ne große Rolle. |
|
|
|
Zitat:
Zitat von laguna driver ich denk mal das der Blutwert gleich oder sogar niedriger ist.weil wenn du gerad voher nen Bier gekippt hast, hast du natürlich ein vielen hören Wert im Atem.ansonsten so wie das campino schon sagte spielt der Zeitfaktor da ne große Rolle.
warum "viel höheren Wert"? Trinkst du mit der Lunge? Wenn du die kanne vorm blasen direkt abgesetzt hast ist der vll höher... das ist wenigstens meine vorstellung... MfG Viggo |
|
|
|
Zitat: Nein, aber mit dem Mund.
Zitat von Vigor Trinkst du mit der Lunge? Aber erstmal wegen dem Doppelt oder nicht: Beim AAK misst man das Vrhältnis zwischen dem ausgeatmeten Alkohol und dem CO2 in der Atemluft, also Gas in Gas; beim BAK misst man Alk im Blut, also Flüssigkeit in einer Flüssigkeit. Zwei völlig verschiedene Dinge mit auch unterschiedlichen Messwerten. Allerdings zufälligerweise ist der ablesbare Zahlen-Wert des AAK fast genau die Hälfte des vorhandene Zahlenwertes den BAK. Daher die bei älteren Messgeräten geltende Formel: BAK ist der angezeigte AAK-Wert mal zwei oder halt bei neueren Geräten mit eingebauten Umrechnungsfaktor gleich den (fast) genauen BAK-Wert. Ein Polizst weiss eigentlich, was er üblicherweise für ein Gerät in der Hand hält und was das anzeigt, somit könnte es schon stimmen, dass hier mal zwei gerechnet werden muss. Blut wurde ja vermtlich abgenommen, somit ca. 10 Tage warten und dann beim Polizeirevier anrufen und den BAK-Wert nachfragen. Was das "gerade eben getrunken" angeht: Man trinkt mit dem Mund, somit sind Reste des Getränks und damit auch des Alks nch im Mund und wenn nun in die Kiste geblasen wird, dann strömt die "richtige" Atemluft am Alk im Mund vorbei und es werden Alk-Moleküle mitgerissen, die dann den Messwert nach oben verfälschen. Normalerweise (ist aber individuelle etwas unterschiedlich) leigt der AAK ("hochgerechnet")minimal unter dem tatsächlichen BAK, etwa 0,1 Pomille, nach dem "Frischtrinken" kann das jedoch bis zu 0,3 Promille verfälschen. Daher ja auch immer, wenn es in die Nähe des Grenzwertes von 1,1 Promille kommt, der dann tatsächlich genaue Blutwert notwendig oder über die neueren großen Blaskisten auf der Wache. Dort muss 2x mit bestimmten zeitabstand gepustet werden, damit derartige Fehler aufgespürt und korrigiert werden. |
|
|
|
Zitat: So falsch!
Zitat von Jasper Beim AAK misst man das Vrhältnis zwischen dem ausgeatmeten Alkohol und dem CO2 in der Atemluft, also Gas in Gas; beim BAK misst man Alk im Blut, also Flüssigkeit in einer Flüssigkeit.
Zwei völlig verschiedene Dinge mit auch unterschiedlichen Messwerten. Würden AAK und BAK so berechnet, müssten identische Werte rauskommen, alleine schon aus der Mathematik heraus, weil es nichts anderes als Verhältnisse sind! Der Knackpunkt ist aber: AAK wird in Masse pro Volumen (mg/l) berechnet, der BAK in Masse pro Masse (mg/g). Einzig in der Blutalkoholkonzentration kann man also seine "Promille" berechnen, weil es faktisch eine Promille ist. Aufgrund dieser verschiedenen Werte wurde in D juristisch ein "Verteilungsfaktor" von 1:2000 festgesetzt, weswegen 0,5 mg/g BAK (Promille) 0,25 mg/l AAK entsprechen. Moderne Geräte rechnen das dann, wie du sagtest, schon um. Hier im Fall: Bei 0,73 Promille (mg/g) handelt es sich um einen hochgerechneten Wert für die Blutalkoholkonzentration durch den Verteilungsfaktor, das würde 0,365 mg/l AAK entsprechen. Zuletzt geändert 16.01.2008 12:37 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal. |
|
|
|
Zitat: Falsch ?
Zitat von Jasper Zwei völlig verschiedene Dinge mit auch unterschiedlichen Messwerten.Zitat: und das war nun ganz was anderes ?
Zitat von KingofBohmte Bei 0,73 Promille (mg/g) handelt es sich um einen hochgerechneten Wert für die Blutalkoholkonzentration durch den Verteilungsfaktor, das würde 0,365 mg/l AAK entsprechen.
Aha, gut Und woher weiß man, dass die Angabe der Polizei mg/g und nicht mg/l war ? Aber wird schon so sein. Zuletzt geändert 16.01.2008 15:38 von Jasper. Insgesamt 1 mal. |
|
|
|
Falsch bezogen auf die Sache mit "Gas in Gas" und "Flüssigkeit in Flüssigkeit", denn es ist faktisch dasselbe, beides sind Volumina, beides sind Verhältnisse.
Zuletzt geändert 16.01.2008 15:54 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal. |
|
|
|
Zitat: Woher so sicher ?
Zitat von KingofBohmte Wurde beim Pusten die "Promille" ausgegeben, ..., ergo hochgerechnete Blutalkoholkonzentration,...Zitat: Die Polizei hat sowohl "Promille" ausgegeben, wie auch die "Verdoppelung". Somit liegt die Polizei einmal daneben, nur welche der differierenden Angaben war falsch ?
Zitat von astrafalke hatte 0,73 promille aufem atemprügerät
... oder der doppelte?so sagten mir das due bullen |
|
|
|
Hoffentlich ist Dein Lappen lange weg, Jung! |
|
|
|
Zitat: Hab ich doch mittlerweile schon zig mal erklärt Ansonsten... Ist einfachste Mathematik und stupide Definition der Sache an und für sich.
Zitat von Jasper Zitat: Woher so sicher ?
Zitat von KingofBohmte Wurde beim Pusten die "Promille" ausgegeben, ..., ergo hochgerechnete Blutalkoholkonzentration,...Und es ist (an sich fast) egal, was der Polizist sagt, wenn auf dem Gerät eindeutig angegeben ist, was da nun gemessen und umgerechnet wurde. Jeder, der nen KFZ bewegt sollte des Lesens mächtig sein bzw. mindestens so klug zu hinterfragen, was da nun bei rumkam. Ich habe aber leider schon oft genug die Erfahrung gemacht, dass einige Polizisten nicht in der Lage sind dem "Beschuldigten" sachlich und genau das Vorgehen und das Ergebnis zu erklären, weswegen dann oft genug so ein Mist hier rumkommt. Im Gegenzug habe ich auch schon sehr viel mehr Autofahrer gesehen und gehört, die zu blöd sind einfachste Zusammenhänge abzulesen, nachzufragen oder genau zu zu hören. Zuletzt geändert 28.03.2008 10:39 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal. |
|
|
|
Zitat: Müssen sie doch auch garnicht, können sie in diesem Fall sogar garnicht, weil der genaue (gerichtsverwertbare) Wert zu dem Zeitpunkt überhaupt noch nicht feststeht.
Zitat von KingofBohmte Ich habe aber leider schon oft genug die Erfahrung gemacht, dass einige Polizisten nicht in der Lage sind dem "Beschuldigten" sachlich und genau das Vorgehen und das Ergebnis zu erklären, ...Es geht ausschließlich um den Tatvorwurf ("Verdacht auf ...") über den informiert werden muss und das wurde. Der Rest steht im Bußgeldbescheid oder auch Anklagevorwurf bei entsprechend ausreichender Menge. Wäre aber mal interessant, wie es denn nun tatsächlich war, bisher fehlt ja auch immer noch eine Antwort, ob es zu einer Blutabnahme gekommen ist oder nicht. |
|
|