Möglicherweise Anzeige...recht oder nicht? - Seite 2

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    Zufahrtdichtparker


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  • | 17.02.2008 16:16

:rofl2: :rofl2: :rofl2:

Alter und über sowas machst du dir echt nen kopp? :D Also ich stimme da mal allen anderen zu. Da kann dir wirklich keiner was.

Ey isi ist da? schönen Gruß. :D


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  • | 17.02.2008 16:47

Holdup 2106 also der gleiche könntest auch du gewesen sein wie der BMW Fahrer. Les mal richtig durch!! :roll:

Ich weiss ja nicht, Ich lass mich doch nicht verarschen, das da einer kommt und meint er wär der Käse der Pizza und mir bei 180 noch die Lichthupe gibt, und wenn ich dem hinterher fahre und Ich die Lichthupe dem gebe, das er dann noch sich das Recht nimmt und denkt er wäre allein auf der Autobahn.

Holdup 2106 hoffentlich hastes jetzt gerafft!! :015


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  • | 17.02.2008 17:11

Wegen so einen Mist werden unsere Gerichte mit Unwichtigen Dingen beschäftigt. Tut mir leid ist aber so.
Wenn Beifahrer mit dabei war und auch noch der Taxifahrer, brauchst Du dir doch keinen Kopp machen. Ich würde das ganz entspannt sehen. Es gibt immer Typen die machen auf dicke Hosen, kommen wird da eh nicts.
Gruß Kalle


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  • | 17.02.2008 17:54

@ Krie6hofv

Richter wissen, dass das zwei getrennte Vorgänge sind, die sie nicht in Bezug auf den Eingang der Anzeigen bewerten können und dürfen.

Im Übrigen gibt es soetwas wie eine "Gegenanzeige" überhaupt nicht, höchstens im Bereich der Medikamentenverträglichkeit.


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    pagenGrillmeister


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  • | 17.02.2008 18:11

kann man ungefähr sagen wie lange es dauert bis so eine anzeige kommt? gesetz dem fall er hat die heute noch aufgegeben bzw. würde das morgen machen?


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  • | 17.02.2008 18:38

Zitat:
Zitat von walpurgis
@ Krie6hofv

Richter wissen, dass das zwei getrennte Vorgänge sind, die sie nicht in Bezug auf den Eingang der Anzeigen bewerten können und dürfen.

Im Übrigen gibt es soetwas wie eine "Gegenanzeige" überhaupt nicht, höchstens im Bereich der Medikamentenverträglichkeit.

In wie weit du dein Jurastudium abgeschlossen hast weiß ich natürlich nicht, aber ich vertraue da meinem Anwalt schon. Und wenn er abrät eine "Gegenanzeige" zu machen, dann folge ich dem auch, wird schon seine Gründe haben.


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  • | 17.02.2008 18:58

versteh gar nicht warum man angst davor hat,der kann dir doch eh nix


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  • | 17.02.2008 19:00

ja man macht sich halt trotzdem nen kopf....kann sowas halt nich einfach mit lmaa wegstecken *gg*

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  • | 17.02.2008 21:20

Zitat:
Sowas grenzt an Körperverletzung


Prima Auskünfte... :rolleyes:


Es ist auf jeden Fall Nötigung und im erschwerten Fall kann es auch als versuchte Körperverletzung erklärt werden!

Sollte man nicht wenn man es besser weiß andere korrigieren und nicht blöd anmachen ??
Man kann ja auch jemanden auf etwas hinweißen aber dies war doch einfach nur ein Überflüssiger Kommentar!
Sorry fuer diesen Ausdruck aber sag mir nicht dass ich nicht Recht habe!!


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  • | 17.02.2008 22:53

Zitat:
sag mir nicht dass ich nicht Recht habe!!

Vor jemandem zu bremsen ist keine versuchte Körperverletzung. Sorry, aber du hast nicht Recht... :rolleyes:

Ich gebe dir insofern Recht, als dass das ein gehaltloser Kommentar war, aber hier werden immer wieder interessante Fragen gestellt und jedermann postet den Müll, der ihm gerade einfällt...


Zuletzt geändert 17.02.2008 23:00 von walpurgis. Insgesamt 1 mal.


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  • | 18.02.2008 10:04

"Aussage gegen Aussage", "Gegenanzeige machen", hier ist ja lustig :rofl:


Es gibt kein "Aussage gegen Aussage", ein Gerichtsverfahren ist keine demokratische Abstimmung über Mehrheitsverhältnisse.
Einfach mal in die Strafprozessordnung reinsehen, da geht es um die Würdigung (Glaubwürdigkeit) von Aussagen und wenn eine Aussage glaubwürdig ist, dann ist sie das und wird nicht durch eine eher unglaubwürdige "Gegen"-Aussage "ausgehebelt"

Eine "Gegenanzeige" gibt es nicht, es gibt eine Anzeige und jede Anzeige wird (wie schon geschrieben) als eigenständiger Vorgang behandelt.

Sollte sich in der Bearbeitung der Anzeige allerdings herausstellen, dass hier eine "Rache"-Anzeige vorliegt, dann wird daraus ganz schnell ein Schuss ins eigene Knie. Je nach Formulierung ist dann die Überschrift der Staatsanwaltschaft von "Falsche Verdächtigung / falsche Beschuldigung" (§164 StGB) bis "Vortäuschen einer Straftat" (§145d StGB) mit jeweils durchschnittlich 6 Monate auf Bewährung (unbescholtener Ersttäter) "belohnt", auch Staatsanwälte oder Richter lassen sich nicht verarschen oder in merkwürdige Rechts- oder Rachevorstellungen einbinden.


Anzeige kann schon sein, die muss bearbeitet werden und ein schneller Besuch der Polizei ist auch bei korrekter Beschuldigung nicht immer notwendig. Dieser Besch wird nur gemacht, wenn es sich um erhebliche Missetaten handelt, wo ein weiteres Begehen durch Druck der Präsenz oder Einzug der Fahrerlaubnis ausgeschlossen werden muss.

Kann sein, dass demnächst ein Briefchen kommt, dann die eigene Aussage, die nicht unbedingt "verschönert" werden soll und den Taxifahrer als Zeugen nennen, sollte dann vom Tisch sein.

Eine eigene Aussage zu verschönern wäre taktisch mehr als unklug, es gibt einen Zeugen, der wahrscheinlich nicht diese Verschönerung bestätigen wird oder gar widerspricht und schon hat man das Problem mit der Glaubwürdigkeit der eigenen Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden oder letztendlich einem Richter.


Zuletzt geändert 18.02.2008 10:07 von Jasper. Insgesamt 1 mal.

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