Bruder verkaufte PKW unserer Oma - Seite 1

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  • | 01.04.2008 18:50

Hallo Leute!


Also ich erkläre erstmal kurz die Situation.

mein Bruder verkaufte seinen 2 Jahre alten Passat Combi (nicht der ganz neue). Kurz davor verstarb mein Opa.

Nunja, mein Bruder wollte dann den Astra F Stufenheck haben. Den bekam er auch von meiner Oma. Der Kaufpreis, den meine Oma für den Astra haben wollte, liegt bei 2500€.

Aber er sollte, so hatten die 2 sich abgesprochen jeden Monat min. 100€ abzahlen. (privater VK Preis lag dort bei ca. 3700€)

Mein Oma war aber so dumm und gab ihm auch den Fzg.brief mit.

Das Auto lief aber bis zum VK unter "Oma's" Namen usw..

Nun verkaufte mein Bruder den Astra für ca. 2100€, nimmt das Geld als Anzahlung für einen (blöden u. hässlichen) Rover 75.

Der Rover soll ca. 5900€ kosten.

Die letzte Rate mit den 100€hat er bis jetzt noch nicht bezahlt und ich denke mal, das wird er auch nicht mehr weiter zahlen.

Kann man gegen diese schei** Aktion gerichtlich vorgehen?

Da mein Bruder momentan in der privaten Insolvenz ist, darf er ja eig. keine neuen Schulden machen.

Aber wenn jetzt das mit dem Auto so bleibt und er nicht mehr zahlt, kommt er doch in bedrängnis oder?


Bitte um Rat =)

Gruß DJ


Zuletzt geändert 01.04.2008 18:51 von DJ_Viruz. Insgesamt 1 mal.


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  • | 01.04.2008 19:02

Frag lieber nen Anwalt, gerade in Familien mit wahrscheinlich viel mündlichen Absprachen und komischen selbstgeschrieben lockeren Verträgen ists sehr schwer. Dann kommt noch die privat Insolvenz dazu...


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  • | 01.04.2008 20:19

sorry für Spam aber dein Bruder ist echt nen ARSCH :lehrer:


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  • | 01.04.2008 20:28

Aprilscherz?!

Wie kann man sowas in einem öffentlichen Forum posten?!
Und ich wunder mich immer wo RTL und SAT1 die Leute für ihre Talkshows auftreiben....

Sry für OT...


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  • | 01.04.2008 20:42

Kann nur ein Scherz sein.

Der kann ja schlecht ein Auto finanzieren, wenn der in der privaten Insolvenz steckt.

Der war nicht so gut.


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  • | 01.04.2008 20:46

das stimmt oder ein Kumpel macht es führ ihn :applaus:


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  • | 01.04.2008 21:06

Zitat:
Zitat von Best of Show
Kann nur ein Scherz sein.

Der kann ja schlecht ein Auto finanzieren, wenn der in der privaten Insolvenz steckt.

Der war nicht so gut.

So sieht das leider auch nur in der Theorie aus. In der Wirklichkeit geht das :boese:

1. Private Insolvenz ist bei der Schufa noch nicht eingetragen, ergo bekommt er einen Kredit.

2. Er besorgt sich einen der Kredite, wo man im Moment so viel von liest (sogar schon TV-Werbung läuft): Kredit ohne Schufaabfrage! Super Sache für das Kreditinstitut, da diese Kredite miserable Konditionen haben ;)

3. Er lässt den Kredit über die Frau, Freundin oder sonst wen laufen und schon klappt das auch mit dem Kredit.

Es gilt halt leider das 11. Gebot: "Man darf sich nicht erwischen lassen". Kommt das ganze aber ans Tageslicht, kann derjenige die private Insolvenz in aller Regel vergessen.

MFG

HAIDUK


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  • | 01.04.2008 21:14

Hey Leute, es ist mit Sicherheit kein Aprilscherz.

Und ja in solchen Sachen ist er ein Arsch

Ausserdem wollt ich ja nur wissen, ob sich dort einer rechtlich etwas auskennt.

Der Kredit für den Rover wird - soweit ich bescheid weiß - über die Oma seiner Freundin finanziert. Und über der wird auch der Rover angemeldet werden. Bzw. wurde heute angemeldet.

Wollt ja nur wissen, ob man gegen sowas vorgehen kann.

Und nen Anwalt will ja gleich wieder Geld haben, da probier ich es halt erstmal so.

Immerhin kennt mich ja hier keiner :rofl:

Gruß DJ

PS: bitte unterlasst Antworten, die nichts zu dem Thema beitragen.

Schönen Abend noch


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  • | 01.04.2008 21:23

anscheinend hat er nichts aus siener privatinsolvenz gelernt, sonst würde er nicht mittendrin ein auto auf pump kaufen. dummheit richtet sich selbst.


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  • | 02.04.2008 13:06

Versuchen wir das mal auseinander zu heddern.


Zitat:
Zitat von DJ_Viruz
Nunja, mein Bruder wollte dann den Astra F Stufenheck haben. Den bekam er auch von meiner Oma. Der Kaufpreis, den meine Oma für den Astra haben wollte, liegt bei 2500€.

Somit (vermutlich) ein gültiger Kaufvertrag, mündlich geschlossen und rechtsgültig.

Aber er sollte, so hatten die 2 sich abgesprochen jeden Monat min. 100€ abzahlen.

Zahlungsbedingungen für den Kaufpreis, auch rechtlich in Ordnung

(privater VK Preis lag dort bei ca. 3700€)

unerheblich, Kaufpreise können frei vereinbart werden und bei Geschäften innerhalb der Familie gibt es ohnehin kein "sittenwidrig" oder ähnliches, da gehen ganz andere Dinge für einen Euro über den Tisch.

Mein Oma war aber so dumm und gab ihm auch den Fzg.brief mit.

Wieso "dumm" ?

Der Fahrzeugbrief gehört eigentumsrechtlich demjenigen, dem auch das Fahrzeug eigentumsrechtlich gehört. Es wurde ein gültiger Kaufvertrag geschlossen und ein Kaufvertrag regelt die Eigentumsübergabe. Oma an Enkel das Auto, Enkel an Oma das Geld.

Eine zwingende Verbindung über Eigentumsvorbehalte: Das Auto "gehört" erst nach vollständiger Zahlung dem Käufer ist nicht automatisch, sondern kann mittels einer Klausel im Kaufvertrag vereinbart werden.

Fehlt diese Klausel der Eigentumsübertragung, dann gibt es auch keine Klausel und der Kaufgegenstand "gehört" dem Käufer sofort, auch wenn der Kaufpreis erst viel später gezahlt oder vollständig gezahlt wird.

Da eine Eigentumsvorbehalts-Klausel im Vertrag gefehlt hat, war es nicht "dumm" den "Brief" (Zulassungsbescheinigung 2) herauszugeben, sondern gesetzliche Pflicht das Ding auch herauszugeben.

Oma hatte mit dem Abschluss des Kaufvertrags jegliche Rechte am "Brief" verloren.


Das Auto lief aber bis zum VK unter "Oma's" Namen usw..

Kann ja auch sein, "lief" bedeutet hier vermutlich die Zulassung (Kennzeichen, Steuer- und Versicherungspflicht) und das ist die Halterschaft. Ein Fahrzeughalter muss nicht mit dem Fahrzeugeigentümer identisch sein.

Viele Autos "laufen" aus versicherungsgründen über Familienangehörige, sind aber Eigentum einer anderen Person, also nichts ungewöhnliches.

Wurde hier keine Umschreibung vereinbart, dann war das eher eine "Dummheit" der Oma, aber auch hier liegt noch keine rechtliche Problematik gegenüber dem Bruder vor.


Nun verkaufte mein Bruder den Astra für ca. 2100€,

Warum auch nicht, er war der Eigentümer des Gegenstandes und kann ihn jederzeit verkaufen.

nimmt das Geld als Anzahlung für einen (blöden u. hässlichen) Rover 75.

Die letzte Rate mit den 100€hat er bis jetzt noch nicht bezahlt und ich denke mal, das wird er auch nicht mehr weiter zahlen.

Mit diesen beiden Sachen war es aber eindeutig daneben, während einer privaten Insolvenz ist man in einer "Wohlfallensphase" wo man nicht nur "sauber" beleiben muss, sondern alle Einnahmen über der Freigrenze (hier Verkaufserlös des Fahrzeugs) für den Schuldenabbau verwenden muss.

Damit hat er sich aus dem privaten Insolvenzverfahren geschossen.


Kann man gegen diese schei** Aktion gerichtlich vorgehen?

Ja, beim zuständigen Insolvenzgericht anscheißen würde gehen.

Da mein Bruder momentan in der privaten Insolvenz ist, darf er ja eig. keine neuen Schulden machen.

Aber wenn jetzt das mit dem Auto so bleibt und er nicht mehr zahlt, kommt er doch in bedrängnis oder?

Richtig, aber dafür muss jemand das Gericht informieren.

Der Kredit für den Rover wird - soweit ich bescheid weiß - über die Oma seiner Freundin finanziert. Und über der wird auch der Rover angemeldet werden. Bzw. wurde heute angemeldet.

Wenn die Oma der Freundin das finanziert, wird die eventuell auch den Wagen (Rover) gekauft haben, also eher hier zumindet keine offizielle Möglichkeit zum Anknallen.

Wollt ja nur wissen, ob man gegen sowas vorgehen kann.
Den eigenen Bruder anknallen wollen, ist natürlich auch so eine Sache.

Abgesehen, dass der Bruder weder rechtlich noch moralisch ganz sauber gehandelt hat, und man ihm auch ein Loch ins Knie schießen kann, ist es doch ein wenig komisch, dass man da als "Retter der Enterbten" innerhalb seiner eigenen Familie einschreiten will.

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  • | 02.04.2008 13:13

Hab ich das richtig interpretiert das es jetzt "nur" um eine 100 euro rate geht? Also das das die letzte wäre. Da kann man sich doch bestimmt dann irgendwie einigen 2 mal 50 oder so.

Ansonsten scheiß aktion. :hut:


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  • | 02.04.2008 16:54

Ich glaub, er meinte die zuletzt fällige Rate und alle weiteren, die da noch kommen würden nach Omas Tod...


Zuletzt geändert 02.04.2008 16:55 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal.


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  • | 02.04.2008 20:17

Nicht nach Omas Tod @gnmpf74.

Oma ist ja noch fit - körperlich sowie im köpfchen :D

@ Treffenfahrer, es war nicht die letzte. Also grob gesehen eine von den ersten Raten.

@ Jasper, vielen dank für die information ;-)

Also wenn er weiter nicht zahlt, dann werd ich ihm wohl mal ans köpfchen klopfen müssen. :D

Thx jAsper


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  • | 02.04.2008 20:21

Sry, stimmt, da oben steht ja Opa....

reicht vlt. schon wenn du ihm drohst oder ihm sagst, dass du das Thema schonmal in nem Forum diskutierst... :D


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  • | 03.04.2008 06:57

Zitat:
Zitat von DJ_Viruz
Also wenn er weiter nicht zahlt, dann werd ich ihm wohl mal ans köpfchen klopfen müssen. :D
Fraglich ist nur, wer hinterher mehr Kopfschmerzen hat.

Einmal liegt hier ein Vertragsverhältnis zwischen Oma und Enkel vor und wenn dort Enkel seiner Ratenverpflichtung nicht nachkommt, dann ist es das Problem der Oma und nur die Oma kann einen Mahnbescheid beantragen und ggf. durchsetzen.

Du jedoch nicht, denn Du bist genauso weit weg wie Du von Max Mustermann und seiner unbezahlter Amazon-Rechnung weit weg bist.
Außer einem "Ey, macht man nicht" bleibt da nichts.

Dann das Ding mit der laufenden Privatinsolvenz. Auch hier nur die Möglichkeit der Oma etwas zu sagen (an das Gericht zu schreiben). Du könntest zwar per eidesstattlicher Versicherung dem Gericht mitteilen, dass da was krumm ist, letztendlich wird aber Oma dazu befragt und wenn die "kippt", weil sie ihrem Enkel nicht die Zukunft zertrümmern will, dann ist noch nicht Feierabend.

Dann haben wir nämlich eine falsche eidesstattliche Erklärung und das sind im Normalfall 6 Monate auf Bewährung.

Ähnliches gilt bei dem neuen Vertrag für den Rover, da ist irgendwie eine neue Oma mit drin und auch hier wieder die Problematik der Beweisführung. Du machst eine eidesstattliche Versicherung über ein "krummes Geschäft", was vielleicht keines ist, weil der Kaufvertrag über die "Fremd-Oma" läuft, sind dann nochmal 6 Monate.

Sollte letztendlich die (Deine) Beweisführung aber klappen, dann hast Du viele "neue Freunde" in Deiner Familie und der Familie seiner Freundin gemacht.

Klappt die Beweisführung nicht, dann hast Du für viele Jahre eine sehr hübschen Eintrag in Deinem Führungszeugnis stehen.

Als (juristisch) nicht Betroffener und dann auch noch innerhalb einer Familie liegt die Chance zum Voll-Loser bei etwa 100%, sollte nicht vergessen werden, bevor Du in einem offiziellen Rahmen klopfst.

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